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Schulgeldſätzen abhängig, und es vermöchten ohne Zweifel mehrere Realſchulen des Landes ihre Einnah⸗ men bedeutend zu vermehren, wenn die Schulgeldbeträge der verwandten preußiſchen Realſchulen von uns angenommen würden. Dies hat aber nur dann einen rechten Werth, wenn vorher ſelbſtändige Fonds und Kaſſen der einzelnen Anſtalten gegründet werden.— Nun wollen wir bezüglich der Etatverhält⸗ niſſe unſrer Realſchulen an Folgendes erinnern. Die Etatverhältniſſe bedingen die Zuſammen⸗ ſetzung und die Qualität der Lehrercollegien; die Qualität der Lehrercollegien gibt dem Real⸗ ſchulweſen Richtung, Bedeutung und höhere Ziele; die Richtung des Realſchulweſens bedingt deſſen Leiſtungen und dadurch wieder deſſen Etatverhältniſſe. So hängt im Cirkel eins am an⸗ dern. Das wichtigſte Moment auch für die Etatverhältniſſe iſt die Zuſammenſetzung und die Quali⸗ tät der Lehrercollegien. Wie ſchwer es aber oft wird, beſte Lehrer zu bewegen, an heſſiſchen Realſchulen ſich anſtellen zu laſſen und ihnen fürs Leben treu zu bleiben, möge nur ein Beiſpiel be⸗ weiſen. Einem ſehr tüchtigen Lehrer der Mathematik und der Naturwiſſenſchaften war eine Lehrerſtelle an unſrer Anſtalt angeboten: er antwortete höflich, auf ſolche Stelle nicht reflectiren zu können, ſein Bildungsgang und ſeine ſeitherige Thätigkeit wieſen ihn auf das elaſſiſche Gymnaſium hin; der Unter⸗ richtsſtoff und die Unterrichtsweiſe ſtänden bei letzterem auf einer anderen, vielleicht höheren Stufe, als bei einer heſſiſchen Realſchule. Dieſe Kundgebung ſollten auch diejenigen beachten, welche jetzt in Preu⸗ ßen ſo eifrig darauf bedacht ſind, dortige Realſchulen zu ſüddeutſchen Bürgerſchulen zu degradiren. (Vgl. Dr. Oscar Jäger, Gymnaſium und Realſchule 1. Ordn., Mainz 1871, S. 51.) Aehnliche Erfahrungen haben wir nicht einmal, ſondern öfter gemacht. So oft Vacanzen bei uns eintreten und wir wünſchen, die Zukunft unſrer Anſtalt durch beſte Neubeſetzung einer erledigten Lehrerſtelle zu ſichern oder vorzubereiten, müſſen wir Aehnliches hören. Wir ſagen nun: Man gebe unſren Realſchu⸗ len die beſte Richtung; man erweitere ihren Wirkungskreis und ihre Organiſa⸗ tion, ſteigere ihre Ziele: dann werden ſie ſich derjenigen Achtung erfreuen, welche allezeit talentvollſte Lehrer an dieſelben zieht. Dieſe Lehrer und ihr Wirken werden dann bei mäßiger Unterſtützung aller Intereſſenten, der Fa⸗ milien, der Gemeinden, des Staates, die Etatverhältniſſe der Realſchulen auf ganz neuen Grundlagen aufbauen und die Zukunft des Realſchulweſens ſo ſicher ſtellen, wie diejenige der Gymnaſien. Es iſt nicht dieſes Orts, die ſpeciellen Maßregeln zu erörtern, welche eine rechte Ordnung der Etatverhältniſſe der heſſiſchen Realſchulen be⸗ dingen würden. Da wären viele, viele Dinge aufs eingehendſte zu beſprechen, zu klären, durch Geſetze und Verordnungen zu regeln. In dieſen Sachen hat derjenige ziemliche Erfahrung, welcher unmittelbar im alltäglichen, viel umſtürmten Leben unſrer Realſchulen ſich bewegt und von beſſer geordneten Ver⸗ hältniſſen Kenntniß genommen.
Die vorliegende Arbeit hat ſchon bis hierher einen Umfang gewonnen, der uns nicht geſiattet, im Einzelnen auszuführen, in welcher Weiſe die Etatverhältniſſe unſrer Realſchulen geregelt werden müß⸗ ten. Wir haben als Muſter zunächſt die Etatverhältniſſe der Gymnaſien unſres Landes im Auge; allein auch die Etatverhältniſſe des einen oder des andren heſſiſchen Gymnaſiums, deſſen Einnahmeüber⸗ ſchüſſe in die Staatscaſſe fließen, können für uns nicht vorbildlich ſein. Es wäre ſehr geeignet, in einer beſonderen Arbeit zu zeigen, auf welche Weiſe ohne Belaſtung der Communen eine Re⸗ alſchule einen eignen Fonds, Capitalvermögen, Betriebscapital und eine eigne Vermögensverwaltung erhalten könnte. Unſre Anſtalt hat in jedem Jahre Einnahmeüberſchüſſe und hat gleichwohl keinen Heller Vermögen. So lange dieſes Mißverhältniß fortbeſteht, wird ſie nicht zu den Zielen gelan⸗ gen, zu welchen uns eine beſſere Finanzwirthſchaft raſch fuͤhren könnte. Um nun anzudeuten, welche Etat⸗ verhältniſſe, welche Finanzverwaltung für heſſiſche Realſchulen wünſchenswerth wäre, verweiſen wir auf die betreffenden preußiſchen Einrichtungen; vgl. Wieſe, das höhere Schulweſen in Preußen, 1. Theil, Berlin 1864; S. 38— 42: Schulunterhaltung; S. 599— 608: Ueberſicht der Schulunterhaltungskoſten; S. 609— 617: Ueberſicht der gegenwärtig geltenden Schulgeldſätze; S. 637— 642: Schulcaſſenweſen (Anleitung zur Caſſen⸗ und Rechnungsführung); S. 643— 649: Schema eines vollſtändigen Schuletats. Ferner: Wieſe, das höhere Schulweſen in Preußen, 2. Theil, Berlin 1869, S. 12 und 13.—


