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gewesen, und wenn Giselher, nicht Hirt, sondern Mietling der Merseburger Kirche, nur in seiner Diöcese hätte bleiben wollen, so hätte er durch seinen Einfluss beim Kaiser jede etwaige Schwierigkeit wegräumen und nicht nur Sicherheit, sondern sich und seinen Nachfolgern Überfluss schaffen können.¹)— Giselher ist dem- nach an allem schuld.
Die Merseburger Bischofschronik wendet sich gegen Giselhers Versetzung auf den Magdeburger Stuhl. Wenn Giselher, der geradezu als destructor episco- patus bezeichnet wird, sich im gesetzwidrigen Besitze des Merseburger Hochstifts befunden, so hätte er von jedem Hochstift verworfen werden müssen; wenn das Merseburger Hochstift nicht kanonisch bestanden, so auch nicht das Magdeburger; denn die Begründung beider sei von einem und demselben Kaiser angestrebt, von einem und demselben Halberstädter Bischof bewilligt und von einem und dem- selben Papste Johann bestätigt worden. ²)
Otto II. traf schwerer Tadel; es wurde ihm Verleugnung der Pietät gegen den glorreichen Vater und Beleidigung des heiligen Lorenz zum Vorwurf gemacht. Der Kaiser, so urteilt der heilige Bruno,³) habe schwer gegen St. Lorenz gefehlt und eine Sünde gegen seinen grossen Vater begangen, indem er gerade das Bistum auflöste, das zum Andenken an den berühmtesten Sieg desselben gestiftet wäre; und das alles ohne nachweislichen Nutzen, fügt Bruno hinzu, denn Magdeburg bereichern, heisse Wasser ins Meer schöpfen; überdies sei dadurch ein Argernis in der Kirche gegeben. Ganz im Geiste jener Zeit erzählte man von Gesichten in denen der heilige Laurentius harte Strafen den Zerstörern seines Bistums an- gedroht und versichert habe, er werde den König noch vom Throne stürzen, wenn dieser den Schimpf, den er ihm angethan, nicht alsbald wieder gut mache. Der Kaiser hörte davon, liess sich aber nicht einschüchtern und seinen Günstling nicht fallen. Deshalb, so meinte man, käme Unglück auf Unglück über ihn, und als Otto so jung starb, hiess es, Gott hätte ihm wegen des Frevels gegen den heiligen Lorenz das Mass des Lebens gekürzt.) Im Gegensatz zu Thietmar erscheint nicht Giselher, sondern der Kaiser als der Hauptschuldige; andernfalls hätte Giselher die Strafe verbüssen müssen. Am wunderlichsten stellt sich die Sache, wenn man das Schicksal der drei Zertrümmerer Merseburgs gegenüberstellt: Kaiser Otto büsst(nach dem Urteil der Welt) mit dem Leben, Giselher trifft gar keine Strafe, und Theoderich von Metz wurde später sogar als Heiliger verehrt.) Wer der Hauptschuldige gewesen ist, lässt sich nicht ermitteln; jedenfalls hat es ein wohl- berechnender Klerus gut verstanden, den Merseburger Vorfall gegen den Kaiser auszunutzen: an allem Elend, welches in jener Zeit über das Reich und besonders
¹) Thietmar III, 8.
2) Chron. Episc. Merseb. 168.
3) Bruno, Vita Adalberti.
4) ibid. c. V; Ann. Magdeb. 156. 5⁵) Leibnitz Ann. imp. III, 421.


