Aufsatz 
Erzbischof Giselher von Magdeburg : ein Beitrag zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit : 1. Teil / von Arthur Boehmer
Entstehung
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Von den städtischen Behörden sind zur Unterstützung von würdigen und be- dürftigen Schülern Freischulstellen bis zur Höhe von 5 Prozent der Gesamtschülerzahl eingerichtet. Die Verleihung erfolgt durch den Magistrat in jedem Semester auf Grund der Schulzeugnisse.

Ferner sind aus den Mitteln des ehemaligen Bürger-Rettungsinstituts die Zinsen von 6000 Mark für in Stettin ortsangehörige Schüler aus den oberen Klassen der höheren Bildungsanstalten hiesiger Stadt, welche sich dem höheren Gewerbestande widmen wollen, zur Zahlung des Schulgeldes bestimmt, damit dieselben, wenn sie befähigt und der zu- reichenden Mittel entbehren, den Schulkursus absolvieren können.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Fltern.

Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag, den 14. April, morgens 8 Uhr.

Die Aufnahme bezw. Prüfung neuer Schüler wird am Tage vorher stattfinden und zwar für die Klassen des Realgymnasiums um 9 Uhr, für die Vorschule um 11 Uhr vormittags. Die Schüler haben bei der Aufnahme das Taufzsugnis bezw. den Geburts- schein, den Impfschein und diejenigen, welche schon eine Schule besucht haben, das Ab- gangszeugnis dieser Anstalt mitzubringen.

Stettin, den 26. März 1887.

G. Sievert,

Direktor des Städtischen Realgymnasiums in der Schillerstrasse.