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Im Zusammenhang mit der Rede des Xerxes ist noch das Zustandekommen eines Heeres zu erwähnen. Während nach Xenophon(U II) das Söldnerheer des Cyrus geworben wird, stellt hier jeder Satrap sein Contingent. Khnliches wie hier lesen wir im Nibelungenliede, der König „besendet“(ueran‿νμμηιιοαασ) seine Vasallen, die mit ihren Mannen erscheinen. Ergänzend tritt hierzu später die Erklärung des Zustandekommens des Heeres in Rom und bei uns.
Zur Kenntnis der Regierung des Tarquinius Priscus genügt die Lektüre von XXXIVI, 11, 12; XXXV; XXXVI7, S; XXXVIII5- 7. Hier taucht zum erstenmal der Gedanke auf, das Wahl- königtum in ein Erbkönigtum zu verwandeln. Die Durchführung dieses Gedankens und die Entwicklung zur absoluten Monarchie ist charakteristisch für die Tarquinier. Dieselbe Ent- wicklung wiederholt sich in der römischen Kaisergeschichte wie in der deutschen Geschichte.
Bei der Wahl ist neu, daß Bewerbung(§. 2) an Stelle des Vorschlags durch den interrex tritt. Die von jetzt ab regierende Dynastie glaubt sich durch geeignete Mittel(100 ihr ergebene senatores minorum gentium) ihre Stellung sichern zu müssen(in ähnlicher Weise verschafft sich später Caesar die Majorität im Senat), da sie fremd ist(Herkunft aus Tarquinii, Auftreten etrus- kischer Künstler im circus maximus).
Hervorzuheben ist die Bauthätigkeit(circus maximus, murus lapideus, cloacae, aedes in Capitolio Jovis). Hierbei wird sich Gelegenheit geben, über die Kultur der Etrusker, deren Bedeutung schon bei Tullus hervorgehoben wurde, das Nötige zu sagen.
Cap. XXXIX 1—4 enthält die Jugendgeschichte des Servius Tullius, die bereits seine künftige Bedeutung ahnen läßt. Die Ermordung des vorigen Königs wird nur kurz dem Inhalte nach angegeben, um sofort zu XLI6, 7 überzugehen. Hier beobachten wir einen weiteren Schritt zur Entwicklung der Staatsform zur Erbmonarchie und Gewaltherrschaft. Der neue König, der zunächst als Stellvertreter des angeblich erkrankten alten Königs auftritt, hält sich eine starke Leibwache, und von den drei seither bei der Königswahl mitwirkenden Faktoren ist bereits einer beseitigt: Servius praesidio firmo munitus primus iniussu populi voluntate patrum regnavit. Als äußeres Kennzeichen seiner Herrscherwürde lernen wir neu kennen die trabea. XLII 4 und XLIII¹) behandeln die neue Verfassung und geben Gelegenheit zu manchen interessanten Be- ziehungen zwischen Altertum und Gegenwart hinsichtlich der Werte, der Bewaffnung, des Heeresdienstes, der Wahlformen und des Steuerwesens.
Die Centurieneinteilung umfaßt nicht wie die Curieneinteilung nur Patrizier, sondern das ganze Volk, hat also eine bedeutende Verstärkung der Wehrkraft zur Folge. Zu- nächst ist die Verfassung timokratisch wie die solonische, nur ist dort der Ernteertrag zu Grunde gelegt, hier eine Geldsumme. Man wird jedoch nicht verschweigen, daß die Zahlen spätere Erfindung sind und das Maßgebende der Grundbesitz war.²) Hier ist die Verschiedenheit der Wertmesser je nach der Kulturstufe des Volkes zu betrachten.„Bei Homer zählt Eumaios die verschiedenen Herden des Odysseus auf, wenn er den Reichtum seines Herrn schildern will. Bei den Römern bildete der Ackerbau die Grundlage des wirtschaftlichen Lebens(ager publicus; All- mende). Die servianische Verfassung beruht auf dem Grundbesitz; der wertvollste Besitz war das Vieh. pecunia= Geld von pecus“. ³) Hieran anschließend ließe sich auch über die Ansammlung von Vermögen und den Luxus der verschiedenen Kulturstufen manches Lehrreiche anknüpfen. Auf den Stufen des Nomadenlebens und des Ackerbaues ist Ansammlung eines großen Vermögens nur in beschränktem Maße möglich, und der Luxus giebt sich fast nur in großen Schmausereien kund. ⁴)
¹)§. 12 lassen wir weg, da seine Erklärung zu unsicher ist, um für die Schule verwendbar zu sein. cf. Momm- sen, Staatsrecht IIII S. 270 ff., sowie F. Schmidt, De mutatis centuriis Servianis. Diss. Gissae, 1890.
²) Mommsen, Röm. Gesch. p. 93 ff.
³) Moormeister, Das wirtschaftliche Leben. Freiburg im Breisgau. flerdersche Verlagshandlung, 1891.
4) A. a. o. p. 19/20.


