Aufsatz 
Erzbischof Giselher von Magdeburg : ein Beitrag zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit : 1. Teil / von Arthur Boehmer
Entstehung
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12 andere gekräftigt würden. Man berief sich auf den durch Papst Gregor geschaffenen Präcedenzfall, der die Kirche zu Bremen der reicher ausgestatteten Kirche zu Hamburg unterstellt hätte.

Durch den Synodalbeschluss ging Giselher seines Sprengels verlustig.

Die Synode hob nun weiter hervor: da Giselher nicht durch ehr- geizige Umtriebe, sondern durch öffentliche Wahl zum Bistum Merseburg gelangt sei, so wolle man ihn seiner bischöflichen Würde nicht berauben, sondern mit dem erledigten Erzstift Magdeburg ausstatten; denn es hätten die abgeordneten Söhne der Magdeburger Kirche vor der Synode laut erklärt, dass sie Giselher freiwillig und aus eignem Antriebe zu ihrem Hirten erwählt hätten.

Dass Giselhers Inthronisierung in Magdeburg zulässig sei, erhärtete die Synode durch Beispiele aus der Geschichte der alten Kirche; so wäre Petrus, der erste Apostel, von Antiochien aus auf den römischen Stuhl, Marcus von Alexandrien nach Aquileja und andere anderswohin versetzt worden.

Dem neuen Erzbischof von Magdeburg wurde aufgegeben, um der blutigen Fehde zwischen Magdeburg und Halberstadt ein Ende zu machen, von dem Halber- städter Gebiet nur so viel in Anspruch zu nehmen, als dem Erastift von Papst Johann zugewiesen worden wäre. In Merseburg sei zu Ehren des heiligen Laurentius ein Kloster zu gründen.

Diese Synodalbeschlüsse wurden von den anwesenden Bischöfen unter- zeichnet; sie den deutschen Kirchenfürsten zur Unterschrift vorzulegen, sollte ein päpstlicher Legat nach Deutschland abgehen; diesem sowohl durch mündliche Zu- sage als Unterschrift seine Zustimmung ohne allen Widerspruch zu bethätigen, wurde dem deutschen Episkopat noch ganz besonders eingeschärft. ¹)

So hatte Giselher am 10. September 981 das Ziel seiner Wünsche erreicht. ²) An demselben Tage erfolgte wohl auch die Investitur durch den Kaiser. ³²) Der neue Erzbischof begab sich mit dem Hof nach Luceria, wo er längere Zeit ver- weilte. Hier wird die Magdburger Sache zwischen Kaiser und Erzbischof ein- gehend beraten sein, und hier muss Giselher nicht nur genaue Instruktion, sondern auch weitgehende Vollmacht erhalten haben. Dass der Kaiser eine Stärkung des Erzstifts beabsichtigte, beweisen die neuen Schenkungen: Am 23. September über- trug der Kaiser sämtlichen Besitz, den sein Vater bei früheren Schenkungen sich in der dortigen Gegend reserviert hatte, an die Magdeburger Kirche.4) An dem- selben Tage erhielt das Erzstift die reiche Servatiusabtei Pöhlde mit allem Zu- behör, die bisher mit dem Bistum Merseburg verbunden gewesen war.) Die

¹) Akten des Concils bei Leibnitz, Ann. Imp. III, 415 19.

²) Thietmar III, 8: desiderata percepit IV. Id. Spt.

3) Ann. Magdeb. 982; W. Giesebrecht in Rankes Jahrb. III, 1, p. 93, Anm. 4. ) Höfer II, 354.

5) Sagittar. 190; Stumpf 806.