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ein Intereſſe daran haben, auch dieſer Auffaſſung des Realſchulweſens in unſrem Lande Vorſchub zu leiſten und dieſelbe durch Verleihung von Berechtigungen zu ermuthigen.
Es iſt nun freilich nicht in Abrede zu ſtellen, daß unſer Progymnaſium keine Realſchule iſt, und daß die Förderung eines Progymnaſiums, ſtreng genommen, mit dem Realſchulweſen nichts gemein hat. Allein die Sache liegt denn doch anders, wenn das Progymnaſium ein integrirender Beſtandtheil einer realiſtiſchen Lehranſtalt iſt, mit welcher es organiſch verwachſen iſt. In dieſem Falle hilft es in einer beſtimmten Gegend und innerhalb eines gewiſſen Realſchulweſens gewiſſen Ideen die Bahn frei machen, und indem es dafür eine wirkſame Unterſtützung beanſprucht, iſt die Sache, welche es vertritt, zugleich eine Angelegenheit des Realſchulweſens. Ueberdies ſichern wir ja, ſo lange unſer Realſchulweſen ſelbſt keine höheren Bahnen einſchlägt, einem Theile der uns anvertrauten Jugend in dem Progymna⸗ ſium diejenigen Ausſichten für einen ſpäteren Lebensberuf, welche die principiell einſeitige Realſchule nicht zu eröffnen vermag. Und wenn wirklich noch 5 bis 10 Jahre vergehen ſollten, bis auch in Heſſen das in Oeſterreich, Bayern, Württemberg, Baden und in Norddeutſchland zur ſtaatlichen Anerkennung ge⸗ langte Realſchulprincip obſiegen wird, ſo finden unſre Schüler in unſrer Progymnaſialabtheilung das⸗ jenige, was ihnen auch eine Realſchule, wenigſtens theilweiſe, bieten ſollte, nämlich die gewiſſe Ausſicht, ſpäter auch zu einem höheren Lebensberufe gelangen zu können, wenn ſie dazu Neigung und Talent beſitzen. Daß aber unſre Realſchulen eine minder einſeitige Organiſation erhalten müſſen, fordert ſchon die Rück⸗ ſicht auf ihre mehr geiſtig beanlagten Schüler, welchen die Neigung anerzogen worden iſt, ſpäter ihr gewecktes Streben in entſprechendem Lebensberufe zu bethätigen. Die neue Militär⸗Organiſation hat auch bei uns ſeit drei Jahren in die Realſchulen recht geſunde Elemente der Bevölkerung geführt, die bis ins 17. Lebensjahr und noch länger in eine ideelle Lebensrichtung eingeführt werden. Wenn aber dann ſolche Schüler von uns aus der Schule entlaſſen wurden, ſo kamen wir öfters in die Lage, mit tiefſtem Schmerze zu denken:„Der Gymnaſiaſt vermag ſich für jeden Beruf zu entſcheiden, für die Univerſttit und für die practiſchen Fächer. Sogar wenn er in dem Gymnaſium ſehr wenig Mathematik, Natur⸗ wiſſenſchaften, Engliſch und Franzöſiſch ſtudirte, ſo kann er, wenn er Neigung dafür gewonnen, die Univerſität beziehen, er kann dieſe Fächer ſtudiren, kann die ganze geiſtige Welt der Hochſchule auf ſich wirken laſſen und bald zu einem Amte gelangen, das ihm eine ehrenvolle Thätigkeit anweiſt. Dagegen iſt unſerem Realſchüler nur gewährt, Freiwilliger zu werden und, wenn er weiter ſtreben will, ſich durch das Polytechnikum in Darmſtadt in eine der wenigen Lebensbahnen einführen zu laſſen, für welche das⸗ ſelbe befähigt.“ Wir haben es erlebt, daß ſolche Ueberlegungen Schüler und ihre Eltern niederbeugten. So lange nun unſre Realſchulen noch nicht die rechte Bahn betreten haben, müſſen wir unſren ſeit⸗ herigen Weg, ideell angelegte Naturen für entſprechende Berufsarten vorzubereiten, feſthalten und das höhere Realſchulprincip in der angegebenen Weiſe zu erſetzen ſuchen. Läßt aber der Staat einen Theil der Söhne der gebildeten und wohlhabenden Stände bis ins 17. Jahr höhere Bildung in Real⸗ ſchulen ſich aneignen, ſo hat er auch das gewiſſermaßen ſtaatsöconomiſche Intereſſe, das neue geiſtige Capital vollſtändig zu verwerthen, und die Pflicht, alle Intereſſen der in den Realſchulen heranzubil⸗ denden Jugend in vernünftiger Weiſe zu berathen und zu fördern. Hat man das Syſtem der allge⸗ meinen Wehrpflicht und den einjährigen Dienſt angenommen, ſo iſt es conſequent und ehrt das Streben des Menſchengeiſtes, wenn man Realſchulen nicht vorwiegend zu militäriſchen Fachſchulen macht, ſondern, wie es in Norddeutſchland geſchieht, die Förderung, welche die Militärverfaſſung dem höhern Schulweſen brachte, dankbar hinnehmend ſich nicht mit den unmittelbarſten Vortheilen begnügt, ſondern ein Syſtem des Realſchulweſens conſtruirt, welchem man nicht mehr anſieht, daß es in der Militärverfaſſung ſeine feſteſte, faſt einzige Grundlage hatte..
Die Förderung unſrer mit der Realſchule organiſch verbundenen Gymnaſialeinrichtung durch Verleihung der oben beſprochenen erweiterten Militärberechtigung iſt uns aber nicht nur wegen der im Vorſtehenden angedeuteten, durch dieſe Berechtigung recht wohl zu fördernden Erziehungsprincipien der Realſchule wichtig, ſondern ſie liegt auch im Intereſſe des inneren Ausbaus unſerer Anſtalt. Zu⸗ nächſt werden insbeſondere das Claſſenſyſtem und die Dauer des Curſus der einzelnen Gymnaſialab⸗ theilungen davon abhängig zu machen ſein. 3.
Die Schüler unſerer Gymnaſial⸗Tertia genießen den Unterricht im Franzöſiſchen, in der Ma⸗ thematik und Phyſik mit den Schülern der ihrer Gymnaſialabtheilung entſprechenden zweiten Realclaſſe Dieſe Realclaſſe hat einjährigen Curſus, während die erſte Realclaſſe wie die ihr coordinirte Gymnaſial⸗


