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Städten, auch in Bingen Vereinigungen von Laien, Bruderschaften genannt, die, meist zur besonderen Verehrung eines Heiligen gestiftet, auch Armenpflege und Wohltätigkeit übten. Die Unter- stützung bedürftiger oder kranker Handwerksgenossen mußten aber auch die Zünfte als ihre Pflicht erkennen, sobald sich bei ihnen das Gefühl enger Zusammengehörigkeit durchsetzte. Darum finden wir allgemein die Bestimmung, daß alle Zunftgenossen an Leid und Freud des Einzelnen tätigen Anteil nehmen. Kam dann noch hinzu, daß sich die Zunftgenossen einen Heiligen als Schutzpatron wählten, der durch seine Legende irgendwie mit ihrem Handwerk in Beziehung stand oder zu stehen schien, so waren die Bedingungen gegeben, die Zunft gleichzeitig als Bruderschaft anzusehen und auch zu benennen. Sie übernahm dann naturgemäß auch in erster Linie die besondere Verehrung „ihres“ Heiligen, vor allem bei den Prozessionen. Damit ist dann des Weiteren gegeben, daß sich die Bürgerschaft auch bei kirchlichen Festen nach Zünften gliederte, wodurch diese ihrer- seits wieder in ihrem Gefüge gefestigt wurden. Die Faßbender- bruderschaft oder Küferzunft in Bingen nun schloß, ähnlich wie die Bäcker, wie schon angedeutet, auf St. Johanns des Täufers Tag 1344 einen rheinischen Handwerkerbund mit den Schwester- zünften in Speier, Worms, Oppenheim, Frankfurt, Mainz und Kreuznach. Am 11. Dezember 1459 bestätigen Schulmeister und Kapitel des Domstifts zu Mainz der Küferzunft in Bingen diese „ihre seit mehr als 100 Jahren hergebrachte Gewohnheit, wie solche zwischen ihr und den Zünften in den genannten Städten besteht“. Das Jahr 1344 ist als Gründungsjahr des Bundes gegeben durch die Bemerkung unter dem Schriftstück von 1459:„ Es ist über die obgeschriebenen Artikel ein versiegelter Brief gewest, des Datum gehalten hat 1344 vf St. Johannis Baptistae. ¹⁰ Wie lange der Bund nach 1459 noch bestand, läßt sich aus dem vorhandenen Material nicht mehr ersehen. Die Binger Küfer hatten ihre von der Obrigkeit bestätigten Artikel seit 1389„festo Epiphaniae“. Sie werden unter dem Amtmann Phil. Franz von Wonsheim, der 1709 in Bingen starb, und zuletzt, soweit wir sehen, am 3. November 1729 unter dem Dechanten Carl Emmerich von Breidenbach zu Bürresheim vom Domkapitel zu Mainz erneut bestätigt.
Der Küferzunft stellt sich an die Seite die Schmiedezunft. Schmiedezunft. Auch ihre Mitglieder haben ein Cartell mit den Zunftgenossen der näheren und weiteren Umgebung. Am 13. Mai 13832 schlossen sich die Schmiedezünfte von Mainz, Worms, Speier, Frankfurt, Gelnhausen, Aschaffenburg, Bingen, Oppenheim und Kreuznach zum Bund zusammen„um Friedens willen zwischen ihnen und ihren Knechten“. Dieser Zusatz bestätigt das, was oben über den ersten Grund zum Abschluß solcher Handwerkerbünde gesagt wurde. Im Jahre 14763 wurden dann durch den Dechanten Bertold von Henneberg als Vertreter des Mainzer Domstifts den Binger Schmieden ausführliche Zunftartikel für ihre Stadt in der üblichen Form verliehen. Die Zunft erhält die Bezeichnung Bruderschaft, was auch in den Artikeln seinen Ausdruck findet, wie später zu zeigen ist. Gleichzeitig wurden die Hufschmiede, Schlosser, Kupferschmiede, Büchsenmacher, Uhrmacher, Nagel-
1. Weidenbach Regesten Nr. 505. gibt 1341. 2. Boehmer: Cod. Moenofr. I. 760 und W. R. Nr. 352. 3. Städt. Arch.. re.


