Aufsatz 
Das Zunftwesen in Bingen
Entstehung
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Ergänzende Bestimmungen

36 alle Gebotte nur im Beisein eines Vertreters der Obrigkeit ge- halten werden. Über die Verhandlungen lag den Meistern das Schweigegebot ob. Alle diese doch schon sehr ins einzelne ge- henden Verordnungen werden nun noch ergänzt durch polizeiliche Vorschriften der Stadtobrigkeit, die hier noch kurz gestreift werden müssen. Die wichtigste ist die vom Erzbischof Bertold v. Mainz vom 26. Jan. 1488. Darin wird noch bes. bestimmt: Die Bäcker sollen Waizen als Waizen und Korn als Korn backen; den Roggen bessern mit dem Waizen aber den Waizen nicht- ärgern mit dem Roggen. Die Küfer dürfen zur obersten Daube am Faß und zwei Dauben daneben auf jeder Seite Splint und rotes Holz nehmen aber zu keiner mehr. Die Metzgergeschworenen sollen jeden Vormittag und Nachmittags das Fleisch besehen und nach seinem Werte setzen. Die Metzger sollen kein finniges Fleisch vor oder neben sich legen; 2 Finnen an einem Schwein sind nicht strafbar, aber 3 Finnen sind strafbar; Gelbe Hämmel und gelbe Schweine soll man nicht feil halten sondern in den Rhein tragen. Man mag ein gutes fettes Schaf feil haben für einen Hammel aber keine Geis: Von Pfingsten bis 14 Tage vor Michaelis soll man kein Fleisch 8 Tage aufheben. Die Metzger sollen keine unflätigen blutigen Schürzen tragen, es sei Meister, Knecht oder Frau. Die Frauen sollen Mittwochs d. h. auf den Markttag kein Fleisch feil halten. Die Metzger sollen das Fleisch auf die Schar(in die Kaufhalle in der Scharngasse) tragen und keines zu Hause behalten. Die Braten an den Schweinen soll man machen wie vor alters, nämlich eine Rippe an dem Nack- braten lassen und hinten am Gleichen abschneiden. An den Hämmeln soll man die Milz nicht lassen und sie mitwägen. Wir sehen, daß es auch in der guten alten Zeit nicht am Regle- mentieren fehlte. Wenn wir im Vorliegenden versuchten, aus dem reichen Material das Wichtigste zu einem einigermaßen ein- heitlichen Gesamtbild zu verarbeiten, so mußte dabei natürlich manche scheinbar unwesentliche Einzelheit erwähnt, vieles andre aber summarisch behandelt oder weggelassen werden. Eins be- dauern wir dabei am meisten, daß nämlich, das Material trotz seiner Fülle fast gar nichts bietet über das bis ins kleinste durch- gebildete Ceremoniell bei den Zusammenkünften und der Auf- nahme der Handwerker in die Zunft, Gesellenannahme, Festen u. dergl.; wer darüber sich näher unterrichten will, dem sei neben dem eingangs erwähnten Werkchen von Otto noch genannt: K. Wehrhan, Sitten, Bräuche und Feste des deutschen Handwerks (Hillgers illustr. Volksbücher Bd. 113). In Bingen erfahren wir nur, daß die Müller auf Aschermittwoch einen Umgang um den Marktbrunnen hielten. Da aber die Müllerzunft eine späte Gründung ist,(s. o.) scheint es sich hier um nichts Originales zu handeln. Hoffentlich haben aber auch ohne dies unsere Aus- führungen Einiges gebracht, was nicht nur für den Einheimischen wissenswert, sondern auch für die Allgemeinheit nicht ganz be- deutungslos ist. Wir schließen mit dem alten Handwerksgruß:

Mit Gunst!