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Realſchule 2. Ordn. erſt an dritter Stelle genannt werden? Wird nicht die Poſtverwaltung bei der Annahme von Poſtexpedienten⸗Anwärtern junge Leute vorziehen, welche Latein gelernt? Sie iſt ja in der Lage auszuwählen, wenn ihr junge Leute ihre Dienſte anbieten. Worin beſteht alſo die Berechtigung unſrer Realſchüͤler zum Poſtdienſt? Berechtigt zum Poſtdienſt in des Wortes vollſter Bedeu⸗ tung ſind ſie nicht; dagegen bilden ſie die dritte Kategorie derer aus welchen die Poſtverwaltung Candidaten für den niederen Poſtdienſt zu wählen vermag. Dabei wiſſen wir zu keiner Zeit, ob die Poſtverwaltung Poſtexpedienten⸗Anwärter nöthig habe, wie das Bedürfniß derſelben ab⸗ oder zu⸗ nimmt, ob die Poſtverwaltung überhaupt von unſren Realſchulen 2. Ordn. gerne Anwärter nimmt; wenn nicht, aus welchem Grunde. Wir wiſſen nicht, was wir zu thun haben, um unſren Schülern eine geneigte Annahme zu vermitteln. Ueber alle dieſe und viele andren Dinge müßten unſre Realſchulen aufgeklärt ſein, wenn ſie ihre Schüler gewiſſenhaft berathen wollten..
Es drängt ſich die Frage auf:„Vermögen nicht die Abiturienten unſrer Realſchulen 2. Ordn., welche das Latein der Secunda einer Realſchule 1. Ordn. ſich angeeignet haben, denjenigen Schülern der Gymnaſien oder Realſchulen 1. Ordn. gleichgeachtet zu werden, welche die Secunda des Gymnaſiums oder der Realſchule 1. Ordn. ein Jahr beſuchten? Es wäre erwünſcht zu hören, ob man Schüler der gedachten Art ebenſo gerne, wie Schüler der Gymnaſien oder Realſchulen 1. Ordn. als Poſtexpedienten⸗ Anwärter annehmen würde, ob dagegen unſere Realſchüler, welche das Latein nicht gelernt, minder er⸗ wünſcht ſind.
Oben(S. 3) brachten wir eine amtliche Mittheilung des preußiſchen Unterrichtsminiſteriums, nach welcher den in den Verzeichniſſen des Bundesgeſetzblatts zuſammengeſtellten und charakteriſirten Schulen auch die Berechtigung zum Telegraphendienſte gewährt iſt. Allein unter welchen Voraus⸗ ſetzungen, mit welchem Erfolge unſre Schüler von dieſem Rechte Gebrauch machen können, darüber ver⸗ mögen wir den Eltern unſrer Schüler Nichts zu berichten, weil unſren Schulen in dieſen Beziehungen keine Mittheilungen gemacht worden ſind.
2. Der Dienſt auf Avancement in der Armee.
Wie ein Realſchüler unſres Landes nicht als Poſteleve angenommen wird, ſo entgehen ihm auch die Vorrechte, deren der Abiturient der Realſchule 1. Ordn. oder des Gymnaſiums ſich erfreut, wenn er ſich entſchließt, in der Armee auf Avancement zu dienen. Wer ſich bei einem Gymnaſium oder einer Realſchule 1. Ordn. ein Maturitätszeugniß erworben, iſt vom Portepeefähnrichsexamen dispen⸗ ſirt. Viele Abiturienten der Gymnaſien unſres Landes machten von dieſer Berechtigung Gebrauch, in⸗ dem ſie während des einjährig freiwilligen Militärdienſtes ſich entſchloſſen, auf Avancement in der Ar⸗ mee zu dienen. Dies geſchah ſo oft, daß Prof. Dr. Dillmann zu Berlin als Profeſſor und Rector der Univerſität Gießen im Auguſt 1869 in öffentlicher Rede davon Notiz nahm. Warum, ſo wird man nun fragen, ſoll es den Realſchülern unſres Landes, welche ſich gern mit allem Fleiße reglementsmäßig ausbilden moͤchten, auch wenn ſie Latein lernten, geradezu unmöglich ſein, als Portepeefähnriche in die Armee einzutreten? Weil die Realſchule 1. Ordn. im Organismus unſres Realſchulweſens fehlt. Wä⸗ ren auch nur die Oberklaſſen derſelben mit nur einer unſrer Realſchulen 2. Ordn. verbunden, ſo könn⸗ ten Schüler unſrer ſechsjährigen Realſchulen in dieſe Oberklaſſen eintreten, die Maturitätsprüfung be⸗ ſtehen und bezüglich des Dienſtes auf Avancement in der Armee die gleichen Rechte erwerben, wie die Abiturienten der heſſiſchen Gymnaſien. Wie mancher talentvolle Realſchüler vermöchte in dieſem Falle zu einer ehrenvollen, verdienſtlichen, auch einträglichen Stellung zu gelangen. Sollte aber der heſſiſche Realſchüler ſich nicht auch gerade durch ſeinen eigenthümlichen Bildungsgang in beſondrer Weiſe z. B. zum Artillerieoffizier eignen? ſind ihm nicht ſeine mathematiſchen und naturwiſſenſchaftlichen Kenntniſſe, die Fertigkeit in den neueren Sprachen beſondre Empfehlung? Unſre Militärverfaſſung veranlaßt jetzt ſo viele Jünglinge, durch die Realſchulen hindurchzugehen, um ſich das Recht zum Freiwilligendienſt zu erwerben. Warum ſorgen wir nicht dafür, daß dieſelben auch Offiziere der Linie werden können, wenn ſie Luſt tragen, einer glorreichen und nur für ächt vaterländiſche Zwecke in den Kampf eintretenden Ar⸗ mee anzugehören? Die Väter unſrer Schüler zahlen Steuern, um die Beſoldungen unſrer Offiziere auf⸗ bringen zu helfen; könnten ſie da nicht auch wünſchen, daß auch ihren Söhnen, welche ja doch jedenfalls ins Heer eintreten müſſen, die Möglichkeit werde, auch Führer dieſes Heeres zu werden? Schon die


