— 12—
liche Lehrſtunden vorſchreibt. Wir ertheilen alſo, abgeſehen von dem facultativen Unterrichte im Griechiſchen, wöchentlich 9 Stunden mehr, als die Anſtalten des preußiſchen Normalplans; und ſo könnte man mit vollem Rechte ſagen, daß, waz den Umfang unſeres Planes betreffe, unſere Anſtalt den breiten Unterbau zu einer fünfklaſſigen Real⸗ oder höheren Bürgerſchule bilden könne, welche nach ähnlichen Prineipien eingerichtet würde, wie die anerkannten preußiſchen Bürgerſchulen, welche zugleich Progymnaſialeinrichtung haben. Auf dieſen Unterbau wäre zu dieſem Zwecke nur ein Fachwerk zu ſetzen, d. h. mit unſeren 4 Oberklaſſen wäre noch eine Claſſe mit 32 wöchentlichen Lehrſtunden(eine Secunda) zu verbinden.—
Es iſt nun die Frage aufzuwerfen, welche Unterrichtsgegenſtände in den erwähnten fünf Claſſen, und in welchem Umfange dieſelben zu betreiben ſeien. Wenn wir zur vorläufigen Beſprechung dieſer Frage es nicht unterlaſſen, den Unterrichtsplan unſerer Anſtalt mit der Unterrichtsordnung des preußiſchen Normalplansd für Real⸗ und Bürgerſchulen auch im Einzelnen zu vergleichen, ſo haben wir von vornherein die Anſicht auszuſprechen, daß eine zu ſtraffe Einheit der Unterrichtsordnung uns keineswegs erwünſcht erſcheint. Die⸗ ſelbe würde ebenſo nachtheilig ſein, wie eine ſchablonirte und mechaniſirte Bodeneultur eines großen Landes. Wie die Bodencultur an jedem Orte auf deſſen eigenthümliche Verhältniſſe, auf die Beſtandtheile des Bodenz und auf das Klima zu achten hat, ſo wird man ganz beſonders in Sachen des Unterrichts locale Erfahrun⸗ gen und Bedürfniſſe beachten müſſen. In dieſem Siune ziehen wir den Unterricht der einzelnen Lebens⸗ alter in Frage, welcher etwa in einer mit Berechtigungen auszuſtattenden fünfklaſſigen böheren Bärgerſchule unſerer Stadt zu ertheilen wäre.
1) 11. Lebensjahr, Kl. IV.(A)= Kl. VlI.(Pr.) Der preußiſche Normalplan hat auf dieſer Stufe vor unſerem Plane voraus: 1 St. Religion, 2 St. Latein, 1 St. Sreiben, zuſammen 4 Stunden; dagegen hat der unſrige zu den Stunden des preußiſchen Planes folgende hinzugeſetzt: 1 St. Deutſch, 4 St Franzöſiſch, 1 St. Geſchichte und Geographie. Demnach liegt der Hauptpunkt der Differenz beider Lehrpläne im Franzöſiſchen. Der preußiſche Plan ſetzt den Anfang des franzöſiſchen Unterrichts erſt in das 12. Lebens⸗ jahr. Dieſe Einrichtung iſt zu billigen, wenn ihr die ſichere Vorausſetzung zur Seite ſteht, daß die meiſten Schüler der betreffenden Anſtalt alle 5 oder 6 Klaſſen derſelben abſolviren und in den Mittel⸗ und Ober⸗ klaſſen der Anſtalt ausreichende Zeit zum gründlichen Erlernen der franzöſiſchen Sprache finden. Jene Ein⸗ richtung iſt aber auch nothwendig, wenn in der unterſten Klaſſe der Real⸗ oder Bürgerſchule das Latein von jedem Schüler erlernt werden muß: zwei fremde Sprachen, Latein und Franzöſiſch, können nicht wohl neben einander in Angriff genommen werden. Darum verlegt der preußiſche Normalplan den Anfang des Lateins in die Vl., den des Franzöſiſchen in die V. Klaſſe. Da kommt es aber freilich oft vor, daß Schüler, welche mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre die Realſchule verlaſſen, beſonders wenn ihnen das Aufſteigen er⸗ ſchwert war, mit ſehr geringen Kenntniſſen des Franzöſiſchen ins praktiſche Leben eintreten. Gerade für ſolche Schüler iſt das von ihnen vor dem Franzöſiſchen bevorzugte Latein meiſt unbrauchbar.
Solche ſonnenklare Mißſtände treten ein, wenn innerhalb einer Kategorie von Schulen ein Normalplan die Herr ſchaft erlangt, wenn derſelbe die Veranlaſſung iſt, daß man eigentlich in jedem Sextaner den künftigen Pri⸗ maner ſehen muß, und daß deshalb die höheren Schulen mehr zum Vortheile der Bildung des zukünftigen Studirenden und Beamten, ſowie des Regierungsapparates, als des geſammten Landes arbeiten. Aber nur der geringere Theil der Sexta einer Reallehranſtalt hat das Glück, einmal der Secunda oder Prima anzu⸗ gehören. Es iſt auch klar, daß beſonders die Anſtalten kleinerer oder größerer Provinzialſtädte, welche ver⸗ hältnißmäßig wenige Schüler zum Studium vorbereiten, von dem Drucke eines einzigen Normallehrplans meiſt hart betroffen werden. Man muß einmal an einer ſolchen Anſtalt gearbeitet haben, um ſich nicht nach den Feſſeln eines einzigen ſtraffen Normalplans gelüſten zu laſſen. Doch was ſoll denn für uns wünſchenswerth ſein? In hieſiger Stadt muß der Plan einer Real⸗ und höheren Bürgerſchule beſonders auch auf diejenigen Schüler Rückſicht nehmen, deren Verhältniſſe es unmöglich machen, daß ſie länger, als bis zum 14. Lebens⸗ jahre der Anſtalt angehören. Für dieſe ſcheint es in jedem Falle wünſchenswerth, ja unerläßlich zu ſein, daß


