Aufsatz 
Zur Verfassungsgeschichte des Rheinbundes
Entstehung
Einzelbild herunterladen

12

Der Fürst Primas, heisst es am Anfang des vom 11. September 1806 datierten Briefs, soll das Organ sein, wodurch Napoleon seine Stellung als Protektor den Verbündeten zu erkennen gibt. Als Wir den Titel eines Protektors der rheinischen Konföderation annahmen, hatten wir bloss zur Absicht, das rechtlich festzustellen, was factisch schon seit mehreren Jahrhunderten bestand. Mit dieser Annahme übernahmen Wir die zwiefache Verpflichtung, das Gebiet des Bundes gegen fremde Truppen und das Gebiet jedes Verbündeten gegen die Unternehmungen der übrigen zu sichern...... Wir denken uns in nichts den Anteil an der Souveränität anzumassen, welche der deutsche Kaiser als Oberlandesherr(suæerain) ausübte.... Die inneren Angelegen- heiten jedes Staates gehen uns nichts an. Die Fürsten des rheinischen Bundes sind Souveräne ohne Oberlandesherrn, und Wir haben sie als solche anerkannt. Die Diskussionen, welche sie mit ihren Unterthanen haben könnten, dürfen also vor keinen fremden Gerichtshof gebracht werden; der Bundestag ist der politische Gerichtshof, der mit Aufrechterhaltung des Priedens zwischen den verschiedenen verbündeten Fürsten beauftragt ist. Da Wir alle übrigen Fürsten, welche den deutschen Reichskörper ausmachten, als unabhängige Souveräne anerkannt haben, so können wir niemanden, wer es auch sei, als ihren Oberlandesherrn anerkennen. Es sind keine Verhältnisse der Oberlandesherrlichkeit, welche uns mit der rheinischen Konföderation ver- binden, sondern Verhältnisse des blossen Schutzes. Mächtiger als die verbündeten Fürsten, wollen Wir Unsere Ueberlegenheit an Macht nicht gebrauchen, um ihre Souveränitäts-Rechte einzuschränken, sondern um ihnen deren volle Ausübung zu verbürgen.

In diesem Schreiben verspricht also Napoleon, ein Beschützer des Rheinbunds im besten Sinne des Wortes zu sein, wiederholt sagt er, dass er weit davon entfernt sei, sich die Ober- herrschaft über die Verbündeten anzumassen. Wir dürfen das Napoleon glauben; er hatte an dem Rheinbund nur das eine Interesse, möglichst viel Truppen für seine Kriege aus den ver- bündeten Staaten herauszuziehen, wie dies die Folge bald gezeigt hat; wie sich im einzelnen der Bund im Innern ausgestaltete, interessierte ihn nicht. Es war daher eine bedauerliche Schwäche Dalbergs bezw. dessen Ministers, dass er von vornherein den Rheinbund in eine allzu grosse Ab- hängigkeit von Napoleon bringen wollte.

Am 3. Oktober 1806 reichte auch Eberstein seinenUnterthänigsten Vortrag über die erste Organisation des Bundestags ¹) bei Dalberg ein. Zunächst schlägt Eberstein eine vorläufige (präparative) Versammlung vor, um nicht gleich im ersten Augenblick der wirklichen Eröffnung in unangenehme Kollisionen und Diskussionen zu geraten. Für die erste vorläufige Beratung stellt er verschiedene Punkte zur Debatte: Ort der Versammlung u. s. w., ohne immer bestimmte Vorschläge zu machen. Dagegen bespricht er ausführlich den Fall, wenn Stimmen-Gleichheit eintritt. Zunächst wäre zu versuchen, ob man sich nicht durch freundschaftliche Besprechung zu einem gemeinsamen Beschluss vereinigen könne, andernfalls müsse jeder Gesandte an seinen Hof berichten und neue Instruktionen einholen.

Was die Exekution der Beschlüsse petrifft, so weiss ich schlechterdings nichts zu sagen, da die Verbindung wegen der Souveränität der einzelnen keine vis coérciliva hat. Höchstens kann ich dem Herrn Staatsminister von Albini beipflichten, dass in solchen Fällen die Anzeige an den Protektor geschehe und um sein Einschreiten gebeten werde.

Die Folge hat gezeigt, wie recht Eberstein mit seinem Pessimismus in dieser Be- ziehung hatte.

¹) Das bisher unbekannte Aktenstück befindet sich in Ebersteins Nachlass: 26, I, 22.