Aufsatz 
Hoffnungen und Bestrebungen der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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Leben tritt. Beſeitigen wir die Schranken, welche unſre Realſchulen und die berufliche Laufbahn ih⸗ rer Schüler jetzt ebenſo einengen, wie die alten Mauthlinien in vorzollvereinlichen Zeiten Handel und Wandel beſchränkten. Wir alſo müſſen jetzt in allem Ernſte fragen:Wird das Großherzogthum Heſſen ſeinen Realſchülern ebenſo wie den Gymnaſiaſten und den Schülern verwandter, z. B. militäri⸗ ſcher Inſtitute Deutſchlands die Möglichkeit verſchaffen wollen, für gewiſſe dienſtliche Stellungen in der Verwaltung gemeinſamer deutſcher Angelegenheiten ſich vor zubereiten und worauf das meiſte Gewicht zu legen ſein wird auch zu berechtigen?

Man ſollte meinen, in Darmſtadt müßte eine Realſchule 1. Ordn. oder Realgymnaſium ſo leicht zu gründen ſein, wie in Carlsruhe. Dieſe Anſtalt könnte aus allen unvollſtändigen, ſechs⸗ oder ſiebenjährigen Realſchulen des Landes in ihre Prima Schüler aufnehmen, welche ordnungsmäßig Latein gelernt haben und die Berechtigung der Realſchule 1. Ordn. ſich erwerben wollen. Zugleich könnte es vielleicht möglich gemacht werden, daß Schüler der ſiebenjährigen Realſchulen 2. Ordn. unſeres Landes, welche ſich durch Privatthätigkeit in den die Realſchulen 1. Ordn. von denen der 2. Ordn. unter⸗ ſcheidenden Unterrichtsgegenſtänden auch über den ſiebenjährigen Curſus hinaus ausgebildet haben, zur Ablegung der Maturitätsprüfung bei dem Realgymnaſium zu Darmſtadt gelegentlich der regelmäßig ab⸗ zuhaltenden Maturitätsprüfung einſtellen dürfen, ebenſo wie bei dem Gymnafium zu Darmſtadt die Maturitätsprüfung von Perſönlichkeiten abgelegt wird, welche das genannte Gymnaſium nicht beſucht haben. Da die Realſchule 2. Ordn. zu Darmſtadt ſchon jetzt Parallelelaſſen einrichtet, ſo muß es ihr möglich ſein, für jede Altersſtufe eine Realclaſſe 1. Ordn. und eine Realclaſſe 2. Ordn. neben einan⸗ der einzurichten, ſo daß dann die genannte Anſtalt aus zwei Abtheilungen, einer Realſchule 1. Ordn. und einer ſolchen 2. Ordn. beſtände, wofern man es nicht vorziehen ſollte, in Darmſtadt neben der ſeit⸗ herigen Realſchule 2. Ordn. ein Realgymnaſium zu errichten. In dem Programm unſrer Anſtalt vom Jahre 1868(S. 19 und 20) deuteten wir an, wie gerade das Gymnaſialweſen unſres Lan⸗ des von dem Tage an einer günſtigeren Entwickelung entgegengehe, an welchem das Princip einer vollſtändigen Realſchulerziehung bei uns zur ſtaatlichen An⸗ erkennung gelange. Anſtatt das Gymnaſium und die Realſchule 2. Ordn. zu Darmſtadt durch die Gründung von allzuvielen Parallelclaſſen in ihrer Organiſation und in ihren finanziellen Verhält⸗ niſſen möglicher Weiſe zu beeinträchtigen(auf dieſes Thema kann hier nicht näher eingegangen werden): bilde man mit gewiſſen Schülern dieſer Parallelclaſſen und der ihnen coordinirten urſprünglichen Claſſen die Claſſen eines Realgymnaſiums. So könnte Darmſtadt, ſo gut wie Carlsruhe wohl geeignet ſein, ein Gymnaſium, ein Realgymnaſium oder Realſchule 1. Ordn. und eine Realſchule 2. Ordn. neben ein⸗ ander aufrecht zu erhalten. Wenn nun die Stände unſres Landes die angeregte Frage mit ausreichender Sachkenntniß und ſorgfältig erwägen wollten, ſo müßten ſie zu der Anſicht kommen, daß in unſrem Lande aus Staatsfonds eine Realſchule 1. Ordn. errichtet werden müßte. Denn die Errich⸗ tung einer ſolchen Anſtalt iſt geboten, wenn vielen Landesangehörigen im Ver⸗ bande des neuen deutſchen Reiches gewiſſe Rechte nicht vorenthalten werden ſol⸗ len, auf welche ſie, indem ſie die Laſten und Pflichten der neuen Reichsordnung freudigſt auf ſich nehmen, Anſpruch zu erheben, ſehr wohl berechtigt ſind. Unſer Land iſt aus dieſem politiſchen Grunde berechtigt, von den Ständen die Mittel zur Errichtung einer Realſchule 1. Ordn. zu fordern. Wenn wir auch überzeugt ſind, daß das Großherzogthum Heſſen, ehe zehn Jahre vergangen ſein werden, das vollſtändige Realgymnaſium, welches wir fordern, haben wird: ſo ſchwingen wir uns doch im Augenblicke noch nicht zu der Hoffnung auf, daß das Realgymnaſium als ſolches ſehr bald geſchaffen wird. Deshalb wüuſchen wir, daß die Stände unſres Landes zunächſt denjenigen Realſchulen 2. Ordn. die erforderlichen Mittel gewähren, welche durch die Realgymnaſialeinrichtung ihren Organismus erweitern wollen.

Es läßt ſich nun auch leicht erkennen, wie nach dem Organiſationsplane der Realſchulen, den wir hier vertreten, auch das Polytechnicum in Darmſtadt ſehr bedeutend vermöchte unterſtützt zu wer⸗ den. Wenn aber unſre Realſchulen, durch Zuführnng zahlreicher und ausreichend vorbereiteter Schüler dazu beitragen, daß das genannte Inſtitut eine frequentirte und wirkliche Hochſchule wird, die nicht in ihrer ſog.allgemeinen Schule, ſondern in den Fachſchulen, d. h. der eigentlichen techniſchen Hochſchule, ihren Schwerpunkt ſucht: ſo kann natürlich das Polytechnicum zu Darmſtadt nicht das geringſte Inter⸗ eſſe daran haben, daß das Realſchulweſen unſres Landes ſyſtematiſch niedergehalten wird; ſondern eine