Aufsatz 
Hoffnungen und Bestrebungen der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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C. Hie Regelung des Ilnterrichts- und Prüfungsweſens der heſſiſchen Realſchulen auf Grund der im Vorangehenden angedeuteten Reform des geſammten heſſiſchen Realſchulweſens.

Ein Blick in die Programme der heſſiſchen Realſchulen 2. Ordn. belehrt darüber, daß dieſelben denjenigen Grad der Aehnlichkeit und Uebereinſtimmung des Unterrichtsplanes zeigen, welcher etwa auch verſchiedenen Realſchulen 2. Ordn. des preußiſchen Staates, freilich in ihrer Weiſe, eigen iſt. Das Weſen der Realſchulen 2. Ordn. iſt ja, daß ſie eine freiere Stellung zum Normallehrplan einnehmen, mehr den localen Verhältniſſen Rechnung tragen; und weil ſie auf Berechtigungen der Realſchulen 1. Ordn. ver⸗ zichteten, ſo ward ihnen dafür größere Freiheit der Bewegung. Es liegt deshalb kein ausreichender Grund vor, das heſſiſche Realſchulweſen, ſo lange es ſeine ſeitherigen Principien nicht erweitert und ver⸗ tieft, ſtrenger zu ſchematiſiren. Die vorliegende Arbeit beanſprucht gleichwohl die Weiterbildung der Principien unſres Realſchulweſens, alſo auch eine ſorgfältigere Regelung unſres Unterrichts⸗ und Prü⸗ fungsweſens. Allein ſo lange die im Vorſtehenden beantragte Reform des geſammten heſſiſchen Real⸗ ſchulweſens nicht beſchloſſen, durch wirkſame Maßregeln nicht angebahnt iſt, ſo lange Wirkungskreis, Organiſation, Etatverhältniſſe unſrer Realſchulen nicht auf beſſeren Fundamenten ſicher geſtellt werden: werden alle Verſuche, unſer Realſchulweſen auf Grund der ſeitherigen Praxis und einer von dieſer ent⸗ nommenen ſchematiſirten Unterrichtsordnung zu heben, ſich als vergeblich erweiſen. Schauen wir viel⸗ mehr hinein ins fortſchreitende Leben des allgemeinen deutſchen höheren Realſchulweſens, ſchließen wir uns den großartigeren Geſtaltungen dieſes höheren Unterrichtsweſens Deutſchlands an: und die lebens⸗ kräftigen Principien dieſes Unterrichtsweſens werden unſre Realſchulen zunächſt auf eine neue Bahn und in neues, höheres Leben einführen, und aus dieſem concreten Leben heraus wollen wir dann eine Unter⸗ richts⸗ und Prüfungsordnung unſrer Realſchuleu feſtſtellen, welche nur der Ausdruck deſſen iſt, was wir verwirklicht haben und täg llich thun. Keine Phantaſien, ſondern Realitäten! Wir ſchließen mit des Dichters Wort:

Es kann die rechte Haltung Im kleinſten Haus nicht ſein, Bis Ihr erſt zur Geſtaltung Das Große laßt gedeihn! (Gebet des Hausvaters v. Rückert.)