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Schweinefleisch 6 alb.
Kalbsborsen 12 alb. Hammelsborsen 5 alb. Kalbskopf 9 alb. 1 Kalbsfuess 1 alb. Hammelswamme 4 alb. 1 Pfd. Sülz 3 alb. ¹
„Falls die Metzger über die Schätzung verkaufen, soll das Fleisch anfangs zu Straf vnd Warnung weggenommen werden vnd das zweite Mal nach Willkür des Rats gestraft werden mit Andeutungh, dass man frembdte Metzgern alhie Fleisch zu verkauffen ver- willigen wolle. ²“ Als aber die Metzger einmal keine Schweine schlachteten, weil ihnen die Fleischtaxe zu gering war, wurde der Schultheis angewiesen, den Metzgern mitzuteilen, falls sie bis Ende der Woche oder Anfang der nächsten kein Schweinefleisch feil hätten, würde den Einwohnern erlaubt, Schweinefleisch vom Lande in die Stadt zu bringen. 3„Wenn aber die Metzger oder ihre Weiber vnd gesindt den Fleischsetzern mit boesen, vnge- reimten wortten begegnen würden, sollen sie vnnachlessig nur das eirst mhall gestrafft, zum zweitten, ihnen der Schar vnd des Metzgens eine Zeit langh sich zu enthalten verbotten werden. 4* Diese strenge Beaufsichtigung der Nahrungsmittelgewerbe durch den Rat führte dann in Wechselwirkung dazu, daß die Vertreter dieser Gewerbe sich mit am frühsten organisierten. Darum ist es wohl mehr als reiner Zufall, daß uns in Bingen die Bäckerzunft als die älteste entgegentritt. Das Alter der Metzgerzunft läßt sich nicht mehr so bestimmt angeben, doch wird sich ergeben, daß es ebenfalls ziemlich hoch anzusetzen ist. Selbstredend gehörten dann in Bingen auch die Faßbender oder Küfer mit zu den ältesten Organisationen und endlich noch das Schmiedehandwerk, das namentlich als Waffenschmiedgewerbe mit zu den am frühesten nötigen und darum ältesten organisierten Gewerken der Städte zählt.— In Weidenbachs Binger Regestenßäckerzunft und wird zwar auch die Bäckerzunft erst im Jahre 1352 erwähnt. Handwerker- Aber eine von W. nicht benutzte„Copia der Becker Zunft Ordnung und Articul“, die im Kgl. Kreisarchiv in Würzburg liegt, enthält unter dieser Uberschrift die Bemerkung,„welche(die Zunftordnung) alss in ao. 1686 die renovation beschehen, vorher 395 Jahre alt gewesen.“ Diese Berechnung führt uns bis ins Jahr 1291 zurück und erhält eine Stütze durch die Angabe in der Einleitung der erneuerten Zunftartikel von 1670, wo die Rede ist von„etlichen alten puncten und Articuln, die wir und unsere Vorfahren Vor alterss und über virt-halb hundert Jahren hero gehabt und gehalten. 5“ Daxaus ergibt sich als Entstehungs- zeit für die Binger Bäckerzunft die Wende des XIII. Jahrhunderts. Am 17. September des Jahres 1352 schlossen dann die Binger Bäcker mit den Bäckerzünften der folgenden 7 Städte: Mainz, Worms, Speier, Oppenheim, Frankfurt, Bacharach und Boppard in Worms ein Abkommen und einigten sich auf eine gemeinsame Zunftordnung. Den einleitenden Worten der Urkunde nach zu schließen, daß die Städte„han eyne gewonheit her bracht und wollen die auch furbaz haltden,““ scheint der Bund, wenn auch
1. Die Preise sind, wie diejenigen für die Bäcker, den Ratsprotokollen von 1535—1789 entnommen. 2. R. Prot. 31. Aug. 1636. 3. R. Prot. 22. Apr. 1789. 4. R¹ Prot. 14. Okt. 1591. 5. Städt. Arch. 6. Boehmer: Cod. Moenofr. I. 625.


