Aufsatz 
Die Schriftstellerlektüre der Ober-Sekunda nach den Grundsätzen der Konzentration : 1. Teil / von August Ahlheim
Entstehung
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das Xhnliche aus Odyssee(Penelope) und dem Nibelungenlied in Verbindung zu setzen ist; Bei- träge zum Stadtplan Roms(vicus Cyprius, Dianium, Urbium clivus, Sceleratus vicus); sowie Hinweise auf die republikanische Gesinnung des Schriftstellers(XLVI 3) und auf seine Zeit(XLVIII9 Octavian!). XLIX 18 wird der Gedanke der Erbmonarchie durchgeführt. Während früher die Verwandtschaft mit dem früheren Herrscher wohl als Empfehlung gelten konnte(cf. cap. XXXII 1), wird jetzt ein Recht daraus hergeleitet. Die neue Regierung zeigt sich als völlig ausgebildeter Despotismus. Bei Thronbesteigung und Regierung ist die Beseitigung aller anderen Faktoren zu beobachten, das einzig maßgebende ist der Wille des Herrschers. Hierzu treten ergänzend die Züge des Despotismus, die wir bei Herodot kennen lernen: dem König gegen- über sind alle rechtlose Sklaven(VII 39); freie Meinungsäußerung ist gefährlich, er belohnt und bestraft nach Willkür; bei den Unterthanen ist die natürliche Folge: sklavischer Gehorsam und Knechtsgesinnung. Im schroffsten Gegensatz hierzu stehen Leonidas und seine Spartaner.

Aus den folgenden Kapiteln heben wir nur als Abschluß der Bauthätigkeit des Tarquinius Priscus LVII 3 hervor, während alle kriegerischen Ereignisse in den Hintergrund treten; es ge- nügt die Angabe, daß der König durch List und Gewalt Rom zur Herrin Latiums machte und durch auswärtige Kriege die innere Unzufriedenheit niederzuhalten suchte(cf. Frankreich unter

Napoleon III.). Die Katastrophe(Hinweis auf Schiller, Wilhelm Tell II2: Wenn der Gedrückte nirbenas Recht kann finden etc.) erfolgt durch die Frevelthat des Sextus. Hier genügt die Lektüre des Abschlusses, cap. LIX und LX. Denn aus pädagogischen Gründen wird man das Ubrige hier und bei Verginia ebenso im Dunkel lassen, wie den Hauptpunkt im Streit der Königinnen im Nibelungenlied und den Beweggrund, der Emilia Galotti in den Tod treibt.

Cap. LIX benutzen wir aber nicht, wie O. Haupt a. a. O. p. 15, um die Freiheitsliebe der heimtückischen, im Finstern schleichenden Politik der Reges gegenüberzustellen. Nicht das Königtum, nur der Despotismus wird hier mit Recht gerichtet.

Die Zeiten, in denen es mit zum klassischen Philologen zu gehören schien, für republi- kanische Zustände zu schwärmen, müssen vorüber sein.) Der monarchische Gedanke ist hochzu- halten, auch wenn seine Ausartung gerichtet wird; auch das ist Erziehung zur Vaterlandsliebe.

Von königlichen Beamten(Ernennung durch den Monarchen, wie bei uns!) lernen wir noch den tribunus celerum und den praefectus urbis kennen. Letzterer, der Stellvertreter des Königs, leitet die Wahl der neuen Behörde, der 2 Consuln. Damit ist an Stelle der Monarchie die Oli- garchie getreten.(cf. Athen!)

Den Abschluß der Lektüre von B. I bilden Reihenbildungen über das Gelesene: die kennen gelernten Staatsformen, die Entwicklung der Monarchie,(die hier erarbeiteten Kenntnisse kommen wieder zur Verwendung bei der Vorbereitung des Principats und dessen Weiterentwicklung), die Stellung des Königs, des Senats, der Volksversammlung, Vergleiche mit den ähnlichen Verhältnissen anderer Völker; die Stände in Rom und sonst; die Beamten des Königs; das Entstehen und Wachsen Roms, die Ausdehnung seiner Herrschaft; die Entwicklung des Heerwesens etc. Das Resultat bildet die Erkennung des Wertes der Königsherrschaft für den- mischen Staat.

Die neue Ordnung der Dinge wird gesichert durch die B. II. VIII 1, 2 angeführten Gesetze; das erste beschränkt die obere Beamtengewalt, da nach ihm die Provocation jetzt zugelassen werden muß, während sie früher im Belieben des Königs stand; das zweite soll die Wiederkehr der früheren Regierungsform verhüten.

Schwere innere Kämpfe brechen aber bald in der jungen Republik aus, und zwar ähn- lich wie in Sparta und Athen infolge der Verschuldung vieler Bürger. Die Abhilfe kommt aber viel langsamer, da mit der socialen Frage noch politische verknüpft sind. In der Stellen-

¹) Schiller, Ztschr. f. d. G. W. XXXXII p. 407. Jhrg. 1888.