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Schüler, welche Anlagen für das Verſtändniß der neueren Sprachen haben, dennoch aber ſich nicht ent⸗ ſchließen können, Kaufleute zu werden. Wiederum gibt es ſolche, welche in mathematiſchen Wiſſenſchaf⸗ ten oder in den Naturwiſſenſchaften ſich auszeichnen, ohne es zu wagen, in einem Lande, welches viel⸗ leicht Ueberfluß an Chemikern oder Bauamtscandidaten hat, aufs Ungewiſſe hin ſich einen Lebensberuf zu wählen, welcher vielleicht zur Zeit dieſer Wahl und auch ſpäter geringe Ausſichten bietet. So ſtellt ſich alſo bei manchen Realſchülern, welche entſchiedene Neigung haben, auf Grund ihrer ſpeciellen Aus⸗ bildung einen entſprechenden höheren Lebensberuf ſich zu wählen, die ernſte Frage ein:„Zu welchen verſchiedenen Arten des Berufs befähigt mich denn eigentlich die beſtimmte wiſſenſchaftliche Ausbil⸗ dung, welche ich mir angeeignet habe?“ Wenn dann dem ſo fragenden Realſchüler die eine oder an⸗ dere Antwort ſich mit Recht ergab, ſo tritt die zweite Frage an ihn heran:„Bin ich denn auch zu dem Lebensberufe berechtigt, zu dem ich befähigt zu ſein ſcheine?“ Es iſt natürlich, daß die letztere Frage in verſchiedenen Ländern in verſchiedener Weiſe beantwortet wird, weil ihre Beantwortung in jedem Lande in beſonderer Weiſe von der Fürſorge abhängig iſt, welche man den Realſchulen bereits vermochte ange⸗ deihen zu laſſen.
Wir wollen nun die Frage, zu welchen verſchiedenen Arten des Berufs, abgeſehen von den oben beſprochenen bürgerlichen Lebensſtellungen, ein Schüler der heſſiſchen Realſchulen befähigt oder berechtigt iſt oder ſein könnte, in Kürze beantworten. Zunächſt müſſen wir von den höheren Unterrichtsanſtalten ſprechen, welche für gewiſſe Berufsarten vorbereiten und an welche die Real⸗ ſchulen ſich anſchließen können.
B. Der zlebergang heſſiſcher Realſchüler auf das Schullehrerſeminar, die polytechniſche Schule oder die Alniverſität. a. Der Uebergang heſſiſcher Realſchüler auf das Schullehrerſeminar.
Seit vielen Jahren hat man in Deutſchland darauf hingewieſen, daß die vielen Realſchulen dieſes Landes zu einem rechten Segen für eine ebenſo tiefe religiös⸗ſittliche, wie practiſche und berufs⸗ mäßige Volksbildung werden könnten, wenn es gelänge, die Realſchule in beſonnener Weiſe nach und nach zu einer Vorſchule für die Schullehrerſeminarien zu machen. Die großen Schwierigkeiten, welche ſich ſolchem Beginnen entgegenſtellen, ſind häufigſt und mit Recht hervorgehoben worden. Erſt müſſen, ſo hört man mit gutem Grunde ſagen, die Schullehrer viel beſſer beſoldet werden, wenn man ſolche Opfer ihrer Ausbildung von ihnen fordern ſoll. Allein dieſem einzigen berechtigten Einwurfe läßt ſich entgegnen:„Man fordere doch nur nicht die Realſchulbildung, reſp. Gymnaſialbildung als Bedingung der Aufnahme ins Lehrerſeminar, ſondern ſtelle zunächſt einfach gewiſſe äußere Vortheile den⸗ jenigen in Ausſicht, welche mit der wünſchenswerthen Realſchul⸗ oder Gymnaſialbildung ausgeſtattet ins Seminar eintreten, und man wird es auch im Großherzogthum Heſſen erleben, daß viele, welche Lehrer werden wollen, die Geiſt bildende Vorbereitung einer höheren Schule der bekannten Anleitung des ge⸗ wöhnlichen Präparandenunterrichts vorziehen.“ Da wir nicht ohne Grund annehmen, daß dieſer Gedan⸗ ke ſich bei gutem Willen der Schullehrerſeminarien recht wohl verwirklichen laſſe, ſo glauben wir die ausgeſprochene Anſicht an dieſer Stelle im Intereſſe der Realſchule ausführen und begründen zu müſſen.
Wir beziehen uns zunächſt auf gewiſſe Anſichten, welche etwa vor zwei Jahren Carl Volkmar Stoy in ſeiner der evangeliſchen theologiſchen Facultät zu Gießen gewidmeten Schrift:„Die Organi⸗ ſation des Lehrerſeminars“ niedergelegt hat. Es iſt ſehr bekannt, wie dieſer Pädagog, der ſchon durch die Anwendung der Kant⸗Herbart'ſchen Principien auf die Theorie der Erziehungskunſt ſo hohes Ver⸗ dienſt ſich erworben, auch durch langjährige Praxis ſich eine ſeltene Erfahrung in zweckmäßiger Einrich⸗ tung und Leitung eines Seminars und eine wahre Virtuoſität in begeiſternder Heranbildung junger Leh⸗ rer erworben hat.„Ich knüpfe meine Entwickelungen“, ſagt er im oben genannten Schriftchen,„an die Beſchreibung des von mir eingerichteten Seminars zu Bielitz, gleichſam das Individuum als Illuſtra⸗ tion der Theorie hinſtellend. Nach dem von der evangeliſchen Generalſynode, dem k. k. Oberkirchenrathe dem k. k. Miniſterium in ſeinen Hauptpunkten genehmigten Lehrplane des genannten Seminars erachtet


