Aufsatz 
Beitrag zur philosophischen Propädeutik auf Gymnasien
Entstehung
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Und ferner:Es iſt uncrläßlich, daß die den Objekten immanenten und alle Wiſſenſchaften verbindenden logiſchen Geſetze auch für ſich ſelbſt den Schülern verſtändlich und geläufig werden. Hiſtoriſche Bekanntſchaft mit der auf dieſem Gebiete, herkömmlichen Terminologie und mit der Form der einzelnen Beſtimmungen iſt unentbehrlich, macht aber die philoſophiſche Propädeutik nicht aus: es bedarf fortgeſetzter Uebung in der Anwendung der logiſchen Sätze. Das aka⸗ demiſche Studium ſetzt voraus, daß eine Fertigkeit darin von der Schule mitgebracht werde, und das Gymnaſium hat um ſo mehr die Pflicht dieſer Anforderung zu entſprechen, als die geiſtige Zucht, welche in der Gewöhnung an ſtrenge begriffliche Auffaſſung liegt, der dem Jugendalter be⸗ ſonders gef ährlichen Unwahrheit der Phraſe entgegenwirkt und zugleich ein Korrektiv ge⸗ währt gegen die Folgen planloſer Lektüre und der zunehmenden Ueberladung des jugend⸗ lichen Geiſtes mit mannigfaltigem Stoffe.

Damit iſt ſo ziemlich alles angedeutet, was zur Begründung der bejahenden Antwort auf die erſte Frage zu ſagen wäre. Was nun die andere Frage anlangt, wie die philoſophiſche Propä⸗ deutik am beſten zu lehren⸗ ſei, ſo wird man auch da dem Urtheile des Erageſtellers von ganzem Herzen beipflichten,daß ſie den Anſchluß an die übrigen Unterrichtszweige und na⸗ mentlich die Benutzung des in ihnen Gewonnenen zum Augenmerk. haben müſſe. In ähnlicher Weiſe äußert ſich auch der Organiſations⸗ Entwurf für die Gymnaſien und Nealſchulen in Oeſterreich(Wien 1849). Es ſei mir geſtattet, aus dieſem wenig zugänglichen Werke(des um die Wiſſenſchaft und um das öſterreichiſche Schulweſen hochverdienten Profeſſors Herm. Bonitz) folgende Stellen herauszuheben(p. 176 und 177):.

Als Hauptbedingungen für dieſen philoſophiſch⸗propädeutiſchen Unterricht ergibt ſich aus dem Obigen: der philoſophiſche Unterricht auf dem Gymnaſium muß ſelbſt den leiſeſten Schein ver⸗ meiden, als ſei er mehr als eine bloße Vorbereitung und als könne er ein wirkliches Studium der Philoſophie erſetzen; und ferner, der philoſophiſche Gymnaſialunterricht begnüge ſich mit den Ge⸗ bieten, welche außerhalb des Streites der Syſteme gelegen, die Schule von dem begründeten Vor⸗ wurfe frei erhalten, daß ſie den Geſichtskreis des Schülers in willkürliche Schranken gebannt habe. Hiezu kommt noch die für jeden Gymnaſialgegenſtand geltende Forderuug, daß derſelbe mit den uübrigen Lehrgegenſtänden in einen wechſelſeitig unterſtützen⸗ den Zuſammenhang treten muß.

Dabei bictet die Logik in der Lehre von den Urfheilen zu der Grammatik, in dem Ab⸗ ſchnitte von der Eintheilung und vom Beweiſe zu den Naturwiſſenſchaften und der Mathematik, in der Lehre von den Definitionen zu allen auf der Schule wiſſenſchaftlich behandelten Lehrgegen⸗ ſtänden ſo mannigfache und ungeſuchte Beziehungen dar, daß der Gegenſtand dem Gymnaſtiaſten nicht als ein weſentlich neuer erſcheinen kann, ſondern ihm nur die Geſetze zum Bewußtſein bringt, denen er, ohne daß ſie ausgeſprochen wurden, in andern ihm bereits bekannten Gebieten gefolgt