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Empfehlung Giselhers an die Magdeburger, wie Leibnitz vermutet, ist sicher nicht Motiv der reichen Dotation gewesen. ¹)
In der ehrenvollen Begleitung des Bischofs Theoderich von Metz, der wahrscheinlich als kaiserlicher Gesandter, vielleicht auch in der Eigenschaft eines päpstlichen Legaten, wie ihn die Bulle angekündigt hatte, reiste, trat Giselher den Weg nach Deutschland an.²) Am 30. Nevember, dem Feste des heiligen Andreas, trafen die beiden bevorzugten Hofleute in Magdeburg ein³) und wurden von Klerus und Volk feierlich empfangen. ¹)
Die nächste Aufgabe der beiden Prälaten war die Auflösung und Zer- teilung des Merseburger Bistums. Wie eine slawische Familie, die ihre Freiheit verwirkt hat und zum Kauf ausgesetzt ist, wurde der Besitzstand der Merseburger Kirche zerstreut. So klagt Thietmar. ⁵)
Nach der Bestimmung der Synode sollte alles von Bischof Hildeward zur Begründung des Merseburger Sprengels abgetretene Gebiet an Halberstadt zurück- fallen. Dieses Gebiet umfasste den deutschen Teil der Diöcese Merseburg, die Gaue Friesenfeld und Hassegau, ⁴) die eigentlich nicht zur Merseburger Mark ge- hörten. Durch die Abtretung dieses Gebiets an Halberstadt wurden die Ansprüche Hildewards befriedigt; hierbei verfuhr man ganz im Sinne der Synode. In Merse- burg wurde das in Aussicht genommene Lorenzkloster begründet, aber nicht, wie die Synode angeordnet hatte, Halberstadt, sondern Magdeburg unterstellt;) hierbei wird Giselher im Sinne des Kaisers gehandelt haben; derselbe Papst Benedikt VII., der der Synode in Rom beiwohnte, übertrug in einer Bulle vom 27. April 983 Patronat und Oberaufsicht über die Abtei, welche der Kaiser an Magdeburg schon verlieheu hatte, an Giselher. ⁵)
Die östlich der Saale gelegenen Merseburger Diöcesanbezirke umfassten im Ganzen„das alte Sorbenland, zwischen Saale und Mulde und über diese hinaus an beiden Ufern die Gaue Scitice, Suisuli, Chutici und Queszizi.“*) Sie sollten laut Synodalverordnung zwischen den Sprengeln von Zeitz und Meissen zur Ver- teilung kommen. Das ist nicht geschehen. Giselher behielt von seiner ehemaligen
¹) Leibn. Ann. imp. III, 419: credo, quo commendatior veniret.
2²) Ann. Magdeb. 982, p. 156: honorifico comitatu Theodorici; Chron. Episc. Merseb. p. 169; Leibn. l. com. 419: tum Theodoricus ipse Metensis episcopus, auctoritate legati apostolici, ut arbitror, (de Caesarea enim non dubitatur) cum Giselero 2. Kal. Dec. Magdeburgum venit.
3³) Thietm. III, 9. 4
4) Ann. Magdeb. 156.
5) Thietm. III, 9.
6) Thietm. II, 14; Hirsch, Heinrich II., 281 u. Anm. 2; Dümmler, Otto d. Gr. 452; Kreysig 290— 91; Archiv 1876, p. 106; 1877, p. 140.
) Thietm. III, 9.
8) Jaffé, Regesta pontiflcum Romanorum 2924 bei Sagittar.: quam ipse... Otto imperator Augustus ad Magdeburgonsem Ecclesiam donavit.— Fraustadt im Arch. 1877 p. 144.
9) Dümmler, Otto d. Gr. 452.


