Aufsatz 
Hoffnungen und Bestrebungen der Realschulen des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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veränderte Geſtaltung unſrer Realſchulen erwarten läßt. Wenn wir auch nur unſre Hoffnungen aus⸗ ſprechen können, ſo empfiehlt es ſich darum doch, ſchon jetzt vor den gebildeteren Bewohnern unſrer Städte nachzuweiſen, welche Einrichtungen und Berechtigungen unſre Realſchulen recht wohl erhalten können und bei allſeitigem guten Willen auch gewiß erringen werden. Dieſer Nachweis klärt zum min⸗ deſten über die Beſtrebungen unſrer Realſchulen auf. Man kann wohl annehmen, daß diejenige Freude, welche ſo viele Städte des deutſchen Reiches an vollſtändig ausgebildeten Realſchulen haben, auch in unſren Städten und Provinzen empfunden werde, ſobald es vor Aller Augen liegt, zu wie vielen Berufs⸗ arten und erwünſchten Lebensſtellungen eine in practiſcher und wahrhaft nützlicher Weiſe geſtaltete Real⸗ ſchule den Zugang zu eröffnen vermag. Je früher die richtigen Ziele der heſſiſchen Realſchulen von allen Reallehrern ins Auge gefaßt werden, und je eher das Publicum, welchem unſer Streben dient, davon mit Befriedigung Kenntniß nimmt: um ſo leichter werden unſre Realſchulen zu dem, was ſie wer⸗ den ſollen. In dieſem Sinne ſoll in dieſen Blättern vorwiegend von der Weiterentwickelung des heſ⸗ ſiſchen Realſchulweſens im Allgemeinen geſprochen werden. Denn ohne Zweifel kommt es jetzt den größeren Städten unſres Landes, Darmſtadt, Mainz, Offenbach, Worms und Gießen zu, entſcheidend für die Vollendung unſres Realſchulweſens zu wirken. Iſt aber erſt einmal dort nach durch⸗ ſchlagenden Principien die Förderung und Weiterbildung unſres Realſchulweſens geſichert, dann werden auch die Schulen der kleineren heſſiſchen Städte davon diejenigen Vortheile ziehen, die im Folgenden an⸗ gedeutet werden.

Die Fürſorge, welche die Großh. Staatsregierung den Intereſſen unſrer Realſchulen entgegen⸗ trägt, läßt annehmen, daß unſre Behörden eine Weiterbildung unſres Realſchulweſens, welche auf be⸗ währten Grundſätzen beruht und geſchickt ausgeführt wird, gern ſehen, wenn nur in den zunächſt betheiligten und inſofern entſcheidenden Lebenskreiſen der rechte Sinn für der⸗ artige Operationen vorhanden iſt. Wenn aber die rechte Anſicht von der Aufgabe der Real⸗ ſchulen in unſrem Lande Platz greifen ſoll, ſo müſſen jetzt die Fachgenoſſen das Ihrige dazu thun, unſrer Landesregierung die Wege zu ebnen. Daß auch in den centralen Behörden des großen Vater⸗ landes der entſchiedene Wille vorhanden iſt, ſtrebſamen Anſtalten der einzelnen deutſchen Territorien jene erweiterten Berechtigungen zuzuweiſen, welche ſich aus den gemeinſamen deutſchen Inſtitutionen ergeben, iſt aus officiellen Kundgebungen aus der engeren Region des früheren norddeutſchen Bundes zu erſehen.

In dieſer Beziehung ſind für die Städte unſres Landes, welche ſich für die Vervollkommnung ihrer Realſchulen intereſſiren, gewiſſe Aeußerungen wichtig, welche in derEinleitung zu dem im Auf⸗ trage des preußiſchen Unterrichtsminiſters herausgegebenen zweiten Bande der hiſtoriſch⸗ſtatiſtiſchen Darſtellung des höheren Schulweſens in Preußen(18641868, reſp. 1869) enthalten ſind, und welche beweiſen, welche Abſichten die oberſte Behörde des früheren norddeutſchen Bundes, der Bundesrath, be⸗ züglich der Verleihung vermehrter Berechtigungen an gewiſſe höhere Lehranſtalten des Bundes gehabt hat. Ueber die Tragweite dieſer Abſichten müſſen wir uns im Intereſſe unſrer Schulen auch unter den ver⸗ änderten Verhältniſſen des deutſchen Reiches klar zu werden ſuchen, da ohne Zweifel die Traditionen der preußiſchen Unterrichtsverwaltung und des norddeutſchen Bundesrathes auch im deutſchen Reiche practiſche Bedeutung erlangen werden. Aus dem genannten Buche excerpiren wir demnach folgende Stellen.

Eine Gegenſeitigkeit des Gebens und Empfangens hat begonnen und läßt bei ruhigem und beſonnenem Vorwärtsſchreiten die Erfolge hoffen, auf welche eine richtige Schätzung der Wirkſamkeit und der Bedeutung der Schule für das Volksleben rechnet. Die geiſtige Bewegung im öffentlichen Leben hat durch die großen Zeitereigniſſe neue Impulſe erhalten. Gedanken, welche die Zeit beherrſchen, wenden ſich immer auch dem Gebiete der Schule zu, weil ſie der Boden iſt, auf dem das, was man für das Rechte und Beſſere hält, ſeine erſten Keime treiben ſoll. Das überall im Staate hervortretende Ver⸗ langen nach Abkehr vom Alten, nach Reformen und neuer geſetzlicher Regelung der Verhältniſſe hat deshalb auf das im öffentlichen Schulweſen Ueberkommene und Beſtehende eine lebhafte Aufmerkſamkeit gerichtet: ein Streit um die Schule iſt zwiſchen verſchiedenen geiſtigen Richtungen und Mächten entſtan⸗ den und ſteht im Zuſammenhang mit den politiſchen und kirchlichen Kämpfen der Gegenwart.(S. 1.) Zwar gehören nach der Bundesverfaſſung die Schulen nicht zu den gemeinſamen Angelegenheiten; aber die Beſtimmungen, welche ſie über die Heereseinrichtungen und über die Wirkungen des gemeinſamen Indigenats für die Angehörigen aller Bundesſtaaten enthält, machten eine Verſtändigung unter den ver⸗