Aufsatz 
Der einjährige freiwillige Militairdienst und die Realschule des Großherzogtums Hessen
Entstehung
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Nach den vorſtehenden Bemerkungen über das Latein, in welchen ein Unterſchied beſprochen iſt, welcher zwiſchen heſſiſchen und preußiſchen Realſchulen beſteht, kann es von localem Intereſſe ſein, den jetzigen Lehr⸗ plan der vier Oberklaſſen unſerer Realſchule mit dem Normalplane der fünfklaſſigen höheren Bürger⸗ ſchulen zu vergleichen, welche von Seiten der preußiſchen Regierung anerkannt und mit einer Summe von Rechten ausgeſtattet ſind. Auch wenn dieſe Vergleichung keinen weiteren Nutzen bringen ſollte, ſo würde ſie jedenfalls dazu dienen, eine richtige Anſickt über unſere gegenwärtigen Einrichtungen zu ermöglichen, und ſie würde den Beweis liefern, daß wir ebenſo die Vorzüge unſerer Einrichtungen zu ſchätzen wiſſen, wie wir das Urtheil über Verhältniſſe nicht zurückhalten, welche einer Verbeſſerung fähig ſind.

In der folgenden Tabelle wird nun die Summe der Unterrichtsgegenſtände und die Anzahl der Stun⸗ den, welche für die einzelnen Lehrgegenſtände in unſeren vier Oberklaſſen angeſetzt ſind, in der Weiſe vorge⸗ führt, daß man mit unſerem Lehrplan den preußiſchen Normalplan vergleichen kann. Neben die Stundenzahl unſeres Unterrichts iſt die eniſprechende Zahl der entſprechenden Klaſſe des preußiſchen Planes geſtellt. Unter A. ſind jedesmal die Stunden unſerer Anſtalt verzeichnet, unter Pr. ſtehen die Stunden des preußiſchen Planes. Den vier preußiſchen Klaſſen Serta(VI), Quinta(V), Quarta(IV), Tertia(III), entſprechen, dem Alter nach, in gleicher Reihenfolge unſere IV., III., II., I. Klaſſe. Während dort, wie hier die drei un⸗ terſten Klaſſen einjährigen Curſus haben und das 11., 12., 13. Lebensjahr in ſich faſſen, iſt die oberſte Klaſſe (unſere I. und die preußiſche III.) insgemein als zweijährig anzuſehen und umfaßt das 1415. Lebensjahr. Eine Klaſſe, die Secunda(II), welche die höhere Bürgerſchule Preußens in ſich befaßt, fehlt nach folgender Tabelle unſerer Anſtalt.

11. Jahr 12. Jahrſ 13. Jahr 14.15. J. 16. 17. J. Lehrgegenſtände. A Pr. A. ſ Pr.] A. Pr.ſ A. Pr. Pr.

IV. VI. III. Y. II. IV. I. II, Religion.... 2 3 2 3 2 2 2 2 2 Deutſch..... 35 45 4 4 3) 4 30 34% Latein..(6) 8](5) 6](5) 67(5) 5] 3 Franzöſiſch 4 4 5 4 5 4 4 8 4 Engliſch 3 3 4 2 3 Geſchichte.... 2 2 2 51 Geographie.... 29 3 2' 2 2' 4 2' 4 3 T 3 Arithmetik 3 ˙ 3] 1 1 5 Algebra 34 5 4 2 6 2 6 3 ¹ 5 Geometrie... 2 2A 21 2 2' Naturkunde.... 2 2 2 2 4 2 6 2 8 6 Zeichnen 2 20 2 2 22 2 2 27 3 Schreiben. 2 3 1 2 2 2 2 1[

32 30[31[31 135 32 36 32 52

Dazu kommt der Unterricht im Geſang und Turnen.

Aus der vorangehenden Tabelle iſt erſichtlich, daß wir mit Einſchluß des für die Schüler nicht verbind⸗ lichen Lateins nach unſerem beſtehenden Plane in den vier Claſſen IV., III., Il., I., wöchentlich 32+ 31+ 35+ 36= 134 Lehrſtunden ertheilen, während der preußiſche Normalplan der Real⸗ und höheren Bürgerſchulen in den entſprechenden Klaſſen VI., V., IV., III. nur 30+ 31+ 32+ 32= 125 nöſchent⸗