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ſecunda zweijährigen Curſus hat. Es liegt auf der Hand, daß die Schüler unſrer Gymnaſial⸗Tertia, welche Cäſar und Ovid, Xenophon und Homer leſen ſollen, nachdem ſie drei Jahre Latein und ein Jahr Griechiſch gelernt haben, mit Arbeiten ſtark belaſtet werden, da ſie überdies den oben angedeuteten rea⸗ liſtiſchen Anforderungen zu genügen haben. Sollen nun dieſe Schüler nicht überbürdet werden, ſo muß der Gymnaſial⸗Tertia ein der Regel nach zweijähriger Curſus zugedacht werden, ſo daß nur in ſeltenen Fällen, wenn nämlich ein Schüler körperlich und geiſtig wohl entwickelt und ſtark, demnach einer außer⸗ ordentlichen Arbeit gewachſen iſt, die Tertia in einem Jahre abſolvirt würde Das Penſum unſrer Gymnaſialtertia war ſeither ein jährig. Da aber in dieſer Claſſe zwei lateiniſche und zwei griechiſche Schriftſteller in Angriff genommen werden, bedeutende Anforderungen an die Selbſtthätigkeit des Schü⸗ lers zu machen ſind und für die zweijährige Secunda in ſolcher Weiſe vorbereitet wird, daß der nach Secunda verſetzte Schüler im Stande iſt, mit demjenigen Secundaner, welcher ſchon ein Jahr die Se⸗ cunda beſuchte, weiter zu ſchreiten: ſo müſſen leicht ſchwächere Schüler der Tertia das einjährige Pen⸗ ſum ihrer Claſſe repetiren und werden dadurch zu zuverläſſigen Secundanern, denen man ſchon etwas zumuthen kann. So dachten und handelten wir ſchon ſeither. Dagegen abſolvirten einige Schüler die Gymnaſialtertia in einem Jahre, und nur in dieſem Sinne ſagten wir, daß der Curſus unſrer Gym⸗ naſialtertia, welcher im Princip und nach dem Penſum dieſer Claſſe bis jetzt noch einjährig iſt, durch die Vorſicht, welche bei der Verſetzung angewandt wird, ein zweijähriger merde. So bezeichneten wir den Curſus der Gymnaſial⸗Tertia als einen 1⸗ bis 2-jährigen. Wird nun die Gymnaſial⸗Tertia als zweijährige Claſſe angeſehen, ſo hat unſer Progymnaſium eine Curſusdauer von 7 Jahren, und wünſchen wir nun für dasſelbe die in Rede ſtehende erweiterte Berechtiguna, ſo begehren wir eigent⸗ lich nichts anderes, als was den Realſchulen bereits gewährt iſt, nämlich die Berechtigung unſrer Pro⸗ gymnaſialſchüler zum einjährigen Dienſte, nachdem ſie 6 Jahre der höheren Schule angehört. Wenn dann doch ausnahmsweiſe ein Schüler die Gymnaſial⸗Tertia in einem Jahr« abſolviren würde und der⸗ ſelbe dann in 5 Jahren die genannte Militärberechtigung ſich erwürbe, ſo hätte derſelbe doch nur einen Vortheil errungen, deſſen ſich heute jeder heſſiſche Gymnaſiaſt erfreut. Würde uns nun die be⸗ ſprochene erweiterte Berechtigung zu Theil, ſo würden wir gerade dadurch in dem von nas ſeither angeſtrebten Claſſenſyſteme, nach welchem die Tertia der Regel nach zweijährig iſt, beſtärkt. Der zweijährige Curſus der Gymnaſnaaltertia iſt aber von größter Bedeutung für die ganze Beſchaffenhet der zweijährigen Ober⸗ claſſen. Der einjährige Tertianer des Gymnaſiums hat im Alter von 14 Jahren in den allerſelten⸗ ſten Fällen diejenige Kraft des Verſtandes und Willens, diejenige Reife des perſonlichen Lebens, welche vorausgeſetzt werden müſſen, wenn in der zweijährigen Secunda Livius, Salluſt, Cicero, Vergil, Xeno⸗ phon, Herodot, Plutarch und Homer geleſen und gründlich behandelt werden ſollen. Es iſt nicht zu umgehen, daß bei der gedachten Lectüre neben den idealen ⸗Seiten des Alterthums von gewiſſen Nudi⸗ täten Kenntniß genommen wird. Geſchieht dies aber, ſo iſt eine gewiſſe Reife, größerer Ernſt die Grundbedingung für den Eintritt in die zweijährige Secunda, d. h. eine Reife, ein Ernſt, wie er bei dem ein jährigen Tertianer gewöhnlich nicht vorhanden iſt. Denken wir aber ſo von dem Ver⸗ hältniß der Tertia zur Secunda, ſo iſt hiernach auch klar, welche Prima auf der zweijährigen Secunda ſich aufbaut, die ſelbſt eine zweijährige Tertia, möglicher Weiſe in getrennten Curſen, zur Vorausſetzung hatte. Daß aber jedesmal diejenigen Schüler, welche in der vorhergehenden Claſſe die beſten waren, in der zweijährigen Claſſe, in welche ſie verſetzt werden, ältere, reifere, tüchtigere Schüler finden, nach deren Vorbild ſie ſich bilden, iſt von den wohlthätigſten ſittlichen Folgen. Und weil die zweijährigen Oberclaſſen zur größten Vorſicht bei den Verſetzungen zwingen, ſo vermögen ſie mit allen mitwirkenden Factoren zur Bluͤthe eines Schulweſens viel beizutragen; umgekehrt werden ſie freilich, wenn die in die zweijährige Claſſe aufgenommenen Schüler die älteren Schüler aufhalten, anſtatt daß dieſe jene heben, zum Verderben gereichen. Es iſt unmöglich, hier alle Einwürfe gegen das Inſtitut der zweijährigen Oberclaſſen Tertia, Secunda und Prima zu widerlegen. Nach unſrer Auffaſſung ſind ſie da, wo man die Mittel nicht beſitzt, um durchweg einjährige Claſſen herzuſtellen, heilſam für fleißige und träge Schü⸗ ler: ſie geben, indem ſie dazu zwingen, mit Vorſicht zu verſetzen, dem Geſammtcurſus einer Anſtalt für manchen Schüler zwar eine längere Dauer, allein dies kann für denjenigen, welchen es mit Recht trifft, nur ſegensreich ſein. 3
Das mit unſrer Realſchule vereinigte Progymnaſium hat fſich nun offenbar nach den vorſtehen⸗


