Aufsatz 
Hoffnungen und Bestrebungen der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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Erweiterung und Hebung einer Unterrichtsanſtalt keine dauernden Opfer, nicht einmal nennenswerthe Zuſchüſſe zu dem Fonds einer Anſtalt nöthig machte, weil jede verſtändige Vergrößerung eines Geſchäf⸗ tes(um dieſes dem Sinne des Zeitalters entſprechende Bild zu gebrauchen) das erſte Anlagecapital nicht nur wieder einbringt, ſondern ſogar ein Mittel iſt, in der Folge größere Gewinne zu erzielen. So könnte man die in Rede ſtehende Angelegenheit ächt kaufmänniſch beurtheilen, ſo recht modern⸗real die realiſtiſche Erziehungs⸗ und Unterrichtsſache fördern. Die Sache, um die es ſich handelt, hat freilich eine höhere, heiligere Bedeutung. Die Einrichtung und Hebung einer höheren Erziehungs⸗ und Bil⸗ dungsſchule hat nichts gemein mit einem gewöhnlichen Zinſengeſchäft. Dennoch wollen wir hier daran erinnern, daß der Etat unſrer Anſtalt ſeit dem Jahre 1867 ſich verdoppelt hat, obwohl ſich ſeitdem der jährliche ſtädtiſche Beitrag zum Fonds unſrer Anſtalt nur unerheblich vergrößert hat. Die Vermeh⸗ rung unſrer Mittel, nämlich die Erhöhung des Staatsbeitrages und die bedeu⸗ tende Vermehrung unſrer Schulgeldeinnahmen waren eine Folge der veränderten Auffaſſung und Geſtaltung unſrer Anſtalt; und man kann annehmen, daß auch in der Folgezeit die rechte Begriffsbeſtimmung und die glückliche Weiterentwickelung der heſſiſchen Realſchulen die bezeichneten zwei Quellen ihrer Einnahmen noch reichlicher nähren werden.

Nachdem wir deutlich gezeigt, daß wir nicht geſonnen ſind, den Städten unſres Landes unge⸗ rechtfertigte Opfer zuzumuthen, iſt es uns möglich, noch einige Worte über die Geſtaltung der Etatver⸗ hältniſſe unſrer Realſchulen zu ſprechen. In dem Programm unſrer Anſtalt aus dem Jahre 1868 ſchrieben wir:Nachdem das höhere Schulweſen unſres Landes in nahe Beziehung zum Schulweſen des norddeutſchen Bundes getreten iſt, werden wohl die Fragen in Betreff der zukünftigen Aufgaben, Be⸗ rechtigungen und Verpflichtungen unſrer Realſchulen in den weſentlichſten Beziehungen vielleicht ſchon bald beantwortet werden, und die Grundbedingungen für eine gedeihlichere Entwickelung unſres Realſchulwe⸗ ſens können wohl als geſichert erſcheinen. Man wird nun darüber Erfahrungen zu machen haben, welche Städte unſres Landes, die Eigenthümlichkeit der in Ausſicht ſtehenden Verpflichtungen er⸗ kennend bei Zeiten denjenigen Bedingungen und Vorausſetzungen gerecht werden, auf welche gerechnet werden muß, wenn unſere Regierung irgendwelchen Realſchulen die erwünſchte Stellung, die erhofften Berechtigungen dauernd ſoll zu Theil werden laſſen.(S. 3.)Für unſre Realſchulen wäre es nun ein großes Glück, wenn uns eine Periode des Schwankens und Experimentirens erſpart würde, wenn wir im Einklange mit den höchſten Principien der Realſchulbildung, welche in der Gegenwart bereits für gewiſſe Realſchulen maßgebend ſind, ſofort in eine Entwickelung einträten, deren ſchließliche Vollendung ſchon jetzt bei der Zuſammenſetzung der Lehrercollegien und der Fundirung der Anſtalten ins Auge gefaßt werden müßte.(S. 6.) Nach den citirten Stellen glaubten wir, daß für unſre Realſchulen am beſten geſorgt werde, wenn die ſorgfältigſte Art der Zuſammen ſetzung der Lehrercolle gien und eine zweckentſprechende Dotirung der Anſtalten die entſcheidenden Bedin⸗ gungen würden fuͤr die Zuerkennung gewiſſer Berechtigungen: wir wünſchten, daß allen mit Berechtigungen auszuſtattenden Realſchulen dauerhafte Fundamente geſichert wuͤrden. Allein die Lage unſrer Realſchulen ſollte ſich anders geſtalten. Einige Realſchulen unſres Landes erhielten die Berech⸗ tigung zur Ausſtellung gültiger Qualiſicationszeugniſſe für den einjährigen Dienſt, obwohl noch nicht erwieſen war, daß die Etatverhältniſſe aller dieſer Anſtalten den aus jener Berechtigung hervorgehen⸗ den Anforderungen an die Leiſtungskraft der einzelnen Anſtalten auch wirklich entſpreche. Nachdem aber einmal in dieſer Weiſe die gedachte Berechtigung einigen Realſchulen verliehen war, mußten die übrigen Realſchulen, da ſie den privilegirten Schweſteranſtalten nicht nachſtanden, auch für ſich die gleiche Berechtigung wünſchen. Hiermit war für alle Realſchulen des Landes eine Wendung ihrer An⸗ gelegenheiten eingetreten, welche zunächſt als eine günſtige erſcheinen konnte, allein noch manche ſchwere Sorge zurückließ. Darüber einige Worte.

In Preußen pflegen höhere Lehranſtalten bekanntlich erſt dann als vollberechtigte Gymnaſien, Progymnaſien, Realſchulen 1. oder 2. Ordn. oder als höhere Bürgerſchulen von den vorgeſetzten Schul⸗ behörden anerkannt zu werden, wenn durch eine ſorgfältige Prüfung ihrer geſammten Verhältniſſe nach⸗ gewieſen worden iſt, daß die betreffenden Anſtalten ausreichend dotirt ſind, daß die Beſchaffenheit ihres Lehrplans, ihrer Lehrercollegien, ihrer Leiſtungen den zu ſtellenden Anforderungen genügt. Auch die Gründung neuer Anſtalten wird nur dann geſtattet, wenn vor der Schulbehörde der Nachweis geliefert iſt, daß ein⸗ für allemal der projectirten Anſtalt die unbedingt erforderlichen Mittel zur Verfügung ge⸗