Aufsatz 
Die Schriftstellerlektüre der Ober-Sekunda nach den Grundsätzen der Konzentration : 1. Teil / von August Ahlheim
Entstehung
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7 der erst noch die Sanktion(Bestätigung) erteilt. Den Senat in dieser Zeit(wie später wieder unter Caesar) könnte man mit dem preußischen Staatsrat vergleichen. Der Begriff selbst ist dem Schüler bekannt von dem Genusia der Spartaner, dem Rat der Alten bei Phöniziern und Karthagern und den Altesten der Juden.

Cap. IX, der Raub der Sabinerinnen(cf. die Gudrunsage), enthält die Vereinigung der Römer mit den Sabinern zu einer Gemeinde. Es findet also ein Geυνοωοιπααισαες Statt(cf. Athen), der zugleich die Erklärung bietet für das später zu beobachtende Aufgeben der der Sage nach in Alba üblichen Erbmonarchie. Beachtung verdient der Begriff conubium wegen seiner Wichtigkeit im Stände- kampf. Die aus dem Jungfrauenraub entstehenden Kämpfe übergehen wir zum größten Teil. Ge- lesen wird nur XI1-4: hier lernen wir den König als obersten Heerführer kennen, sowie eine neue Art der Kolonisation, nämlich die auch später vielfach angelegten Militärkolonien zur Sicherung der Eroberungen. Die 3 Amter des Königs sind auch in der heutigen Monarchie erhalten; der Monarch ist oberster Kriegsherr, oberster Richter, da in seinem Namen Recht ge- sprochen wird, und oberster Priester, insofern er in protestantischen Ländern oberster Schirmherr der Landeskirche ist. Von dem Sabinerkrieg wird nur das Ergebnis XIII4 inde 5 appellati ge- lesen. Die Abschließung des Vertrags gehört zur Kompetenz des Königs, wie auch heute der Kaiser Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten schließen kann. Das Doppelkönigtum erinnert an Sparta und wiederholt sich in der Kollegialität der republikanischen Beamten. Auf die Unwahrscheinlichkeit der livianischen Ableitung des Namens Quirites von Cures und die wahr- scheinlicheren Ableitungen von quiris die Lanze, also Krieger, oder Mitglieder der co-viriae Männer- vereine wird man kurz hinweisen.

Die Gliederung des Volkes XIII6 8 in curiae, centuriae und tribus entspricht der griechischen in Phratrien, Demen und Phylen und wiederholt sich im germanischen Staat in der Stufenfolge: Geschlecht, Hundertschaft, Gau, Völkerschaft.

Als Abschluß der Regierung des Romulus möchte ich mit Haupt¹) XV6O 8 lesen, ohne deshalb den dort ausgesprochenen Folgerungen beizustimmen, ebensowenig wie ich seine Ansicht über die siegreichen Sabiner mir aneignen möchte. Livius behauptet das Gegenteil(cap. XII Ende: sed res Romana erat superior). Doch für unseren Zweck ist das nebensächlich. Das politische Testament des Romulus enthält XVIZ.

Am Ende seiner Regierungszeit erfolgt die Zusammenstellung des Ergebnisses²) und Ver- gleichung mit früher Gelerntem; so erinnert z. B. die Abstufung: König, Senat, Volksversammlung an das homerische Königtum: 6α‿ες,ε εεέςοντσεε, dyoo an Sparta: Sασκ‿ενς, οowola, dala; an Athen: 3αœ◻ααςο, dοναόν 30b42), Sexdntlæ. Ferner möchte sich für die Vertiefung des Unterrichtes die Anlegung einer Kartenskizze als nützlich erweisen, in die zunächst nur der Tiber- lauf sowie der Palatin und dann im Verlauf der Lektüre jeder neue Beitrag zur Topographie von Rom eingetragen wird, so daß mit dem Ende der Königszeit auch der Stadtplan von Rom fertig ist.

Nach dem Tode des Romulus tritt(cap. 17) das Bestreben zu Tag, an Stelle der Monarchie eine Oligarchie treten zu lassen. Es scheitert aber an dem monarchischen Sinn des Volkes, dulcedine libertatis nondum experta, wie der republikanisch gesinnte Livius meint. Vergleiche mit Athen liegen im ganzen(Adelsherrschaft an Stelle der Monarchie), wie im einzelnen(Bule, Pry- tanie, Prostates) nahe.

Neu gelernt werden die Begriffe interregnum und interrex. Die hier geschilderte Königs- wahl(interrex, comitia, patrum auctoritas) ist typisch, cf. cap. 30. Wenn auch nach Mommsen ³)

¹) A. a. O. p. 12. *) cf. Frick, a. a. 0. ) Röm. Staatsrecht I 158.