Aufsatz 
Zur Verfassungsgeschichte des Rheinbundes
Entstehung
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Wenn also der Rheinbund keine Verfassung erhielt, so waren daran in erster Linie die Könige von Bayern und Würtemberg schuld, die, wie ich nachgewiesen, alles daran setzten, um diese Verfassung unmöglich zu machen, weil sie dadurch eine Beschränkung ihrer Souveränität fürchteten.

Auf zwei Bemerkungen aber, die Eberstein in seinem Reisebericht macht, möchte ich zum Schluss noch mit einigen Worten zurückkommen. Erstens fordert er in beiden Nachträgen zu einer Vergleichung der Wiener Kongress-Akte mit seinem Fundamental-Statut auf. Eine solche Vergleichung liegt in der That nahe, denn auch durch die Wiener Kongress-Akte sollte Deutsch- land eine neue Verfassung erhalten, die ja auch wirklich ins Leben getreten ist.

In dem deutschen Ausschuss, der sich mit der Verfassungsfrage Deutschlands zu beschäftigen hatte, zeigten sich bald drei scharf getrennte Parteien: die preussische, die es allein mit der Verfassung ernstlich meinte, die österreichische, die unter der Führung Metternichs die Bundes- Einigung auf ein Minimum beschränken wollte, und die klein-staatliche, welche das Zustande- kommen des Bundes als eine notwendige Beschränkung ihrer Souveränität ansah. So entstand eine Verfassung, die an Jämmerlichkeit nichts zu wünschen übrig liess, und mit der Ebersteins Entwurf wohl einen Vergleich aushalten konnte. Gerade die Schwäche der Rheinbund-Verfassung, die mangelnde vis coërcitiva, war in demselben Masse bei der Verfassung des Jahres 1815 vor- handen. Diejenigen Beschlüsse des Bundestags, die wirklich zur Ausführung kamen, waren nur Bestimmungen der vorhergehenden Minister-Konferenzen, durch welche die Reaktion in Deutsch- land eingeleitet wurde. Aber in einem wesentlichen Punkte unterschied sich die Verfassung des Jahres 1815 sehr zu ihrem Nachteil von der Eberstein'schen: sie beruhte auf dem Prinzipe der absoluten Monarchie, während Eberstein gerade der Willkürherrschaft Schranken setzen wollte.

In einer Beziehung jedoch hat sich Eberstein zum Glück für unser Vaterland geirrt: wenn er in dem ersten Nachtrag zu seinem Reisebericht mit Bitterkeit sagt, es scheine Deutschlands Verhängniss zu sein, dass es nie zu etwas anderem als zum Spielballe der grossen Mächte und zum Tummelplatz in Europas Kriegen werde, und wenn sich in dem zweiten Nachtrag die Worte finden: Deutschland werde niemals zu einer ordentlichen Verfassung kommen.

Eberstein hat im Jahre 1822 nicht erkannt, warum Deutschland im Jahre 1815 keine Ver- fassung, wie sie die Besten der Nation erstrebt, erhalten konnte. Er wusste nicht, dass die Ursache in dem für Deutschland unseligen Dualismus, in der Doppel-Herrschaft Oesterreichs und Preussens, lag. An diesem Dualismus scheiterte auch die Verfassung des Jahres 1849. Erst nachdem durch den Krieg des Jahres 1866 die Frage der Führerschaft in Deutschland zu gunsten des Staates entschieden war, der die nationale Fahne schon auf dem Wiener Kongress hochgehalten hatte, konnte unser deutsches Vaterland Einigung erhoffen. Weder im Jahre 1815 noch 1849 war die Zeit für Preussen gekommen, erst in unsern Tagen ist die Saat reif geworden. So durften wir Zeugen werden, wie unter der Führung des greisen Königs Wilhelm von Preussen und unter der Staatsleitung des genialsten Politikers der Neuzeit sich in Deutschland grossartige Um- wälzungen vollzogen. So konnte es geschehen, was freilich im Jahre 1822 niemand für möglich gehalten hätte, dass ein Nachkommen jenes Max Joseph, der zur Zeit des Rheinbunds so viel gegen eine deutsche Verfassung gearbeitet, im November 1870 dem preussischen König Wilhelm im Namen der deutschen Fürsten die Kaiserkrone anbot.