Metzgerzunft.
Küferzunft.
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sollte mit 6 Reichsthalern geahndet werden.¹ Doch scheint die beabsichtigte Tagung im Jahre 1680 nicht stattgefunden zu haben. Dagegen finden wir die Vertreter des Bundes wieder in Mainz zur Tagung versammelt im Jahre 1686² auf St. Georgs-Tag. Diesmal sind 10 Bundesstädte genannt. Bacharach war also in- zwischen entweder ausgeschieden oder wenigstens nicht in Mainz vertreten. Die Binger Bäcker hatten Johannes Poss und Johannes Thomas als Bevollmächtigte geschickt. Die Satzungen wurden in der alten Form erneuert und ein neuer Bundestag für 1696 ebenfalls in Mainz in Aussicht genommen. Die letzte Erwähnung des Bäcker-Bundes findet sich im Jahre 1704. Ueber seine Schicksale bis zur Auflösung geben die erhaltenen Akten keinen Aufschluß.
Ueber die 2. Nahrungsmittelzunft, die Metzger, reichen unsere genaueren Nachrichten nur bis ins Jahr 1684 zurück. Damals ersuchen nämlich die 10 Binger Metzger, unter denen der Name Immerschitt 2 mal begegnet, das Domkapitel in Mainz, nachdem sie schon 1680 beim Rat eingekommen waren, um Genehmigung zur Errichtung einer Zunft mit der Begründung, daß die Lehr- zeit ihrer Kinder, die bei ihren Vätern, den nicht zünftig orga- nisierten Handwerkern, gelernt hätten, in anderen Städten nicht von den Zünften anerkannt und die Kinder gezwungen würden, von neuem das Handwerk zu lernen. Am 13. November 1684 unterstützt Bürgermeister, Schultheis und Rat der Stadt Bingen dieses Gesuch,„daß ihnen eine Zunft gleich andern gnädig plaidirt und verstattet werden könnte“, mit dem Hinweis darauf, daß früher ohne Zweifel auch die Metzger in Bingen gleich anderen Handwerkern zünftig organisiert gewesen seien. Diesen Schluß aber ziehen sie mit Recht aus der Tatsache, daß auch die Metzger, wenn sie in Bingen Bürger wurden, ihr Zunftgeld erlegen mußten nach altem Herkommen. Der Rat vermutet,
zweifellos richtig, daß in Kriegszeiten— es war ja der 30jährige Krieg vorhergegangen,— der Metzgerzunft ihre Zunftbriefe ab-
handen gekommen seien. Wenn wir damit die andere Notiz zu- sammenhalten, daß bereits im Jahre 1488 in der genannten Bertoldischen Stadtordnung für die Metzger- oder Metzlerge- schworenen(s. o.) ausführliche Vorschriften, für die Metzger ganz die entsprechenden Verordnungen gegeben wurden, wie für die anderen Handwerker, so dürfen wir wohl die Entstehung der Metzgerzunft ungefähr in dieselbe Zeit setzen wie die der Bäcker- zunkt, also ins 14. Jahrhundert. Am 20. März 1685 erlebten die Metzger die Freude, ihre alte Zunft nach der Unterbrechung neu aufblühen zu sehen. Christoph Rudolf von Stadion, Dechant und Capitel zu Mainz genehmigten die Neuerrichtung der Zunft unter Verleihung der in Mainz üblichen Metzgerartikel. Von einem Bund der Metzgerzünfte ätmlieh den trühergenannten findet sich dagegen keine Spur.
Die Faßbender- oder Küferzunft, von der bei den Hand- werkerbünden schon kurz die Rede war, nahm, wie es scheint als erste in Bingen, die Bezeichnung Bruderschaft an. Damit wird auch äußerlich durch die Benennung das Übergreifen des Zunftgedankens auf andere als rein gewerbliche Gebiete gekenn- zeichnet. Im Mittelalter bestanden nämlich, wie in den meisten
1. Städt. Xrch. 2. Nach der Copia der Becker Zunft Ordnung im Kgl. Kreis- Archiv zu Würzburg. vgl. p


