— 9— ſtandes, welcher weder das pecuniäre Opfer des Freiwilligendienſtes bringen, noch längere Zeit auf die Aus⸗ bildung ſeiner Söhne verwenden kann, dieſelben meiſt kurze Zeit nach der Confirmation aus der Schule iehmen. Für ſolche Schüler aber iſt das Latein meiſt eine unnütze Plage; und wir vermögen keinen zwin⸗ genden Grund zu entdecken, warum die Einheit des höheren Unterrichts ſchon jetzt ſo weit gehen müſſe, daß es durchaus unmöglich ſein ſollte, eine etwas beſſere Schulbildung in den Unterklaſſen der Realſchule ohne das Erlernen des Lateins zu gewinnen.*) Es muß vielmehr, da die moderne Welt ſo reich an Bildungs⸗ mitteln iſt, derjenige Schüler einer realiſtiſchen Lehranſtalt, welcher ſchon mit zurückgelegtem 14. Lebensjahre einem practiſchen Berufe ſich zu widmen hat, im Stande ſein können, eine genügende Vorbildung ſich anzu⸗ aignen, ohne daß er jene dürftigen Elemente des Lateins gelernt hat, welche die Unterklaſſen der höheren Lehr⸗ anſtalten ihm bieten. Wenn eine Anſtalt ebenſowohl dem mittleren wie dem wohlhabenden Bürgerſtande die Bildung der Jugend ermöglichen muß, wenn eine Realſchule oder höhere Bürgerſchule zugleich die Aufgabe einer Mittelſchule hat: ſo iſt es ſehr bedenklich, das Latein zu einem obligatoriſchen Unterrichtsgegenſtande der Unter⸗ und Mittelklaſſen zu machen. Man muß es erlebt haben und ohne Hehl eingeſtehen, welche un⸗ fruchtbare Plage für Lehrer und Schüler es iſt(z. B. ſogar an preußiſchen Provinzialgymnaſien), das Latein Knaben beizubringen, welche ſpäter keinen Gebrauch davon machen wollen, und man wird das Latein nur da zu einem obligatoriſchen Unterrichtsgegenſtande machen wollen, wo es unzweifelhaft am rechten Orte iſt. In den Unter⸗ und Mittelklaſſen einer Realſchule, welche— wie die unſrige— die vierfache Aufgabe haben würde, für das practiſche Leben, für den Beſuch einer techniſchen Schule oder eines Gymnaſiums und für den einjährigen freiwilligen Militairdienſt vorzubereiten, wäre es ohne Zweifel eine wahre Wohlthat, wenn das Latein ein facultativer Unterrichtsgegenſtand bliebe. In dieſem Falle wäre die Schule der unnützen Mühe überhoben, in der genannten Sprache langjährige Uebungen mit ſolchen Schülern anzuſtellen, welche, da ſie und ihre Familien kein wahres Intereſſe für das Latein haben können, nur den Gang des Unterrichts hemmen und ſchließlich wenig erreicht haben würden. Dagegen würde, wenn dieſe vom Latein befreit ſind, der andere Theil, welcher mit Luſt und Ernſt das Latein in Angriff nimmt, in verhältnißmäßig kurzer Zeit zu einem ſchönen Ziele geführt werden. Auch iſt es recht gut möglich, in den übrigen Lehrgegenſtänden neben einander ſolche Schüler zu unterrichten, welche Latein lernen, und ſolche, bei welchen dies nicht der Fall iſt. Sehr wenige Fälle mögen ſich finden, in denen der franzöſiſche oder engliſche Unterricht wirklich auf den lateiniſchen baſirt werden kann; und in einigen Fällen iſt es ſogar recht heilſam, wenn äußere Hin⸗ derniſſe linguiſtiſchen Liebhabereien in den Weg treten.
Es tritt nun die Frage an uns heran:„Wie würde es in ſolchen Reallehranſtalten, in welchen das Latein zunächſt facultativer Unterrichtsgegenſtand wäre, um die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Mi⸗ litairdienſte ſtehen?“ Wenn es uns erlaubt iſt, dieſe Frage im Intereſſe des Publicums zu beantworten, für
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*) In den preußiſchen Real⸗ und höheren Bürgerſchulen iſt, wie oben bemerkt wurde, das Latein ein obligato⸗ riſcher Lehrgegenſtand. Darüber ſprechen ſich die erläuternden Bemerkungen zu der preußiſchen Unterrichts⸗ und Prüſungsordnung der Real⸗ und höheren Bürgerſchulen vom 6. Oct. 1859 iu folgender Weiſe aus:„Einen weſentlichen und integrirenden Theil des Lehrplans der Realſchule bildet das Lateiniſche als allgemein verbindliches Lehrobject. Dieſe Stellung gebührt der lateiniſchen Sprache ſowohl wegen der Wichtigkeit, welche ſie für die Kenntniß des Zuſammen⸗ hangs der neueren curopäiſchen Cultur mit dem Alterthum hat, wie als grundlegende Vorbereitung des grammatiſchen Sprachſtudiums überhaupt und insbeſondere des der neueren Sprachen, welche ohne Kenntniß des Lateiniſchen immer ober⸗ flächlich bleibt. In dieſer Beziehung iſt die lateiniſche Sprache vorzüglich geeignet, zur Bildung des Sinnes für ſcharfe Unterſcheidung der Formen beizutragen. Wie wichtig dies für Realanſtalten iſt, bedarf keiner Auseinanderſetzung. Auch wird bei faſt allen, den Realſchulen zuſtehenden Berechtigungen Kenntniß des Lateiniſchen von den betreffenden Behörden ausdrücklich gefordert. Es iſt nicht zweckmäßig, ein Lehrobject von ſolcher Bedeutung facultativ zu laſſen, ſowohl aus all⸗ gemeinen pädagogiſchen Gründen, wie auch deshalb, weil dadurch die Gemeinſamkeit des Lehrplans aufgehoben und durch die alsdann nothwendige Rückſicht auf die verſchiedene Vorbildung der Schüler, eine gleichmäßige Behandlung, namentlich des Deutſchen und der neueren Sprachen, der Geſchichte und der Natucwiſſenſchaften, vielfach gehindert wird.“


