Aufsatz 
Erzbischof Giselher von Magdeburg : ein Beitrag zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit : 1. Teil / von Arthur Boehmer
Entstehung
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War es damals(wirklich) kanonisches Recht, dass ein Bischof aus seiner Diöcese nicht in eine andere versetzt werden durfte, so war zur Zeit der Ottonen von demselben doch vielfach abgewichen worden. Manasse, der Erzbischof von Arles, hatte von Otto dem Grossen den Lohn seiner Dienste in dem reichen Erzstift Mailand erhalten;¹) Bischof Rather von Verona wurde in Lüttich inthronisiert; ²) Gerbert bestieg den päpstlichen Thron, nachdem er Erzbischof von Rheimes und dann von Ravenna gewesen war.³¹) Wollte Otto II. Giselher zum Erzbischof von Magdeburg machen, so konnte das demnach auch ohne Auflösung des Merseburger Hochstifts erreicht werden. Die Zustimmung des Papstes war dabei wohl gar nicht einmal notwendig; denn die eigentliche Entscheidung lag beim König. ¹)

Otto II. hat die Synodalbeschlüsse auch nicht als endgültige Entscheidung, sondern nur als Gutachten angesehen: das erhellt aus der Verteilung des Merse- burger Sprengels, die durchaus nicht in UÜbereinstimmung mit der Synodalver- fügung steht. Es soll hier nicht bestritten werden, dass Giselhers Geld bei der Synode von Einfluss war Bestechung und Simonie sind Charakterzüge jener Zeitꝰ), indess das Synodalprotokoll stellt die Zustände in den Sprengeln von Merseburg und Magdeburg sachgemässer dar als Thietmar und seine Nachfolger. Sicher ist Thietmars Behauptung, dass Merseburg bis dahin frei und selbständig bestand,⁰) nicht zutreffend. Wir hörten von Übergriffen des Markgrafen Thietmar,?) gegen die der Kaiser selbst einschreiten musste; schroffer ist die Fehde mit Halber- stadt gewesen, die Giselher, wie er selbst klagt, jede bischöfliche Thätigkeit un- möglich machte.5) Diese Klage war keine erdichtete. Bis zu seinem Tode hatte Bischof Bernhard von Halberstadt sich der Gründung der Hochstifter von Magde- burg nnd Merseburg widersetzt, weil zu dieser Gründung die Halberstädter Diöcese Abtretungen an Merseburg und Magdeburg machen sollte.²) Als Nachfolger Bern- hards suchte sich dann Otto der Grosse einen gefügigeren Mann aus. Es war Probst Hildeward, dessen Vater sich an einem Aufstande gegen Otto den Grossen beteiligt hatte. ¹e) Der Kaiser konnte annehmen, dass Hildeward die kaiserliche Huld besonders schätzen und nachgiebiger sein würde. Hildeward gab auch gleich bei der ersten Unterredung seine Zustimmung, nicht aus Herzensbedürfnis, sondern aus politischer Klugheit; er fügte sich eben den Verhältnissen. ¹¹) Daraus erwuchsen

¹) Giesebrecht a. O. I, 371, 382.

2) Giesebrecht a. O. I, 371, 406.

3) Giesebrecht a. O. I, 655, 656, 705, 712.

4) Waitz, Verfassungsgesch. VII, 299.

5) Waitz a. 0. VII, 292 95.

6) Thietmar III, 8.

7) oben p. 8..

s) Thietmar a. O. und das Synodalprotokoll.

9) Lindecke, Halberstädt. Progr. 1879, p. 26 u. 27.

¹0) Ann. Quedlinb. 941. ) Thietm. II, 14: hic autem, ut erat sapiens, piae conivebat peticioni.