Aufsatz 
Vergleichende Grammatik : und ihre Verwertung für den neusprachlichen Unterricht an höheren Lehranstalten, zunächst auf dem Gebiete des Französischen / von H. Behne
Entstehung
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h) Als elliptiſcher Akkuſativ, der etwa in lat. Ausdrücken, wie ne multa! quid multa; unde mihi lapidem u. ſ. w. ſein Analogon findet. Vom Lat. völlig abweichend verhält ſich dagegen i) der independente Akkuſativ der Art und Weiſe, der auch im Deutſchen nur mit einer Präpoſ. eingeleitet werden kann. Dieſer Akkuſativ iſt eine Ellipſe, deren fehlendes Glied unſchwer zu finden iſt. 2. Der Genitiv.

Der Genitiv iſt der dem Akkuſativ unmittelbar entgegengeſetzte Kaſus; jenem als Kaſus des Zieles gegenüber iſt er der Kaſus des Ausgangspunktes; jenem als Kaſus des Objekts gegenüber iſt er Kaſus des Subjekts. Uebrigens umfaßt der Genitiv auch größtenteils den lat. Ablativ, vertritt die mit letzterem gemeiniglich verbundenen Präpoſitionen de, ex und teilw. ab(of, from im Engl.) und entſpricht den Fragen wovon? woraus? woher? wie? wodurch? womit? weswegen? worüber? Hierin offenbart ſich genügend ſeine Doppelnatur, nämlich einmal die des reinen Genitivs, andererſeits die der präpoſitionellen(adverbialen) Beziehung; im erſteren Falle bezeichnet er, wie im Lat., das poſſeſſive, attributive, qualitative, quantitative, partitive Verhältnis, im letzteren vorwiegend die Vorſtellung des Aus⸗ gangs, der Entfernung von einem Punkte, alſo des woher?, welches hinwiederum zu der des Urſprungs, des Grundes, der Urſache hinüberführt; wie denn ganz beſonders in dieſem Kaſus die Uebertragung des Natürlichen und Körperlichen auf verwandte geiſtige und abſtrakte Beziehungen in mannigfacher Weiſe ſich vollzieht. Als Kaſus des räumlichen und zeitlichen Ausgangspunktes bezeichnet er zugleich im Allgemeinen Prinzip und Quelle der Thätigkeit. Seine häufige Verbindung mit dem beſt. Artikel ſcheint mir ein Beleg dafür zu ſein, wie der franzöſ. Sprache die Idee und Bedeutung der Dellination, obſchon ſie formell untergegangen, immerhin noch lebendig und als ein für den Satzinhalt unentbehrliches Poſtulat erſcheint. Der Umſtand, daß er beide latein. Kaſus vertritt, beruht auf der Thatſache, daß ja ſchon im klaſſ. Latein mannigfache Berührungspunkte zwiſchen Ablativ und Genitiv ſtattfanden. Belege dafür liefern Stellen wie folgende: L. Tarquinius fratrem habuerat Aruntem Tarquinium, mitis ingenii juvenem. Caesar fuisse traditur excelsa statura, colore candido, teretibus membris, ore paulo pleniore, nigris vegetisque oculis, valetudine prospera. Desgl. Magni judicii, summae etiam facultatis esse debebit orator. Alcibiades erat ea sagacitate, ut decipi non posset. In der ſpäteren Kaiſerzeit, mehr noch im Mittel⸗ alter, nimmt die Verwendung der lat. Präpoſ. de für den Genitiv immer mehr zu, wie denn ſchon die zwei älteſten Denkmäler der franzöſ. Sprache, dieStraßburger Eide und dasEulalia⸗Lied Proben davon enthalten.

A. Gebiet des reinen Genitiv.

1. Genitivus possessivus, zerlegt ſich, dem latein. kongruent, in die bekannten Kategorien des gen. subject. und object., geht aber bei ſeinem ausgedehnten Gebrauche über den Begriff des Zu⸗ gehörens oft hinaus, in die des attributiven und partitiven hinüberreichend, erſcheint im Deutſchen als Genitiv, als mit einer Präp. verbundener Kaſus oder als Teil eines zuſammengeſ. Subſtantivs.(gen. subj.) La miséricorde de Dieu; les oeuvres de Dieu; un homme du peuple Ars eloquentiae; Crassi divitiae; magna vis frumenti. O? ρτον σιέσσςσ ⁴ρ ddεα 1ννreν⁴ϑ̈ιστ.(gen. obj.) Le désir de la gloire; la crainte de Dieu; l'horreur du vice Pecuniae cupiditas; virium suarum fiducia; calamitas virtutis occasio est. H 640G% Mοέσςσ φοο 1ιν Iεονν etc.

2. Wie der poſſeſſive ſo iſt auch der Genitivus qualitatis dem lat. und griech. analog; ihm ſchließt ſich an der Gen. materiae(des Stoffes), der dem qualitat. Ablativ der körperlichen Beſchaffenheit völlig entſpricht. Auch der im prädik. Sinne im Lat. an esse, fieri, putari ſich knüpfende Gebrauch des poſſeſſiven, und der mit esse verbundene Gebrauch des qualitat. Genitivs: erſterer im Sinne voneinem zugehören,Jemandes Eigenthum ſein,wozu gehören(vergl. das deutſchegebet dem Kaiſer, was des Kaiſers iſt,das iſt bei uns Rechtenswes das Herz voll iſt), letzterer im Sinne von es iſt Jemandes Eigentümlichkeit, Sache, Pflicht, Aufgabe;es gehört ſich,iſt ein Beweis von...