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f) Obwohl die eigentliche, auf Endungen beruhende Deklination im Franzöſiſchen nicht mehr exiſtiert, wird dennoch von der Sprache eine Deklination als de facto beſtehend anerkannt. Sie äußert ſich in Singular und Plural, in den Caſusverhältniſſen des Nominativ(sujet), des Genitiv und Dativ(régime indir. oder nähere Ergänzung), und des Accuſativ(rég. dir. oder(direktes Objekt); der Vokativ iſt dem Nominativ und Accuſativ gleich, und der Ablativ gleicht entweder dem Genitiv oder wird mit Hülfe von Präpoſitionen gebildet. Sie beruht in ihren Caſusverhältniſſen auf dem lat. Accuſativ, was an dem Endkonſonant des Stammes zahlreicher Subſtantiva und Adjektiva nach⸗ gewieſen werden kann, und hatte bis zum 14. Jahrhundert mehrere Wandlungen durchzumachen. Die altfranz. zeigt deutlich die unmittelbare Ableitung vom Lateiniſchen, beſtand aus 2 Caſus: Nom. sing. und plur. und Cas. obl. sing. und plur. und zerfiel in 3 Deklinationen, entſprechend der lat. erſten, zweiten und dritten, während die vierte und fünfte ſich mit jenen dreien miſchten. Die 1. Deklin. endigte im plur. auf s[= as], die 2. Deklin. erhielt dieſes s im nom. sing. und accus. plur.[= us und osl, die 3. Deklin. erhielt bei beweglichem Accent das s im nom. und cas. obl. plur.[= es, ibus], was aus fol⸗ gendem Paradigma zu erſehen:
I. II. III. S. rose murs patre S. 4 P. roses mur pasteur Jmur pasteurs lmurs 3 pasteurs
Seit dem 14. Jahrh. reduzieren fich dieſe drei Deklinationen auf eine einzige, in welcher ſämmt⸗ liche Subſtantiva ſich vereinigt finden. Das s der Endung(bei gewiſſen Subſtantiven und Adjektiven durch x erſetzt) im Altfranz. mit gleichwertigem 2z und x abwechſelnd, wird alleiniges Zeichen des Pluralis.
Es kann ſchon hier, im Anſchluß an dieſes Kapitel, Veranlaſſung genommen werden, auf ein zweites wichtiges Bildungsgeſetz(auf welches ich oben bereits im Vorübergehen hindeutete) die Aufmerkſamkeit zu lenken, als auf ein Geſetz, welches die ganze franz. Orthoépie hindurch überallhin ſeinen Einfluß geltend macht: der latein. Accent d. h. die im lat. Worte betonte Silbe, bleibt auch im Franzöſiſchen derſelbe, mag die betonte Silbe unverändert geblieben ſein oder nicht. Als Konſequenzen ergeben ſich aus dieſem Geſetze wiederum zwei andere: 1) die der betonten Silbe voraufgehende fällt im Franz. regelmäßig aus(Synkope), 2) der der betonten Silbe vorangehende Kon⸗ ſonant fällt aus. Unter der Menge der für dieſe Geſetze als Belege dienenden Wörter mögen folgende hier genannt werden: bonté[bon(iytätem], santé lsanſi)tätem], clarté(clarſitätem], comté[comſiytätem], semaine lseptli)mäna], hotel(hospſi)täle], nager[naviygare], sembler(sim(u)lare]; ferner aout(Au(g)ustus], confiance ſconfi(d)éntia], employer limpliſc)are], royal lre(g)älis], douer(doſt)are], denen gegenüber Wörter wie comité, hõpital, naviguer, simuler; auguste, crédence, confidence, impliquer, doter, régal nicht urſprüngliche, ſondern von den Gelehrten importierte Wörter ſind(ſ. hierüber Brachet, gramm. hist. pg. 74 u. ff.). Die Erwähnung des gativus plur. führt zur Betrachtung eines dritten Bildungs⸗ geſetzes, nämlich der Vokaliſierung des 1 vor Konſonanten. Beiſp.: chateau lcastellumh agneau lagnellus], cou ſcollum], chaud ſcal'dus], faux(falsus] u. ſ. w. Schon mit Hülfe dieſer wenigen Geſetze laſſen ſich zahlreiche Wortformen als aus dem Lateiniſchen unmittelbar hervorgehend erkennen.
Da nach Vollendung dieſer Arbeit der Umfang derſelben die Höhe des für ſie feſtgeſetzten Druckkoſtenbetrages um ein Bedeutendes überſchritten hatte, habe ich mich leider dazu entſchließen müſſen, den die Formenlehre behandelnden Abſchnitt hier abzubrechen.


