Aufsatz 
Die Schriftstellerlektüre der Ober-Sekunda nach den Grundsätzen der Konzentration : 1. Teil / von August Ahlheim
Entstehung
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die wir auch aus den Handlungen seines Vaters abgeleitet haben, daß nämlich unbeugsamer Wille und consequente Haltung auch dem Gegner Achtung abzunötigen geeignet sind(Horaz, Od. III 3 Si fractus inlabatur orbis, Impavidum ferient ruinae). Das Tribunat mit gewaltsamen Mitteln zu beseitigen, war, wie wir in BII gesehen haben, mißlungen. Nun hören wir in BIII von einem Ver- such, dieses Ziel auf gesetzlichem Wege zu erreichen. Terentilius Arsa stellt nämlich den An- trag auf geschriebene Gesetze, die offenbar die tribunizische Hülfe entbehrlich machen mußten. Aus der Überlieferung ist leider nur mit Mühe die Wahrheit, oder besser gesagt die Wahrscheinlichkeit zu ermitteln. Der Streit zeigt wieder den typischen Gang: Forderung der Plebejer und Widerspruch der Patrizier(IX 15), Rücksichtsloses Geltendmachen der tribunizischen und consularischen Macht, so daß der Staat dem Untergang nahe scheint(XI15), dann allmähliches Nachgeben der Patrizier. Die zwei Beschwichtigungsversuche XXX5 ut decem tribuni plebis cre- arentur und XXXI 1 de Aventino publicando lata lex est, sowie das Eingehen auf die plebejische Forde- rung XXXI7 u. 8S und XXXIIG u. 7 wird kurz erwähnt, dann folgt die Lektüre von XXXIIIXXXVIII, das Dezemyvirat.(cf. Lykurg, Solon!) In Appius lernen wir den Typus des Demagogen und Tyrannen kennen; er tritt somit ergänzend in Beziehung zu Xerxes und Tarquinius Superbus. Das Schicksal der Verginia, das den Sturz der Dezemvirn herbeigeführt haben soll, bleibt aus denselben Gründen wie der Tod der Lucretia von der Lektüre ausgeschlossen. Daß es sich in Wirklichkeit um die Forderung nach Wiederherstellang der Tribunengewalt handelte, ist besonders aus LIII4 potestatem tribuniciam provocationemque repetebant zu erkennen; gelesen wird hier LII 1 4 und LIII 1 4. Im Anschluß hieran lassen sich ganz gut die Resultate der Forschungen Mommsens über diese Epoche ¹) mit- teilen, daß nämlich der Sturz der Dezemvirn nach der Lage der Verhältnisse nur von den Patriziern ausgegangen sein kann und den dauernden Verlust der plebejischen Beamten im Ge- folge haben sollte. Dagegen scheinen mir die Ansichten Haupts ²) über die Pläne des Appius für die Schule doch zu sehr Hypothese zu sein. Eie Ergebnisse des Sieges der Plebejer giebt cap. LV. Im einzelnen erhalten wir Beiträge zur Kenntnis der Gesetzgebung. Wenn die hier vor- kommenden Ausdrücke wie legem promulgare(IX 5), dies comitiales(XI3), contio(XXXIV 2), leges proponere(§. 3), agitare sermonibus et in medium proferre(§. 4) und leges correctae... comitiis centuriatis perlatae sunt(§. 6) zum Verständnis gebracht sind, so ist nur noch wenig hinzuzufügen, um das Zustandekommen eines Gesetzes in Rom klar zu machen. Und da man immer auf die heimischen Verhältnisse Bezug zu nehmen hat, so werden die dort erwähnten Angaben und die modernen Begriffe sich gegenseitig klären und befestigen. Das legem promulgare, d. h. die Initiative, ist bei uns Recht der Regierung sowie der Volksvertretung, agitare sermonibus findet sich wieder in derDebatte und der mehrmaligenLesung; quid in quaque re plus minusve esset conferre, und leges correctae bedeutetAmendements; damit wäre schon das meiste von dem ge- boten, was über das Zustandekommen eines Gesetzes bei uns zu wissen notwendig ist.

XXXV9 giebt Veranlassung über die Beamtenwahlen und den Einfluß des Wahlleitenden zu sprechen, der als ein Rest des ursprünglichen Ernennungsrechtes des Nachfolgers anzusehen ist ³).

Das IV. Buch beginnt mit zwei Forderungen der Plebejer, nach dem conubium und einer plebeischen Consulstelle. I1 3 der Verlauf dieses Kampfes ist wieder genau der auch früher beobachtete und wird auf beiden Seiten mit denselben Mitteln geführt; hier ist also wenig Neues zu finden. Die angeführten Reden sind inhaltlich nicht uninteressant und bieten, stilistisch betrachtet, reiche Gelegenheit, die an der Pompeiana beobachteten Beweismittel der Volksrede zu befestigen, so z. B. quid enim dicam de, argumentum ex contr., Occupatio(at enim vero), Refutatio

¹) Röm. Gesch. I 284. ²) A. a. O. p. 24. ³) Mommsen, Röm. Staatsrecht I 157 ff.