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gelten laſſen. Die manuelle Fertigkeit,„das Zeichnen“, hat in dem Zeichenunterricht(den man über⸗ haupt anſtatt des mißlichen vom Verbum„zeichnen“ genommenen Wortes„Zeichen“⸗Unterricht mit einem anderen Namen belegte) ¹) nur die Stellung des Mittels zum Zweck ²). Als ſolches iſt es aller⸗ dings von ungemeiner Wichtigkeit. Denn da das Wiedergeben des geſehenen Gegenſtandes ſchließlich die einzig maßgebende Quittung darüber iſt, ob der Schüler richtig geſehen hat, ſo muß der Schüler, um dieſe Quittung geben zu können, die Ungelenkheit der Hand überwinden lernen.— Wollte man das Zeichnen als Zweck des Zeichenunterrichts gelten laſſen, ſo wäre das dasſelbe, als wenn man das Aufſatz⸗ ſchreiben als Zweck des deutſchen Sprachunterrichtes hinſtellte; während dieſer Unterrichtszweig den Schüler doch zur Kenntnis und Beherrſchung der Sprache führen will, und den Aufſatz nur als ein Mittel zum Zweck, als Übung und als Beurteilungsmodus anſieht.— Beide Unterrichtsfächer, Deutſch und Zeichnen, haben überhaupt in ihrer Stellung am Gymnaſium eine gewiſſe Ähnlichkeit mit einander. Wie man das Deutſche nicht blos in den paar dafür angeſetzten Unterrichtsſtunden erlernen ſoll, ſondern wie man vielmehr Deutſch lernt, indem man lateiniſch, griechiſch ꝛc. gedachtes überſetzt, deutſch lernt indem man Geographie, Geſchichte, Mathematik und Zeichnen betreibt ³), ſo ſoll man auch richtig und mit Geſchmack ſehen nicht blos im Zeichenunterricht lernen, ſondern auch in den ſprachlich hiſtoriſchen und mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichen Unterrichtsſtunden. Aber wie man die Geſetzmäßigkeit der Sprache an ſich im deutſchen Unterricht lernt, ſo ſoll man im Zeichenunterricht die Geſetzmäßigkeit der Formen⸗ ſprache erlernen.
Wenn endlich noch z. B. vom Vereine Deutſcher Zeichenlehrer„die Aneignung grundlegender Kenntniſſe, die Kunſt und das Kunſtgewerbe betreffend“ als Zweck des Zeichenunterrichtes betont wird ⁴), ſo genügt ein Hinweis auf die Beſtimmmung des humaniſtiſchen Gymnaſiums, um dieſe Richtung aus⸗ zuſchließen. Das Gymnaſium ſoll nicht direkt für den Markt des Lebens arbeiten.
2) Der Lehrplan.
Wenn wir alſo hiermit den Zweck des Zeichenunterrichts am Gymnaſium in der Ausbildung des Beobachtungsvermögens und in der Pflege äſthetiſcher Gefühle erkennen, ſo zwar, daß das erſtere der wichtigere Teil und die unbedingte Vorbedingung für das letztere iſt, ſo fragen wir uns nunmehr: wie erreicht man jenen Zweck?
Um richtig ſehen zu lernen, muß der Schüler geübt werden, jedes zuſammengeſetzte Gebilde, das Natur und Kunſt bietet, erſt in ſeinem Geſamtbild auf ſich wirken zu laſſen(Totalauffaſſung), dann zu zergliedern, dann die Teile wieder zuſammenfaſſend zu einer geläuterten Totalauffaſſung zu kommen ⁵). Der Schüler muß, was er geſehen hat, beſchreiben können und endlich den vollſten Beweis richtiger Anſchauung durch die Wiedergabe mittelſt des Stiftes liefern. Den Beweis innerer, geiſtiger Anſchau⸗ ung verſchafft man ſich am beſten dadurch, daß man einen geſehenen Gegenſtand aus dem Gedächtnis
¹) Auch empfiehlt es ſich, das Zeichnen in den Zeugniſſen zwiſchen Mathematik und Naturwiſſenſchaft einzureihen, an⸗ ſtatt zwiſchen Schreiben, Singen und Turnen, womit es gar nichts zu thun hat. . ²) Vergl. auch Lehmann, Lehrprob. u. Lehrgänge H. 9. S. 50.
³) Am hieſigen Gymnaſium z. B. beteiligen ſich auf Anregung des Direktors Geh. O.⸗Sch.⸗R. e iler ſämtliche Unterrichtsflicher auch an dem deutſchen Unterricht in ſchriftlichen Arbeiten. In Form von„freien Arbeiten“ werden von den Lehrern ſämtlicher Unterrichtsfächer(Zeichnen und Turnen nicht ausgeſchloſſen) kleine Themata zu ſchriftlicher Bearbei⸗ tung geſtellt und unter den Augen des betr. Lehrers im Aufaatzheft bearbeitet.
4) Grundſätze für den Unterricht im freien Beichnden 2e ꝛc. Hannov. 87. S. 6
8) Frick. Lehrproben 13. S. 4. 3


