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weſen des Großh. Polpytechnikums in Darmſtadt aufgenommen. Wenn Schödler beſondere Latein⸗ Abteilungen errichtete, ſo glaubte er damit dem Bedürfnis einzelner, die ſtudieren wollten, entgegen zu kommen. Er kann ſich aber nicht mit dem Beſtreben einverſtanden erklären, den Kealſchulen ihren bürgerlichen Charakter zu nehmen, ſie mehr und mehr den Gymnaſien zu konformieren und in Vorbereitungsanſtalten für Staatszwecke umzuwandeln. Dies Beſtreben habe zu einem Kultus des Latein⸗Unterrichts geführt, der unnatürlich ſei, weil für die techniſchen und gewerblichen Lebenskreiſe das Studium der neuen Sprachen, der Mathematik und Maturwiſſenſchaften hinreichend bildende Momente enthalte.
Wir haben aus dieſen Ausführungen geſehen, daß noch keine Berechtigungen ausgeſprochen waren. Laut einer Verfügung vom 21. 11. 1870 weigerte ſich nämlich die Oberſtudiendirektion, die Realſchule I. Ordnung in Mainz anzuerkennen, weil die Leiſtungen im Latein zu gering ſeien. Eine Wendung trat erſt am 16. 7. 1875 ein. Die Regierung wird die Berechtigung erteilen, wenn die Real⸗ ſchule I. Ordnung vollſtändig getrennt wird von der Realſchule II. Ordnung. So wurde denn am 1. 10. 1875 die vollſtändige Trennung durchgeführt. Die volle Anerkennung auch ſeitens des Reiches erhielt die Realſchule I. Ordnung in Mainz am 13. 3. 1878 mit Rückwirkung vom 18. 8. 1876. Die Abiturienten erhielten folgende Berechtigungen:
1. Eintritt in die Fachklaſſen jeder polytechniſchen Schule, alſo unmittelbare Zulaſſung: a) zur Bauſchule, b) zur Ingenieurſchule, c) zur Maſchinenbauſchule, d) zur chemiſch⸗techniſchen Schule, e) zur Schule für das mathematiſch⸗wiſſenſchaftliche Fach.
2. Beſuch der Univerſität in der philoſophiſchen Fakultät zum Studium des Bau⸗ und Ingenieur⸗ fachs, des Kameral- und Forſtfachs und des mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichen oder neu⸗ ſprachlichen Lehrſtoffs.
3. Eintritt in eine Bergakademie des Reichs.
4. Eintritt als Eleve für den höheren Poſtdienſt
5. Befreiung von der Portepee⸗Fähnrichs⸗Prüfung.
Inzwiſchen ſind bekanntlich die Abiturienten des Realgymnaſiums auch n Studium der Medizin zugelaſſen worden.
V. Von der Crennung der Anſtalten bis zur Errichtung der Höheren Handelsſchule.
So barg denn das Schulgebäude nunmehr 2 Schulen in ſich, aber bald ſollten die Räume ſich als zu klein erweiſen.
Als ich am 29. April 1878 als Akzeſſiſt in das Lehrerkollegium eintrat, befand ſich das Klaſſenzimmer der Duinta in der ſogenannten griechiſchen Kolonie, d. h. in einem der Stadt ge⸗ hörigen Privathaus in der Steingaſſe, das durch den Schulhof vom Schulgebäude getrennt war.
Schon 1871 war auf wiederholtes Drängen der Direktion das Hauptgebäude bedeutend ver⸗ größert worden, indem ein dem Kaufmann Schöppler gehöriger Schuppen entfernt und der dadurch gewonnene Platz zu einer Vergrößerung des Gebäudes verwandt wurde. Im Schuljahr 1878—1879 wurden der Realſchule 5 weitere Schulſäle in dem anſtoßenden Welſchnonnenkloſter überwieſen, während das genannte Haus in der Steingaſſe in dem erſten und zweiten Stock zu einer Direktor⸗Wohnung hergerichtet und am 1. Oktober 1879 bezogen wurde.— Während dieſer baulichen Veränderungen mußten manche Unannehmlichkeiten ertragen werden. Während des Schuljahres 79—80 war das Klaſſenzimmer der Quinta der Zeichenſaal. Da aber derſelbe in den meiſten Stunden belegt war, ſo mußte der Klaſſenführer mit ſeinen Schülern immer in die Klaſſe wandern, die gerade Zeichen⸗


