Aufsatz 
Geschichte der Mainzer Realschule (Realschule, Realgymnasium, Höhere Handelsschule, Oberrealschule) / von Karl Beck
Entstehung
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Adreſſe iſt offenbar an alle Uollegien herumgeſchickt, aber, wie es ſcheint, an die Regierung nicht abgeſchickt worden. In dem Archiv der hieſigen Realſchule befindet ſich ein Brief, den das Lehrer⸗ Uollegium zu Michelſtadt am 9. 11. 1848 an die Redaktions⸗Uommiſſion richtete: Das Kollegium könne die Adreſſe aus mehreren Gründen nicht unterſchreiben. Gefordert wird nämlich in der Adreſſe u. a. eine Beſchränkung der Rechte des Direktors. Micht der Direktor, ſondern die Lehrerkonferenz ſoll die nächſte Behörde jeder einzelnen Realſchule ſein. Wie aus einem Schreiben des Michelſtädter Uollegiums(datiert 30. 11. 1848) an das Lehrerkollegium in Mainz hervorgeht, hatten die Darm⸗ ſtädter Kollegen ſogar verlangt, daß die Direktoren künftig unter Mitwirkung der Lehrer ernannt werden ſollen. Wie aus demſelben Schreiben hervorgeht, iſt der Beſchluß in Oppenheim nur von den Mainzern angenommen worden; die übrigen Realſchulen haben teils ihre Unterſchrift abgelehnt, teils keine Erklärung abgegeben. So iſt denn offenbar die ganze Bewegung im Sande verlaufen.

Auf eine Seitſtrömung, die dem Realſchulweſen günſtig war, folgten heftige Angriffe gegen dasſelbe, gegen die ſich auch der Direktor der Mainzer Realſchule, Philipp Noll, wehren mußte. Man wollte die Realſchule zu einer Dreſſurſchule für die verſchiedenen Zwecke des bürgerlichen Lebens herabdrücken. Demgegenüber betont Noll(vergl. Programm 1840), daß die Realſchule eine humaniſtiſche Anſtalt ſei, welche ſich von den lateiniſchen Schulen einzig durch die Art der Bildungsmittel und dadurch unterſcheidet, daß ſie für ſich nicht das Glück beanſpruchen kann, ſich wie die Lateinſchulen in einem mehrhundertjährigen Geleiſe mühelos zu bewegen. Uhnliche Gedanken ſpricht Noll in dem Programm des Jahres 1853 aus.

In demſelben Programm folgt ein Urteil, das die vorgeſetzte Behörde infolge der im vorher gehenden Jahre vorgenommenen gründlichen Viſitation der Anſtalt über deren Leiſtungen gefällt:Was das Reſultat der Viſitation i. a. betrifft, ſo freut es uns, die Bemerkung ausſprechen zu können, daß dasſelbe ſowohl hinſichtlich der wiſſenſchaftlichen Leiſtungen als auch des disziplinären und religiös⸗ ſittlichen Huſtandes der Anſtalt ein befriedigendes war und den Beweis geliefert hat, daß die Lehrer den ihnen obliegenden Pflichten mit gewiſſenhaftem Eifer nachzukommen bemüht geweſen ſind.

Demnach ſchienen die Verhältniſſe an der Mainzer Realſchule recht befriedigend zu ſein. Leider muß aber geſagt werden, daß gerade das Gegenteil der Fall war. In dem ſchon wiederholt zitierten Protokoll über die Gemeinderatsſitzung vom 29. 7. 1854 finden wir folgende Stelle, die ich wörtlich anführe:Nach dieſem Höhepunkt(der im Jahre 1844 mit Gewährung des Staatszuſchuſſes erreicht war) kam ein Rückgang. Es haben die höheren Klaſſen der Realſchule ſich entvölkert, die Fortbildungsklaſſe mußte aufgehoben werden, die Anſtalt büßte hiermit die Spitze des Zieles ein, welches ſie über die Volksſchulen erheben ſollte: die höhere Ausbildung der Jugend für ihren dem⸗ nächſtigen Beruf. Dabei hat die Schülerzahl zugenommen. Während die Realſchule durch eine höhere Fortbildungsklaſſe gekrönt werden ſollte, iſt ſie durch Errichtung von Vorbereitungsklaſſen (vergl. p. 3) in ihrem Streben gehemmt, indem die zahlreichen Schüler dieſer Klaſſen nicht, wie es in den Gründungsbeſchlüſſen der Schule beſtimmt war, durch hinreichende Vorkenntniſſe in ſtrenger Prüfung ſich als Realſchüler qualifizieren, ſondern nur durch die Entrichtung des Schul⸗ geldes ſich dieſen Titel erwerben. Dieſe Einrichtung mußte ſchädlich wirken: 1) auf den Geiſt der Schüler, ſie lähmten den Eifer ſelbſt tüchtiger Lehrer; 2) auf das Gymnaſium, indem dasſelbe mit Slementen überfüllt wurde, welche nicht für das gelehrte Fach beſtimmt ſind; 3) auf die Volksſchulen, indem dieſelben einer großen Anzahl ihrer Schüler zu früh beraubt wurden. Wenn auch dem Gemeinderat bedauerlicherweiſe keine Kompetenz in den Schulangelegenheiten gelaſſen iſt, hielt er es doch für ſeine Pflicht, im Hinblick auf die ernſte Bedeutung des Schulweſens für das Gedeihen der Stadt, bei der alljährlichen Verwendung bedeutender ſtädtiſcher Geldmittel für Schulzwecke an die