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ſtellt ſind. Die Creirung eines feſt normirten Etats, eines beſonderen, in ſich abgeſchloſſenen Fonds, der durch weiſe Sparſamkeit vergrößert werden kann, indem Einnahmeüberſchüſſe capitaliſirt, Zinſen der Capitalien zu dieſen geſchlagen werden,— dies und Andres wird in Preußen vorausgeſetzt, wenn die Schulbehörde über die Gründung oder die Characteriſirung einer höheren Lehranſtalt verfügen ſoll. Die Bundesregierung ſah nun aber, als ſie zunächſt etlichen, dann allen Realſchulen Heſſens die Be⸗ rechtigung zur Ausſtellung gültiger Qualificationszeugniſſe für den einjährigen Dienſt ertheilte, von manchen Forderungen ab, welche die preußiſche Regierung im gleichen Falle vor der Characteriſirung ihrer Lehranſtalten ſtellt. Die Bundesregierung konnte dabei annehmen, daß der gute Wille der einzel⸗ nen von ihr graduirten Anſtalten, unſrer Regierung und der Gemeinden das etwa Fehlende nachholen würde. Es iſt nun auch inzwiſchen manches geſchehen, um die Etatverhältniſſe unſrer Realſchulen ma⸗ teriell und formell zu regeln, die inneren Einrichtungen des Unterrichts auf feſteren Grundlagen der Büdgetverhältniſſe ſicher zu ſtellen. Allein es iſt in dieſer Beziehung noch lange nicht genug geſchehen. Die geſammten Büdgetangelegenheiten der meiſten heſſiſchen Realſchulen ſind noch ſo primitiv, daß den⸗ ſelben nicht einmal ein ſicheres und unabhängiges Verfolgen der vom Staate geſteckten Ziele möglich iſt. Ueberdies ſind die finanziellen Verhältniſſe der verſchiedenen Realſchulen unſres Landes in wichtigen Beziehungen nicht nach denſelben Principien geregelt. Den Realſchulen der Städte Mainz, Offen⸗ bach und Gießen, welche über bedeutende Mittel verfügen, ſind, obwohl ſie weder in ihrer Anlage noch in ihren Zielen vor den übrigen Realſchulen des Landes einen Vorrang haben, größere Staats⸗ zuſchüſſe gewährt, als den übrigen Realſchulen des Landes. Die preußiſche Regierung hält im Allge⸗ meinen den Grundſatz feſt, denjenigen Anſtalten die größeren Staatszuſchüſſe zukommen zu laſſen, wel⸗ chen von ihren Gemeinden nicht die erforderlichen Mittel geſpendet werden können und welche gleichwohl für die intellectuelle oder induſtrielle wie merkantile Förderung eines Landſtrichs von weſentlicher Be⸗ deutung ſind. Die preußiſche Regierung verleiht, wenn ihr für Unterrichtszwecke ein Bauſchquantum be⸗ willigt worden iſt, Staatszuſchüſſe beſonders auch an ſolche Anſtalten, welche einer beſtimmten Richtung und Weiterbildung einer Abtheilung des höheren Schulweſens Bahn zu brechen beſtimmt ſind. Die Städte Mainz und Gießen wurden dagegen mit den größten Staatszuſchüſſen zu den Etats ihrer Real⸗ ſchulen bedacht,(Mainz, ſoviel wir wiſſen, mit 3000 fl., Gießen mit 4000 fl. jährlichen Zuſchuſſes), weil man dieſen Schulen, indem man ſie Provinzialrealſchulen, auch größere Realſchulen nannte, einen beſonderen Character zu geben vermeinte, obwohl von den genannten Schulen nur die Main⸗ zer Anſtalt und zwar faſt nur durch ihre Frequenz vor den Realſchulen andrer Kreisſtädte des Landes gewiſſe Vorzüge hatte. Die Realſchule zu Offenbach verdankt ihren höheren Staatszuſchuß(3000 fl.; alle übrigen Realſchulen erhalten je 1500 fl. und dazu die Naturalzulage) der beſondren Fürſorge der Gr. Regierung und unſrer zweiten Kammer, insbeſondere des Abgeordneten für Offenbach. Unſre Stände würden nun gewiß nur ſegensvoll wirken, wenn ſie auch ferner im Bereiche unſres Landes an die För⸗ derung aller Inſtitute die Hand legten, welche die geiſtigen und materiellen Kräf e unſres Volkes ſo zu entwickeln vermöchten, wie es in andren deutſchen Ländern ſchon lange geſchieht. Diejenigen Ständemit⸗ glieder, welche von der wechſelſeitigen Förderung der preußiſchen Induſtrie und des preußiſchen Real⸗ ſchulweſens ſich überzeugen wollten: müßten zur Anſicht kommen, daß eine allgemeine und ſorg⸗ ſame Pflege unſres Realſchulweſens zu den wichtigſten Angelegenheiten unſres Staates und ſeiner ſtrebſamen ſtädtiſchen Bevölkerung gehört. Und wenn unſre Kam⸗ mern der Anſicht ſind, daß die den Realſchulen zu Mainz, Offenbach und Gießen gewährten Staatszuſchüſſe wohlberechtigt ſind, wenn ſie dann erwägen, von welcher Wichtigkeit die Realſchulen der kleineren Städte Alsfeld, Friedberg, Michelſtadt, Alzey ꝛc. nicht nur für die Zukunft dieſer Städte, ſon⸗ dern auch der ſie umgebenden Landſtriche ſind, daß dagegen dieſe Städte nicht über ſo reiche Mittel wie Mainz, Gießen und Offenbach verfügen können: ſo muß ſich wohl die Ueberzeugung bei denſelben Bahn brechen, daß allen Realſchnlen des Landes die gleichen Staatszuſchüſſe zu gewähren ſind. Ob und wann unſre Stände dieſer Anſicht Raum geben, iſt freilich noch nicht abzuſehen.— Auch manche Städte unſres Landes, namentlich Darmſtadt, Gießen und Mainz, ſcheinen noch nicht in einer ihren Kräften entſprechenden Weiſe zur Suſtentation ihrer Realſchulen herangezogen worden zu ſein. Intereſſant iſt es, die Beiträge, welche die preußiſche Regierung von den einzelnen Communen für deren Realſchulen beanſprucht, mit den gleichartigen Beiträgen unſrer Städte zu vergleichen.— Auch die Schulgeldeinnahme der verſchiedenen heſſiſchen Realſchulen iſt zur Zeit noch von ſehr verſchiedenen


