Zur Verfassungs-Geschichte des Rheinbunds.
Von KARL BECK,
Gr. Realgymnasiallehrer in Mainz.
Einleitung.
Dawergs Staatsminister Karl Freiherr von Eberstein hinterlegte am 15. September 1822 auf der Mainzer Stadtbibliothek seinen Reisebericht über den Aufenthalt in Paris(1807—1808), ferner das von ihm ausgearbeitete Fundamental-Statut des Rheinbunds, welchen Aktenstücken er noch andere beifügte, welche auf die Einberufung des Bundestags, die Verhältnisse der Mediatisierten und die Stellung der einzelnen verbündeten Fürsten zum Rheinbund Bezug haben. ¹)
Eine Veröffentlichung dieser Aktenstücke scheint mir für die Geschichte des Rheinbunds von Wert zu sein, insofern aus denselben hervorgeht, dass Dalberg und seine Minister, namentlich Eberstein, ernstlich bemüht waren, den in Artikel-6 der Rheinbunds-Akte vorgesehenen Bundes- tag zu stande zu bringen und zu diesem Zweck ein Fundamental-Statut auszuarbeiten, wie Dalberg durch Artikel 11 der Bundesakte aufgegeben war, dass aber diese Bemühungen weniger an dem bösen Willen Napoleons scheiterten, der bei Stiftung des Rheinbunds allerdings nur den einen Zweck verfolgte, möglichst viel Truppen zu gewinnen, sondern vor allem an den Gegenbestrebungen der beiden mächtigsten Fürsten des Rheinbunds, der Könige von Bayern und Würtemberg. Napoleon musste aber auf diese Fürsten Rücksicht nehmen, weil sie ihm das Haupt-Kontingent zu seinen Heeren lieferten.
Meine Aufgabe soll es daher sein, im Zusammenhang die Geschichte der Verfassung des Rheinbunds zu betrachten, gestützt auf den Eberstein’schen Nachlass, sowie auf die andern über diese Fragen uns überlieferten Nachrichten. ²)
¹) Eine kurzgefasste Biographie Ebersteins findet sich bei Bockenheimer: C. Th. von Dalbergs Aufenthalt in Paris in den Jahren 1807 und 1808. Vortrag, gehalten im Verein für Erforschung rheinischer Geschichte und Alterthümer in Mainz 1870. Es genüge hier anzuführen, dass der fürstlich-primatische Staatsminister Eberstein am 12. August 1761 zu Mannheim geboren ist, um das Jahr 1795 in den Dienst Dalbergs trat, der ihn zu seinem geheimen Staatsrat und am 1. Oktober 1806 zum Direktorial-Gesandten bei dem Bundestag ernannte(Ebersteins Nachlass 26, I, 21 b). Nachdem er sich vom Staatsdienst zurückgezogen hatte, hielt er sich in Mainz auf, woselbst er am 29. März 1833 starb. Ausser seinem Reisebericht und den andern auf den Rheinbund bezüglichen Akten deponierte er auf der Mainzer Stadt-Bibliothek zum grossen Teil von ihm selbst verfasste Manuskripte und Druck- sachen über Staatsrecht und Staatswissenschaft, ferner Gesetzentwürfe und Reisebeschreibungen, sowie Schriften social-politischen, pädagogischen, biographischen und politischen Inhalts.
²) Der Eberstein'sche Nachlass ist von Bockenheimer in seinem(pag. 1 Anm. 1) angeführten Vortrag zuerst auszugsweise veröffentlicht worden, worauf ich im einzelnen zurückkommen werde.


