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legenheiten durch eine gewiſſe Gleichförmigkeit ihrer wiſſenſchaftlichen Bildung. Es iſt ſehr an der Zeit, daß wir die Geſtaltung unſres particularen höheren Schulweſens nach der angedeuteten nationalen und politiſchen Bedeutung des⸗ ſelben beurtheilen! ni.
3. Aufgaben der weiteren Entwickelung des heſſiſchen Realſchulweſens. A. Die Erweiterung des Wirkungskreiſes und der Prganiſation der heſſiſchen Realſchulen, insbeſondere die Beſtimmung der Realſchule zu Alzey.
In den vorangehenden Theilen dieſer Arbeit iſt ausgeführt worden, für welche Studien und für welche dienſtlichen Berufsarten unſre Realſchulen recht wohl vorbereiten können: Der nächſte Wirkungskreis dieſer Anſtalten wurde dadurch beſchrieben. Dabei wurde bereits wiederholt nachgewieſen, daß die Erweiterung des Wirkungskreiſes unſrer Realſchulen Veränderungen ihrer Organiſation, vor Allem Verlängerung der Curſusdauer unſres Realſchulweſens fordern.
Mehrere heſſiſchen Realſchulen, nicht alle, müſſen zunächſt wirkliche Real⸗ ſchulen 2. Ordn. werden von 7⸗jährigem Curſus, und ſie dürfen den Lehrplan der Real⸗ ſchule zu Eſſen, der luiſenſtädtiſchen Gewerbeſchule oder der Friedrichs⸗Werderſchen Gewerbeſchule zu Berlin in den betreffenden Claſſen zum Vorbilde nehmen, damit ihre Schüler einer wirklich fruchtbrin⸗ genden Abiturientenprüfung unterzogen werden und unmittelbar auf eine Gewerbeacademie oder in den oberſten Curſus der Vorſchule eines wirklichen Polytechnicums oder einer Bau⸗ academie übergehen können. Wie aber mit einer Realſchule die Einrichtung eines Progymnaſiums organiſch verbunden ſein kann, ſo vermöchte die eine oder andre Realſchule 2. Ordn. von 7jährigem Curſus die beſonderen Einrichtungen einer Realſchule 1. Ordn. vorläufig wenigſtens durch Errichtung von Parallelabtheilungen, die auf einen Curſus von 8 Jahren berechnet werden müßten, recht wohl mit ſich zu verbinden. So lange man in den beiden größten Städten unſres Landes noch nicht daran denkt, ſelbſtändige Realſchulen 1. Kategorie zu gründen, kann nach den jetzigen Verhältniſſen unſres Realſchul⸗ weſens, in denen die Erweiterung unſrer Realſchulen ſucceſſive herbeigeführt werden muß, die wahr⸗ haft nützliche Organiſation unſres Realſchulweſens durch dieſe Formel bezeichnet werden: ſiebenjährige Realſchule 2. Ordn. mit organiſch damit verbundener achtjähriger Nealgymnaſtaleinrichtung. Damit ſoll weder geſagt ſein, daß alle Realſchulen 2. Ordn. unſres Landes eine vollſtändige oder eine theilweiſe Realgymnaſialeinrichtung herſtellen müßten, noch daß in Mainz oder Darmſtadt nicht zur rech⸗ ten Zeit reine Realgymnaſien oder Oberrealſchulen zu entſtehen vermöchten.
Es iſt aber nach den Ausführungen des zweiten Theils dieſer Arbeit eine Sache von größter Wichtigkeit, daß wir in Heſſen irgendwo mit einer zunächſt ſiebenjährigen Realſchule 2. Ordn. verbun⸗ den auch die Einrichtungen einer achtjährigen Realſchule 1. Ordn. erhalten, wenigſtens für die oberſten Claſſen, damit aus allen Realſchulen dahin Schüler übergehen könnten, um ſich die jetzigen und zukünf⸗ tigen Berechtigungen der Realſchulen 1. Ordn. zu erwerben. Denn darüber möge man ſich doch ja nicht täuſchen: das Latein mag an den Realſchulen 1. Ordn. eine Stellung erhalten, welcherlei Art ſie auch ſein möge, Realſchulen 1. Ordn. von S⸗jährigem Curſus bleiben beſtehen, und die vielen talentvollen Mäaͤnner, welche zur Zeit an denſelben wirken, werden Organiſationen ſchaffen, welche den Wirkungs⸗ kreis dieſer Schulen eher erweitern, als einengen. Aber man ſollte denken, für uns Heſſen ſei ſchon das⸗ jenige wünſchenswerth, was die Realſchulen 1. Ordn. anderswo ſchon lange beſitzen, wenngleich ihnen ſelbſt der ſeitherige Wirkungskreis noch nicht genügt. Wollte der Staat einer Realſchule 2. Ordn. einen Zuſchuß von 2000— 3000 Gulden verleihen, ſo würde dieſe Summe ausreichen, um mit der Realſchule 2. Ordn. die Einrichtungen der Realſchule 1. Ordn. zu verbinden. Man ſollte meinen, die Stände un⸗ ſres Landes würden keinen Augenblick Bedenken tragen, dieſe kleine Gabe, die dem geſammten Realſchul⸗ weſen unſres Landes zu Gute käme, zu bewilligen. Dann würde den 2000— 3000 Realſchülern, welche jeweilig die heſſiſchen Realſchulen beſuchen, der Zugang zu verſchiedenartigen Berufsarten eröffnet, welche denſelben verſchloſſen bleiben, wenn die Realſchule 1. Ordn. bei uns nichte ins


