Aufsatz 
Das Zunftwesen in Bingen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

15

Für die genaue Gründungszeit der Schneiderbruderschaft Sehneiderzunft fehlt uns der urkundliche Beleg. Doch schloß sie, wie bereits oben erwähnt, am 26. Juli 1457 einen Zunftbund mit Nachbar- städten. Am 30. Oktober 14691¹1 wird durch das Domkapitel in Mainz der Bruderschaft der Schneider und Tuchscherer ihr altes Herkommen durch Erneuerung der Zunftartikel bestätigt, die dann am 25. August 1598² durch den Dechanten Joh. Schweickart von Cronberg erneuert und erweitert wurden. 1

Die Wollen- und Leineweberbruderschaft wird gegründet Weveruuft. am 24 Februar des Jahres 1481.3 Wir besitzen bis jetzt nur spätere Abschriften der Zunftordnung ohne Datum und Unter- schrift, so daß über spätere Erneuerungen nichts Näheres zu ermitteln ist.

Die Bruderschaft der Schuhmacher und Altruessen oder Schuhmacher- Flickschuster wird zum ersten Mal erwähnt am 23. Oktober 1485.4 untt. Da schließen nämlich die Brudermeister, d. h. Zunftvorstände Wilh. Schuhmacher und Hans von Jassburg mit ihrem Pfarrherrn Kesse von Wyngeheim ein Abkommen, daß er alljährlich auf Krispin und Krispinianstag für Lebende und Tote aus der Bruder- schaft eine Messe mit Orgelbegleitung halten und am Sonntag vorher die Legende der beiden Heiligen, die als die Schutzpatrone des Schusterhandwerks galten, erklären solle gegen eine Vergütung von 4 Weisspfennigen. Die ersten von der Obrigkeit bestätigten Zunftartikel erhielt die Bruderschaft am 4. Januar 1490.5 Die im Jahr 1598 vom Dechanten Johann Schweickart von Cronberg erneuerten Zunftbriefe galten bei der 2. Erneuerung durch den schon genannten Franz Emmerich von Bubenheim am 10. Juni 1709 für verloren. Es hat sich aber eine Abschrift davon im Königl. Kreisarchiv in Würzburg wieder vorgefunden. Das Zunfthaus der Schuhmacher stand in der Mönchsgasse und war am 26. Okt.

14906 erkauft worden.

Die jetzt genannte Zehnzahl der Zünfte, die im 15. Jahr- Zahl der Züntte hundert alle als Bruderschaften bezeichnet werden, war als die Grundlage aller zünftlerischen Organisation in Bingen gedacht. Das ergibt sich daraus, daß in der Blüte der Zunftherrlichkeit, als die Zünfte nach heftigem Kampf das Stadtregiment in ihre Hände gebracht hatten, Erzbischof Bertold im Jahre 1488 bei der Neuordnung der städtischen Angelegenheiten darnach die Zahl der Ratsherrn auf 10 festsetzt.Zehn fromme, ehrbare und aufrichtige Personen, die aus den 10 Bruderschaften auf Lebenszeit gewählt werden, sollen mit dem Amtmann, dem Schultheiß, Mayer, Vogt und dem aus der Gemeinde gewählten Bürgermeister den Rath bilden.? Naturgemäß konnte aber diese Zehnzahl bei dem Auf- und Niederwogen des Handwerkslebens nicht dauernd absolut erhalten bleiben. Ging z. B. der Betrieb eines Handwerks am Ort zurück, so daß nur noch wenige Vertreter desselben ihre Nahrung fanden, so mußten sie schließlich ihre Zunft schon aus finanziellen Gründen eingehen lassen und konnten

1. W. R. Nr. 514. 2. Städt. Arch. Die Copie trägt die Jahrzahl anno Milesimo quingentesimo octavo(1508). Hier ist vom Abschreiber ver- mutlichnonagesimo(90) ausgelassen; denn derselbe Schweickart von. Cronberg erläßt 1598 auch die Schusterordnung(s. d.). Sicher kann darum 1508 nicht stimmen. 3. W. R. Nr. 531. 4. W. R. Nr. 538. 5. W. R. Nr. 553. 6. W. R. Nr. 556. 7. W. R 543. 1 S..... 3 4