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Thema an a primordio res populi Romani seribere. An diese Aufgabe tritt er mit dem vollen Bewußtsein ihrer Schwere heran(die große Zahl der Mitbewerber: scriptorum turba§. 2 und 3; die zeitliche und inhaltliche Fülle des Stoffes: res immensi operis und die Abneigung seiner Zeit- genossen gegen derartige Lektüre: legentium plerisque minus praebitura voluptatis§. 5). Zugleich erfahren wir die Unzufriedenheit des Schriftstellers mit seinen Zeitverhältnissen, ut me a conspectu malorum avertam. Livius ist also nicht wie Vergil ein Anhänger des Principats, wie noch manche Stellen in BI zeigen werden. Als kritischer Geist giebt er dann seine Stellung zur UÜber- lieferung an: nec affirmare nec refellere, auch hier im Gegensatz zu der Zeitströmung, die diese pflegte. Doch verkennt er nicht ihre innere Berechtigung§. 6 und 7. Seine Absicht ist, die Gründe für den Aufschwung und Niedergang seines Volkes zu untersuchen: vita, mores, viros§. 8 und 9. Denn das hält er für salubre§. 10. Dabei findet er bei allem Unerfreulichen doch so viel Erfreuendes, daß er frohen Mutes ans Werk geht: querellae absint. Livius erscheint uns also im voraus für seine Aufgabe befähigt.
Hier waren wir absichtlich etwas ausführlich, um zu zeigen, wie wir an der fremdsprach- lichen Lektüre zugleich Dispositionsübungen anstellen. Diese fördern nicht bloß das Verständnis, sondern unterstützen zugleich auch den deutschen Unterricht.
Nach der Einleitung folgt die Lektüre von VIs—VIIS. Als Gründe für Auswanderung und Städtegründung erkennen wir Ubervölkerung(supererat multitudo), Unzufriedenheit mit den alten und Streben nach neuen Verhältnissen(pastores quoque accesserant). Dieselben Ur- sachen sieht der Schüler wirksam bei der Wanderung der Juden ins gelobte Land, bei den griechischen und phönizischen Wanderungen, den griechischen und römischen Kolonisationen, den germanischen Wanderungen, den Mongolen- und Kreuzzügen und bei den Auswanderungen nach Amerika. Die erste Handlung ist die Erforschung des Götterwillens(auspicia). So werden wir gleich mit der pietas der Römer(Aeneas, Augustus) bekannt gemacht, die jeden öffentlichen oder privaten Akt mit den Göttern beginnt. Zunächst wird eine Berghöhe befestigt als Schutz gegen feindliche An- griffe.„Ein solcher Platz heißt in Italien„Höhe“(capitolium, wie ναα das Berghaupt) oder „Wehr“(arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage einer künftigen, indem die Häuser an die Burg sich anschließen und späterhin sich umgeben mit dem„Ringe“(urbs mit urvus, curvus, vielleicht auch mit orbis verwandt). Den äußerlichen Unterschied zwischen Burg und Stadt giebt die Anzahl der Thore, deren die Burg möglichst wenige, die Stadt möglichst viele, jene in der Regel nur ein einziges, diese mindestens drei hat“. ¹) Das hier Gelernte kommt wieder zur Verwendung bei der Ritterburg im Nibelungenlied, sowie in Ib bei Betrachtung der Städte- gründungen Heinrichs I. und der Eroberung der Hunnenbefestigungen unter Otto I.
Cap. VIII enthält die Verfassung der neuen Stadt; sie ist die monarchische, und der König erscheint zunächst als Oberpriester(rebus divinis rite perpetratis), dann als Ober- richter. Als solcher giebt er Gesetze(iura dedit), und zwar unumschränkt(absolut). Daß er auch zugleich die ausführende Gewalt ist, beweisen die 12 Liktoren. Seine Insignien sind sella curulis und toga praetexta. Ihm zur Seite steht der Senat, den der König ernennt, um sich seines Rates zu bedienen. Die Asylsage giebt Gelegenheit, auf die Drachensaat des Kadmus und die Autochthonie der Athener zurückzugreifen.
Ein Vergleich mit den heutigen Verhältnissen macht uns im Gegensatz zur absoluten mit dem Begriff der konstitutionellen Monarchie bekannt. Die Gesetzgebung ist geteilt zwischen Regierung und Volksvertretung. Hat jene zumeist die Initiative(= Einbringung der Gesetz- entwürfe; doch kann auch das Parlament Gesetze einbringen), so hat diese die Legislative (Beschlußfassung darüber), während die Exekutive(Ausführung) auch bei uns der Monarch hat,
¹) Mommsen, Röm. Geschichte, 8. Aufl. p. 37.


