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ſie mindeſtens 4— 5 Jahre im Franzöſiſchen unterrichtet werden. Demnach haben ſie den Unterricht in dieſer Sprache ſo frühe, als möglich, d. h. im 9. oder 10. Lebensjahre zu beginnen. Da ſchon in der Oberklaſſe unſerer Vorſchule— gerade ſo, wie in der Vorſchule der Offenbacher Realſchule und in vielen guten Privatlehranſtalten— das Franzöſiſche in Angriff genommen wird, ſo iſt daſſelbe in der IV. Klaſſe den Schülern ſo wenig ein neuer oder ſchwieriger Lehrgegenſtand, daß nun in dieſer Klaſſe das Latein in Angriff genommen werden kann. Bei dieſer Einrichtung iſt freilich die Oberklaſſe der Vorſchule mit in den Plan der Anſtalt gezogen und ein integrirender CTheil derſelben. Iſt dies der Fall, ſo iſt man in der günſtigen Lage, ſchon nach zurückgelegtem 10. Lebenzjahre in VI.(Pr.) oder IV.(A.) Latein und Franzöſiſch ohne Bedenken neben einander zu betreiben.
So ziehen wir hinſichtlich des Franzöſiſchen, geſtützt auf den anerkennenswerthen Erfolg hieſiger Ein⸗ richtung und auf die Praris anderer Schulen, beſonders guter Privatlehranſtalten, für unſere Verhältniſſe unſern Unterrichtsplan der IV. Klaſſe dem der VI. des preußiſchen Normalplans vor. Bei dieſem Urtheile ſetzen wir freilich voraus, daß das Latein nicht verbindlich iſt. Durch dieſe Beſtimmung wird der minder befähigte Schüler vor einer für ihn nutzloſen, ja oft ertödtenden Ueberbürdung geſichert. Wenn nun das Latein nicht verbindlich iſt, ſo ſcheinen uns unſere 5 St. Deutſch practiſcher zu ſein, als die 4 St. des preußiſcheu Planes, und wir beſchränken uns leicht auf nur 6 St. Latein, weil, ſobald dieſer Lehrgegenſtand nicht obli⸗ „gatoriſch iſt, derſelbe von einer geringeren Anzahl von Schülern, und wenn gerade die weniger fähigen von demſelben fern gehalten werden, in kürzerer Zeit behandelt werden kann. Die 1 St. Geſchichte und Geographie, welche wir voraus haben, erſcheint uns werthvoller und acceptabler, als die dritte Schreibſtunde, welche der preu⸗ ßiſche Plan enthält. Würden wir mehr als 32 Stunden für die Woche anſetzen können, ſo würden wir geneigt ſein, zu unſeren 2 Religionsſtunden noch jene 3. hinzuzuſetzen, welche der preußiſche Plan aufweiſt.
2.) 12. Lebensjahr Kl. Ill.(A.)= Kl. V.(Pr.) Die Unterſchiede des preußiſchen Planes und unſerer Einrichtungen beſtehen auf dieſer Unterrichtsſtufe darin, daß jener 1 St. Franzöſiſch und 1 St. Latein mehr, dagegen 1. St. Deutſch, 1 St. Geſchichte und Geographie und 1 St. Mathematik weniger hat, als unſer Lehrplan. In Bezug auf die Stunden, welche der preußiſche Plan vor unſerer Einrichtung voraus hat, bemerken wir: Auf die 1 St. Religion müſſen wir verzichten, weil die beſprochene Altersſtufe im Re⸗ ligionsunterricht mit der vorangehenden combinirt wird, alſo nicht mehr Unterrichtsſtunden haben kann, als jene. Die 1 St. Franzöſiſch, welche der preußiſche Lehrplan auf dieſer Stufe mehr aufweiſt, als der unſere, können wir natürlich entbehren, weil die Schüler, welche bei uns auf dieſer Unterrichtsſtufe ſtehen, meiſtens vereits mehrere Jahre Franzöſiſch gelernt haben, während— wie oben hervorgehoben wurde— der preußi⸗ ſche Plan dieſe Sprache erſt auf der Stufe, von welcher wir ſprechen, in Angriff nimmt. Dagegen möchten wir dem 12. Lebensjahre die 6 St. Latein des preußiſchen Planes zuweiſen, alſo zu unſerer Stundenzahl die 1 St. zuſetzen, welche der preußiſche Plan vor dem unſrigen voraus hat. Was wir aber hinſichtlich der Stundenzahl des deutſchen Unterrichts, der Geſchichte und Geographie und der Mathematik voraus haben, müſſen wir um der Wichtigkeit der Lehrgegenſtände willen beibehalten.
3.) 13. Lebensjahr, Kl. Il.(A.)= Kl. IV.(Pr.) Auf dieſer Altersſtufe beginnt nach den Ein⸗ richtungen der Realſchulen unſeres Landee auch in unſerer Anſtalt eine ſchädliche Ueberbürdung der Schüler mit Unterrichtsgegenſtänden und Lehrſtunden Platz zu greifen. Dieſe Ueberbürdung hat darin ihren Grund, daß bis jetzt das reifere Alter von 16 und 17 Jahren den erwähnten Anſtalten meiſtens gefehlt hat, weil der Bürgerſtand ſeine Söhne nicht frühe genug einem praktiſchen Berufe glaubte übergeben zu können. Dennoch wurde ſtets an die Schule die Forderung geſtellt, daß man mit Kindern Viſſenſchaften betreibe, für welche doch ein reiferer Verſtand die erſte Bedingung iſt. Die Schulen ſind auf jene Wünſche eingegangen, und ſo kommt es, daß bei uns mit 12⸗ und 13⸗jährigen Knaben z. B. Phyſik und Chemie getrieben wird. Dazu kommt noch jene Arbeitslaſt, welche dadurch entſteht, daß Schüler der Realklaſſen


