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Später hatte ich mehrere Jahre an einem der öſterreichiſchen Gymnaſien, wo, wie bekannt, in den beiden letzten Jahreskurſen 2 Stunden wöchentlich der philoſophiſchen Propädeutik gewidmet ſind, dieſen Gegenſtand zu lehren. Und ich habe auch da Gelegenheit genug gehabt, mich von dem großen Vortheile zu überzeugen, den diejenigen Anſtalten, welche dieſes wichtige Mittel für die formale Geiſtesbildung recht zu benutzen verſtehen, vor jenen voraus haben, denen es abgeht. Die Geiſter gewannen nicht wenig an Klarheit, Präziſton und Schärfe, an Gelenkigkeit, Gewandtheit und Schlagfertigkeit dadurch, daß ihnen die Geſetze zum deutlichen Bewußtſein gebracht wurden, denen ſie auf allen Gebieten des Unterrichts bis dahin mehr oder minder unbewußt gefolgt waren.
Zwar bin ich weit entfernt behaupten zu wollen, daß dieſelbe geiſtige Zucht nicht auch ohne eine ſpezielle philoſophiſche Propädeutik durch die übrigen Gegenſtände erreicht werden könne. Die Religionslehre, die Anleitung zum deutſchen Aufſatze, die Grammatik der klaſſiſchen Sprachen und insbeſondere der Unterricht in der Mathematik*) bieten allerdings demjenigen, der es verſteht und der ſelbſt ein philoſophiſch gebildeter Kopf iſt, reiche Gelegenheit dar, die Geſetze des Denkens zum Bewußtſein zu bringen und das philoſophiſche Intereſſe überhaupt zu wecken. Aber die Er⸗ fahrung hat es doch beſtätigt, daß auf dieſem ſtets dem Zufalle mehr oder weniger preisgegebenen Wege das nothwendige Ziel der philoſophiſchen Vorbildung nur ausnahmsweiſe und nur in ſeltenen Fällen erreicht wird. Einſichtsvolle Männer wieſen darauf zum voraus warnend hin, als eine von ihnen beklagte Verfügung des preußiſchen Miniſteriums vom 7. Januar 1856 der philoſophiſchen Propädeutik die Stelle eines eigenen Unterrichtsgegenſtandes nahm. Wie ſehr ſie Recht hatten, das wiſſen am beſten die akademiſchen Lehrer der Philoſophie, die ſeit der Wirkſamkeit jener Verord⸗ nung noch mehr als früher über den Mangel und die bedauerliche Abnahme des Sinnes für philoſophiſche Studien zu klagen hatten;**) das wurde auch höhern Ortes endlich ritanar und darum jene Verfügung am 13. December 1862 wieder aufgehoben.
Die neue Verordnung iſt, zumal wenn man den hiſtoriſchen Juſäungenhang derſelben mit der frühern berückſichtigt, ſehr lehrreich und für die Beantwortung der erſten obiger Fragen zu wichtig, als daß ich mir verſagen könnte einige Hauptſätze derſelben hier mitzutheilen. Es heißt darin:
„Eine ſo viel wie möglich auf heuriſtiſchem Wege vermittelte pſychologiſche Belehrung über die Vermögen der menſchlichen Seele und ihrer auf das Denken und Erkennen gerichteten Thätig⸗ keit, propädeutiſche Uebungen zur Entwickelung des Denkvermögens, Einführung in die Methode des wiſſenſchaftlichen Erkennens und vornehmlich die Anregung des philoſ Litf chen Intereſſes daßoeen zu den michtigſten Aufgaben der obern Ghſanaſfahlufſeni⸗ Anuna 33.
*) guwiefer gerade die Mathematit der Antnüpfungspuntte für die logiſche Propädeuts ſo viele bietet, eatwickelt in einer ſehr leſenswerthen Abhandlung Dr. Temme, Programm des Gymnaſiums zu Arnsberg 1860.
) Auch Kohlrauſ ch urtheilt in ſeinen„Erinnerungen aus meinen Leben“(1863), 22 ſe ein großer Schaden unferer Zeit, daß die Jugend ſich ſo ſehr von ernſten philoſophiſchen Studien abwende.


