— 66—
.In die beiden Claſſen der Vorſchule werden Knaben von 6 bis 10 Jahren aufgenom⸗ men. W machen darauf aufmerkſam, daß Schüler, welche in der zweiten Vorelaſſe mit dem Erlernen des Leſens und Schreibens beginnen ſollen, nur zu Oſtern, nicht im Herbſte angenommen werden. Wir rathen alſo, die ſechsjährigen Knaben, welche für die Aufnahme in die unterſte Elementarclaſſe hinlänglich entwickelt ſind, unſerer Anſtalt zu Oſtern zu übergeben. Würden wir ſolche auch im Herbſte aufnehmen, ſo würden ſie leicht den Gang des Unterrichts ſtören.
3. Um in die 5. Claſſe aufgenommen zu werden, iſt es im Allgemeinen erforderlich, daß der Knabe 10 Jahre alt iſt. Es wird aber von uns gewünſcht, daß der Eintritt in unſere Anſtalt ſchon früher erfolgt, da in unſerer Vorſchule, wie man S. 60 dieſes Programmes ſehen kann, der wirkliche Anfang unſeres Lehrcurſus gemacht wird. Da wir bei der Aufnahme älterer Schüler von Jahr zu Jahr immer oorſichtiger ſein müſſen, ſo richten wir an die Eltern unſerer Stadt und der Umgegend die Bitte, daß dieſelbe ihre Söhne unſerer Anſtalt ſo frühe wie nur möglich übergeben werden. Schüler, welche unſrer Vorſchule rechtzeitig übergeben wer⸗ den und tüchtig ſind, können ſogar ſchon ehe ſie zehn Jahr alt geworden ſind, in die fünfte Klaſſe der Realſchule eintreten. Und wer mit dem zehnten Lebensjahre in dieſe Klaſſe aufgenommen worden iſt, von ſeinen Fähigkeiten den nothwendigen Gebrauch macht, kann die ſechsjährige Realſchule bis zur Vollendung des ſechszehnten Lebensjahres recht wohl durchlaufen haben. Auch aus dieſem Grunde rathen wir dringend, uns die Schüler frühzeitig zu ſenden. Auswärtige Eltern werden gut daran thun, ihre Söhne, wenn nicht früher, ſo doch wenigſtens nach zurückgelegtem neuntem Lebensjahre in unſere Anſtalt eintreten zu laſſen. Die Eltern hieſiger Stadt aber machen die Erfah⸗ rung, daß diejenigen Realſchüler im Allgemeinen am raſcheſten die Anſtalt durchlaufen, welche ſchon im 7. Lebensjahre in unſere Vorſchule aufgenommen wurden.
Von ſolchen Knaben aber, welche erſt in die 5. Claſſe eintreten ſollen, wird gefordert:
1. Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; 2. Leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift; 3. Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe Fehler niederzuſchreiben; 4. Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten in ganzen Zahlen; 5. Elementare Kenntniſſe in der Religionslehre und bibliſchen Ge⸗ ſchichte, ſowie in der Erdkunde; 6. Im Allgemeinen dasjenige Penſum der franzöſiſchen Sprache, welches in unſerer erſten Vorclaſſe abſolvirt wird. Näheres darüber ſiehe auf S. 60 dieſes Programmes.
4. Der Eintritt in eine höhere Claſſe wird abhängig gemacht von dem Nachweis der Woelenntniſſe welche nach dieſem Programm in der nächſtvorhergehenden Claſſe erlangt werden.
gl. S. 52—
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Alzey. Dr. Recker.


