Der Zeichenunterricht am humaniſtiſchen Gymnaſium und ſein Verhältnis zu den übrigen Anterrichtsfächern. Von Dr. Adelbert Matthaei.
Wer ſich mit dem Zeichenunterricht am Gymnaſtum beſchäftigt, hat mit der Schwierigkeit zu kämpfen, daß das, was nach beſter, ſich immer allgemeiner bahnbrechender Überzeugung von dieſem Unterrichtszweig verlangt werden muß, nach den zur Zeit beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen über die Ausdehnung dieſes Unterrichts am humaniſtiſchen Gymnaſium ſchlechterdings nicht erreicht werden kann. Die umfang⸗ reiche Litteratur hilft zur Beſeitigung dieſes Übelſtandes nur ſehr wenig. Denn ſie geht vorwiegend darauf aus nachzuweiſen, welche Anforderungen man an den Zeichenunterricht als Lehrgegenſtand einer öffentlichen Schule überhaupt ſtellen muß. Sie entwirft ſorgſam ausgearbeitete Lehr⸗ pläne, die ſich aber vor der Hand nicht verwirklichen laſſen. Aber von allen öffentlichen Schulen wird das Gymnaſium am wenigſten berückſichtigt. Und doch bedürfen gerade dieſe Anſtalten beſonderer Auf⸗ merkſamkeit; denn wohl nirgends wird der Zeichenunterricht, auch heute noch im Allgemeinen, ſo ſehr als Stiefkind behandelt, wie hier.
Die Zeit, welche dieſem Fache am Gymnaſium eingeräumt wird, iſt in den einzelnen deutſchen Staaten verſchieden, aber überall gering bemeſſen. Obenan ſteht das Großherzogtum Heſſen mit 8 Stunden obligatoriſchen und 1 ½ Stunden facultativen Unterrichts. Bayern kennt gar keinen Zeichen⸗ unterricht am Gymnaſium und Würtemberg nur facultativen. Im Königreich Sachſen ſind je 2 Stunden für Sexta und Quinta, im Großherzogtum Sachſen und in Preußen 6 Stunden feſtgeſetzt 1). Nur Baden übertrifft Heſſen inſofern, als der Lehrplan je zwei Stunden für die Tertien aufweiſt; dafür fehlt der facultative Unterricht.—
Da nun die jetzigen Zuſtände vorausſichtlich noch Jahrelang dauern werden, ſo muß man mit ihnen rechnen; und man dient der Sache beſſer, wenn man zeigt, was innerhalb des beſtehenden Rahmens möglich iſt, als wenn man weiter dazu beiträgt, die Grundſätze und Forderungen zu bekräftigen oder zu vermehren, die einmal in der Zukunft zur Ausführung kommen ſollen. Die vorliegende Schrift ſoll
¹) Ein facultativer Unterricht iſt in Preußen nicht ausgeſchloſſen.


