Aufsatz 
Zur Verfassungsgeschichte des Rheinbundes
Entstehung
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Der Kaiser Franz II. legte hierauf(gemäss einer Erklärung, welche am 6. August 1806 in Wien erschien) die römische Kaiserkrone nieder und vereinigte seine deutschen Länder mit seinem österreichischen Kaiserstaat. Dem Kaiser wird dieser Entschluss nicht schwer geworden sein. Schon 1805 musste er im 14. Artikel des Pressburger Friedens, in welchem die neue Souveränität der Könige von Bayern und Würtemberg festgesetzt war, versprechen: weder als Reichs-Oberhaupt noch als Mitstand irgend einen Akt zu hindern, welcher infolge davon vollzogen würde. Aus diesem Artikel konnte er wohl damals schon das Entstehen eines neuen Bundes folgern. Es war deshalb eine einfach logische Entschliessung, dass er nach Bekanntwerden der Rheinbunds-Akte einer Krone entsagte, die jegliche Bedeutung verloren hatte.

II. Die Verfassungsgeschichte des Rheinbunds bis zum Frieden von Tilsit.

Durch den Art. 11 der Rheinbunds-Akte ¹) war dem Fürsten Primas der Auftrag geworden, binnen Monatsfrist nach der zu Regensburg geschehenen Anzeige ein Pundamental-Statut in Vorschlag zu bringen und den verbündeten Staaten zur Genehmigung vorzulegen. Gemäss dieses Auftrags überschickte Dalberg bereits am 4. August dem französischen Kaiser die Grundzüge eines solchen Statuts. Napoleon äusserte sich darüber in einem Schreiben an den Minister Talleyrand(vom 22. August) folgendermassen:

Was den rheinischen Bund betrifft, so schreiben Sie an Herrn von Hedouville(Gesandten Napoleons bei Dalberg), dass die Grundzüge, die mir der Fürst Primas übersandt hat, mir ganz gut scheinen; dass es jedoch darauf ankomme, sie von den übrigen Fürsten des Bundes billigen zu lassen, und zwar auf eine Weise, dass sie so wenig als möglich in ihrer Unabhängigkeit ver- letzt werden, dass man daher noch ein wenig warten müsse, bis alles sich entwirre. Das erste, was geschehen muss, ist eine Urkunde über die Unverletzlichkeit des Terri- toriums des Bundes, dessen Durchmarsch jedem verboten sei, er möge sein, wer er wolle, und dessen Verletzung gegenseitigen Beistand erfordere. Ich möchte nicht gerne allein die Initiative der Dekrete übernehmen, der Bund mag sie sich von mir erbitten, damit ich dann eine Art von Diktatur erlassen kann. ²)

Auf die von mir hervorgehobenen Worte legte Napoleon grossen Wert: infolge dessen finden wir diese beiden Punkte(Unverletzlichkeit des Gebiets, Verbot des Durchmarschs fremder Truppen) in allen späteren Entwürfen wieder, die durch Dalberg oder seine Minister ausgearbeitet wurden.

Talleyrand kam dem von Napoleon erhaltenen Befehl nach, indem er an Hedouville eine- Depesche ergehen liess.¹) Ausser den Punkten, auf welche Napoleon besonderen Wert legte,

¹) Art. 11: Les 6poques ou, soit la diète, soit un des colléges séparément, devra s'assembler, le mode de leur convo- cation, les objets qui devront étre soumis a leurs délibérations, la maniéere de former les résolutions et de les faire exécuter seront déterminés par un statut fondamental, que S. A. E.(Son Altesse Eminentissime[diesen Titel hatte Dalberg durch die Rheinbunds-Akte erhalten]) le Prince Primat proposera dans un délai d'un mois après la notifi- cation faite à Ratisbonne, et qui deura étre approuné par les états confédérés; le méme statut fondamental jirera

définitirement le rang entre les membres du collège des Princes. ²) cf. Beaulieu: I. c. Bd. 2, p. 105.

³) Die Abschrift dieser bisher nicht bekannten Depesche findet sich in Ebersteins Nachlass: 26, I, 15(datiert Paris, 26. August 1806).