Aufsatz 
Beitrag zur philosophischen Propädeutik auf Gymnasien
Entstehung
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6. Vortrag des Abiturienten Valentin Kramm, womit derſelbe im Namen der Abiturienten von der Schule Abſchied nehmen wird: Ueber den Zuſtand des römiſchen Staates am Ende der republikaniſchen Zeit.

7. Geſang:Brüder reicht die Hand zum Bunde, von W. A. Mozart, Harm. von G. A. Henkel.

8. Schlußworte des Direktors. Entlaſſung der Abiturienten. Verkündigung des Aſcenſus..

Der Unterzeichnete beehrt ſich, die hohen Behörden, alle Freunde der Jugendbildung, ſowie insbeſondere die Eltern und Angehörigen der Schüler, zu geneigter Theilnahme an dieſen uffänlichan Tei Reis lchteiten ganz ergebenſt inuliden,

2.

E. Zur Nachricht

Das neue Schuljahr wird Mittwoch den 6. Apel Vormittags 9 Uhr, im Prüfungsſaale mit Choral⸗ geſang und Gebet eröffnet werden.

Anmeldungen neuer Schüler wird der Dikasschen an den beiden Tagen vorher in den Vormit⸗ tagsſtunden von 101 oder Nachmittags von 46 entgegennehmen. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 5. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.

Ich mache noch insbeſondere auf folgende Beſtimmungen aufmerkſam:

1. Zur Aufnahme in die Sexta iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen, logiſch richtigen Leſen ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Geſchichte mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler nachzuerzählen; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kennt⸗ niß bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.

2. Auswärtige Schüler haben vor ihrem Eintritte dem Direktor ihre Wohnung anzugeben und ſpäter bei jeder etwaigen Veränderung derſelben die Genehmigung ihres Ordinarius vorher einzuholen und dem Direktor Anzeige zu machen. Ein Wohnungswechſel muß unverzüglich vorgenommen werden, wenn es der Direktor oder der Ordinarius für nothwendig erachten.

3. Das Schulgeld iſt innerhalb eines von dem Direktor jedesmal feſtgeſetzten Termines an den Rech⸗ nungsführer⸗ der Gymnaſialkaſſe vierteljährlich voraus zu bezahlen.

4. Jeder Schüler, welcher Privatunterricht ertheilt oder ſich ertheilen läßt, hat ſeinem Ordinaxius und dem Direktor hiervon Anzeige zu machen. 4

Fulda, am 2. März 1864.

Dr. Eduard oebel,

Gymnaſialdirektor.

r. 8. Nachträglich bringe ich es rügend Seer uech zur öffentlichen Kenntniß, daß im Laufe dieſes Schul⸗ jahres der Quartaner Karl Kring aus Geiſa, ohne ſeinen Verbindlichkeiten gegen die Anſtalt nachgekommen zu ſein, und am Schluſſe des vorigen der Quintaner Magnus Heller aus Eiterfeld ohne gebührende Abmeldung das Gymnaſium verlaſſen hat.