Aufsatz 
Das Zunftwesen in Bingen
Entstehung
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Das ist klar ausgedrückt, weil gesund gedacht. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Meisterstück der Schneider von 1469 ¹: Wer im Handwerk der Schneider Meister werden will, soll vor den Meistern zuvor vier Stück Werks schneiden, fehlt er an einem Stück, so soll er weiter lernen. Auch hierbei wurde also die zweckmäßige Bestimmung im Einzelnen freigelassen. Der Zusatz aber zeigt klar, daß es sich bei dieser F eestsetzung in Wahrheit nur darum handelte, wirklich praktische Arbeitstüchtigkeit des Jungmeisters zu erreichen. Dieser einzig richtige Grundsatz muß in der späteren Zeit ganz zurücktreten hinter der Furcht vor der drohenden Konkurrenz der jüngeren Meister. Da hat die Fertigstellung des Meisterstückes eigentlich nur den Zweck, dem Jungmeister dabei Fehler nachzuweisen, um ihn so von der selb- ständigen Ausübung seines Gewerbes zurückzuhalten. Die Fehler, die nach den verzwickten Vorschriften geradezu unvermeidlich waren, werden noch mit Geldstrafen belegt, die wohl meistens zu Gelagen verwendet worden sein mögen. Für die eignen Söhne

der Meister aber das ist bezeichnend für die Entartung des Zunftgedankens werden von den Meisterstücken auch in

dieser Zeit nur diejenigen Teile verlangt, die jeder, der nur einigermaßen wirklich Anspruch auf den Namen Handwerker machen durfte, einfach nicht verfehlen konnte. Das zeigt sich besonders schlagend bei dem für Meistersöhne des Küferhand- werks vorgeschriebenen Meisterstück.Ein Meistersochn macht nur den Trichter in drei Tagen. Dem gegenüber vergleiche man, was von anderen angehenden Küfermeistern gefordert wurde. Jetzt wurde nämlich im Gegensatz zur älteren Zeit den Schau- meistern die Festsetzung des Meisterstücks entzogen und das sorg- fältig bis ins Kleinste Ausgeklügelte in den Zunftbriefen ein fürallemal festgelegt. Diese Bestimmungen aber, die wir aus den im städt. Archiv bewahrten jüngeren Zunftakten zum Vergleich hierhersetzen, ver- raten schon durch ihre verwickelte Fassung das Ungesunde gegen- über den älteren, einfach klaren Ansätzen und zeigen dem Kenner schon dadurch, daß sie der Verfallzeit der Zünfte angehören. Jetzt werden außerdem, ganz abgesehen von den vielen künst- lichen Erschwerungen auch meist große Gegenstände als Meister- stücke gefordert. Dadurch aber werden einmal dem Jungmeister große Auslagen für Material zugemutet, die schon manchen schrecken mußten; ferner wird er längere Zeit vom Verdienst abgehalten, um endlich, selbst im günstigsten Falle, ein Stück kertig zu haben, das er eben wegen seiner vorgeschriebenen Kompliziertheit und infolgedessen seiner praktischen Unbrauch- barkeit niemals verwerten konnte, um etwa seine Auslagen und die dafür verlorene Zeit wieder einzuholen. Auf einer Mittel- linie hält sich noch die Vorschrift für das Meisterstück der Schneider von 1508 ²2:Welcher zu einem Meister aufgenommen wird, soll kundig vndt erfahren sein in allen geistlichen vndt weltlicher Kleidung die fürnembsten stückh, deren sich dan ietzige Meister in guther gewissenheit vergleichen sollen, vor vndt in gegenwarth des ältisten Zunftgenossen abzuschneiten, auch wie viel gezeuchs dessen breithe vndt länge noch darzu- gehörig, eigentlich ahnzuzeigen wissen, fehlet er dan in einem stückh, welches das where, deshalb soll er förders lehrnen, biss er demselben guth genügen thun kan. Es folgen die anderen

1. W. R. Nr. 514. 2. Städt. Arch.