Aufsatz 
Zur Verfassungsgeschichte des Rheinbundes
Entstehung
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die von den Souveränen des Bundes vollzogen werden müsse. Demnach sei jetzt jeden Tag die offizielle Uebersendung der Abschriften zu erwarten. Wie mit Beust, verhandelte Talleyrand in diesen Tagen mit den übrigen Gesandten der betreffenden Staaten, mit jedem einzeln.

In einem zweiten Berichte Beust's, der vom 18. Juli datiert ist, heisst es u. a.:Am 11. und 12. Juli wurden die Gesandten der neuen Bundesglieder, jeder einzeln, zum Minister Talleyrand geladen. Jedem wurde nochmals die Akte vorgelesen und die ÜUnterschrift mit Vorbehalt der Ratifikation des Kaisers verlangt. In der Nacht vom 16. auf 17. Juli versammelte Talleyrand die betreffenden Gesandten aufs neue und liess die Bundes-Akte unterschreiben. Keiner der Gesandten hatte eine Vollmacht von seiner Regierung. Trotzdem weigerte sich nur der würtem- bergische Gesandte, den Vertrag zu unterzeichnen, wie wir aus den kürzlich erschienenenDenk- würdigkeiten des bayrischen Staatsministers von Montgelas ¹) erfahren. Der König von Würtem- berg war in der That dem Bunde abgeneigt und sandte einen Gesandten nach München mit dem Vorschlag, demselben gemeinsam entgegenzutreten. Dem Gesandten wurde mitgeteilt, dass der König von Bayern, im Grunde von derselben Ansicht ausgehend, Vorstellungen ähnlicher Art habe erheben wollen, dass aber nunmehr die Sache so weit gediehen sei, dass man durch einen förmlichen Widerspruch sichere Vorteile für sehr ungewisse Hoffnungen aufs Spiel setze. Die überzeugende Kraft dieser entscheidenden Erwägungen muss wohl empfunden worden sein, da die würtembergische Gesandtschaft den Auftrag erhielt, dem Bundes-Vertrag beizutreten.

Nach Lucchesini ²) wurde die definitive Unterzeichnung deshalb noch einige Tage(vom 12. auf den 17. Juli) verschoben, weil sich inzwischen die Aussicht eines Abschlusses mit England und Russland nicht ungünstig gestaltet hatte und in diesem Falle allerdings der neue Bund nur störend einwirken konnte. Der Vertrag wurde bekanntlich auf den 12. Juli zurückdatiert.

Folgende Fürsten wurden in den Rheinbund aufgenommen: Die Könige von Bayern und Würtemberg, der Fürst Primas, die Grossherzoge von Baden, Kleve-Berg und Hessen-Darmstadt, die nassauischen Linien von Usingen und Weilburg, die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen und Hechingen, die von Salm-Salm und Salm-Kyrburg, der Fürst von Isenburg-Birstein, der Herzog von Aremberg, der Fürst von Liechtenstein, der Graf von der Leyen.

Kurhessen wurde in den Rheinbund nicht aufgenommen, obgleich der Kurfürst, wie französische Quellen versichern, eifrig um den Eintritt in den Bund, aber auch um die Besitzungen seiner Darmstädter Vettern buhlte; vielleicht weil Napoleon die Möglichkeit erwog, dass Hannover an England zurückgegeben ward und man dann eines Entschädigungs-Objektes für Preussen bedurfte, das allerdings am natürlichsten in Kurhessen gesucht ward; vielleicht auch weil der Kurfürst über die Berechnung, wo am meisten Vorteil zu haben sei, es zu keinem Entschlusse bringen konnte. ³)

Die obengenannten Fürsten trennten sich für immer vom deutschen Reich und vereinigten sich als Confédération du Rhin.¹) Alle Gesetze des früheren deutschen Reichs kommen in Weg- fall mit Ausnahme der Ansprüche, welche den Staatsgläubigern und Pensionären zustehen, und der Bestimmung über das Rheinoctroi. Einige Fürsten erhielten durch die Rheinbunds-Akte eine Rang- Erhöhung: der Reichserzkanzler Dalberg erhält den Titel Fürst Primas; der Kurfürst von Baden,

¹) p. 138 f. ²) I. c. Bd. 1, p. 389 f.

) ³) Häusser: l. c. Bd. 2, p. 584 f. ¹) Diesen Namen erhielt der Bund in der offiziellen Erklärung an den Regensburger Reichstag(1. August 1806).