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Dagegen erfahren wir bei Herodot von sehr großen Vermögen, als deren Bestandteile Geld, Ländereien und Sklaven aufgezählt werden. Von Kapitalanlagen läßt sich die in kostbaren Gefäßen u. a. anführen, wie wir entnehmen können aus der Beschreibung der kostbaren Weih- geschenke des Krösus an das delphische Orakel; auch bei Vergil hören wir von solchen bei der Zerstörung Trojas, und bei der Einnahme von Sagunt führt uns Livius unter der Beute als wesent- lichen Bestandteil multam pretiosam suppellectilem vestemque an. Im Mittelalter(Nibelungen- lied) hören wir ebenfalls von derartigen kostbaren Geräten und Gewändern. Geldgeschäfte waren weniger möglich oder galten nicht als ehrenhaft.
Die Bewaffnung ist zu vergleichen mit der griechischen und ist in ihren einzelnen Stücken aus der Caesarlektüre bekannt. Abbildungen sind zur Veranschaulichung unentbehrlich.
Beim Heeresdienst ist der Grundsatz eingehalten: seniores ad urbis custodiam ut praesto essent, iuvenes ut foris bella gererent, der im Wesentlichen heute noch gilt, und der auch von den Griechen her dem Schüler bekannt ist. Im Anschluß hieran werden die modernen Be- griffe: Linie, Reserve, Landwehr I. und II. Aufgebot und Landsturm klar gemacht. Die Besitzlosen sind frei vom Kriegsdienst, nach dem antiken Grundsatz, daß wer nichts hat, auch nichts zu verteidigen braucht.
Der Beitrag, den die Witwen liefern müssen, entspricht der auch bei uns an manchen Stellen früher geplanten Wehrsteuer. Doch die Ablehnung dieser Steuer erfolgte im deutschen Reichstag nach dem Grundsatz, daß der Militärdienst nicht bloß eine Pflicht, sondern auch eine Ehre sei.. Mit der Heeresorganisation ändert sich auch das Wahl- und Stimmrecht. Während es früher allgemein und gleich(viritim eadem vi eodemque iure) tritt jetzt die Censuswahl und Klassenwahl an die Stelle. Die Begriffe geheime und offene Wahl lassen sich hier ebenso wie Majorität u. ä. leicht feststellen. Daß dabei immer an heimische Verhältnisse(Ge- meinde-, Landtags- und Reichstagswahlen) angeknüpft wird, ist selbstverständlich.
Zum Zwecke der Aushebung und Besteuerung wird die Stadt in 4 Teile(tribus) eingeteilt. Auch hier dienen die heimischen entsprechenden Verhältnisse zur IIlustrierung. Die hier beschriebene ist direkte und progressive Steuer im Gegensatz zur früheren Kopfsteuer Die Behandlung des Steuerwesens wird ebenso an das aus UII(Pompeiana und griechische Ge- schichte) Bekannte, als an die heimischen Verhältnisse anknüpfen. Nimmt man noch hinzu, daß aus Homer(z. B. Od. XIII) die Besteuerung in der frühsten Zeit bekannt wird, so erhalten wir eine abgeschlossene Behandlung der Steuerverhältnisse in Altertum und Neuzeit.
Selbstverständlich werden diese Fragen nicht in einem Zuge abgehandelt, sondern das hier Angedeutete wird als Zusammenfassunng einer ganzen Anzahl gelegent- licher Beiträge zu betrachten sein.
Cap. XLIV enthält das lustrum, den Abschluß des Septimontiums und dessen Be- festigung, sowie das Pomerium. Ergänzend zu der von Livius nur ins Auge gefaßten lokalen Bestimmung, ist auf dessen staatsrechtliche Bedeutung hinzuweisen.¹)
Von XLV genügen§. 1 und 2, der Bau des Dianatempels: ea erat confessio caput, rerum Romam esse.
XLVI— XLVIII enthalten die nachträgliche Bestätigung des Servius(cf. Plebiszit Napo- leons III.) und seinen Tod durch den nächsten König Tarquinius Superbus. Psychologisch höchst in- teressant ist die Uberredung des Mannes durch sein verbrecherisches Weib. Auch im einzelnen findet sich manches Bemerkenswerte: der Hinweis auf das Ahnenrecht(XLVII4), die Familienpolitik der
Tarquinier(XLVII7), das Erscheinen der Frauen in der Offentlichkeit(XLVIII5), womit
¹) Mommsen, Röm. Forschungen p. 96 und 97. 2 ½


