Aufsatz 
Zur Verfassungsgeschichte des Rheinbundes
Entstehung
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I. Die Entstehung des Rheinbunds.

Die erste Anregung zum Rheinbund gab, wie Bignon ¹) berichtet, der Minister des Kurfürsten von Hessen, Baron von Waitz, im Jahre 1804; dieser wollte, um Kurhessen von Preussen un- abhängig zu machen, einen Bund der Staaten zweiten Rangs unter dem Protektorat eines grossen fremden Staates schliessen. Diesen Plan teilte Waitz dem französischen Gesandten in Kassel, dem obenerwähnten Bignon, mit, welcher in einem Denkschreiben seiner Regierung davon Mitteilung machte: Der Bund solle alle Souveräne Deutschlands mit Ausnahme derjenigen umfassen, welche auch nicht-deutsche Gebiete beherrschten, d. i. Oesterreich, Preussen und England(letzteres für Hannover). Das Protektorat solle Frankreich und Russland ausüben. Dieser Plan wurde in Paris nicht ungünstig aufgenommen; Talleyrand antwortete dem französischen Gesandten Bignon, wie dieser selbst berichtet,²) dass diese Idee eines Tags zur Ausführung kommen könne.

Dalberg ³) erhielt durch den Kurfürsten von Hessen rechtzeitig Einsicht von diesem Plan. In Mainz, wohin im Jahre 1804 Napoleon eine Anzahl deutscher Fürsten, darunter Dalberg, be- schieden hatte, wurde in betreff dieses Plans kein Entschluss gefasst, höchstens wurde die Sache gestreift. Man bemühte sich aber, den Kurfürsten in guter Laune zu halten. Talleyrand ward nach seiner Abreise von Mainz beauftragt, zu dem Kurfürsten zurückzukehren und ihm zu sagen, dass Napoleon auf ihn zähle als den Schildhalter(P'homme d'armes) des französisch-deutschen Bundes.

Die Ausführung des von Waitz angeregten Planes wurde von Napoleon deshalb verschoben, weil er damals hoffte, einen Bund mit Preussen zu schliessen. Erst nachdem dieser Plan ge- scheitert war, suchte er in Deutschland bessere Stützpunkte. ¹) Der PFriede zu Pressburg(26. De- zember 1805) hatte schon der deutschen Reichs-Verfassung den Todesstoss versetzt. Die Kurfürsten von Bayern und Würtemberg wurden zu Königen, der Kurfürst von Baden zum Grossherzog erhoben; der Kaiser von Oesterreich musste ihre Erhöhung und Souveränität anerkennen.

Zu Anfang des Jahres 1806 erhielt Dalberg Kunde von der Absicht Napoleons, in Deutsch- land wiederum grosse Veränderungen vorzunehmen. Da wurde er für seinen Territorial-Besitz besorgt, da er sich vorher den Unmut Napoleons zugezogen hatte. Dalberg hatte sich nämlich

1) Histoire de EFrance p. 588. Bignon war, wie er in der Vorrede bemerkt, durch Napoleon von St. Helena aus testamentlich aufgefordert worden, die französische Geschichte von 17921815 zu schreiben.

²) l. c. in der Anmerkung.

²) Dalberg war lange Zeit Koadjutor des Kurfürsten Erthal von Mainz. Als er 1802 zur Regierung ge- langte, war ein grosser Teil seiner Besitzungen in den Händen der Franzosen. Desshalb wurde er 1803 durch den Reichs-Deputations-Hauptschluss für den Verlust seiner links-rheinischen Besitzungen durch Ueberlassung von Regensburg entschädigt. Mit dem Kurfürstenthum Mainz war die Erzkanzlerwürde verbunden, die trotz des Ver- lustes von Mainz auf Dalberg überging. 1810 wurde er von Napoleon zum Grossherzog von Frankfurt ernannt, 1813 musste er auf Frankfurt verzichten und zog sich als Erzbischof nach Regensburg zurück, woselbst er am 10. Februar 1817 starb.

¹) Diese von Bignon herrührende Ansicht über die Entstehung des Rheinbunds wurde angenommen von Häusser(Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs des Grossen bis zur Gründung des deutschen Bundes Bd. 2, pag. 440), Jakob Müller(Carl Theodor von Dalberg, der letzte deutsche Fürstbischof, Würzburg 1874 p. 53 1), sowie von dem französischen Schriftsteller Comte de Garden(les-traités du paiæ), während Beaulieu-Marconnay (Karl von Dalberg und seine Zeit) diese Nachricht gar nicht erwähnt; bei letzterem finden wir nur die früher allgemein verbreitete Ansicht, die von Lucchesini, dem damaligen preussischen Gesandten in Paris(vgl. Lucchesini: Historische Entwicklung des Rheinbunds, Bd. 1, p. 232) herrührt, dass während Napoleons Aufenthalt in Mainz

die ersten Grundlagen des Rheinbunds entworfen und beraten worden seien. Beaulieu kommt übrigens selbst zum Schluss(l. c. Bd. 2, p. 25 ff.), dass Lucchesini's Ansicht nicht genügend erwiesen sei.