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dient, ſo gebührt immerhin Semler das Verdienſt, dieſe hiſtoriſche Auslegung zuerſt grundſätzlich geltend gemacht zu haben.
Zu dem Offenbarungsbegriff nimmt er eine unklare Stellung ein. Da er nämlich einerſeits die Offenbarung nicht im dogmatiſchen Sinne, ſondern lediglich im moraliſchen auffaßt, indem er erklärt, daß die„göttlichen Wahrheiten ſich von ſelbſt empfehlen, weil ſie gemeinnützig ſind“(III, S. 336), andererſeits aber behauptet, daß die Offenbarung nicht über unſern Verſtand gehe(III, S. 363), ſcheint ihm göttliche Wahrheit oder Offenbarung und„Vernunftfortſchritt“ nur ein verſchiedener Sprach⸗ gebrauch zu ſein.
Es muß allerdings unſer Erſtaunen erregen, wenn wir denſelben Mann, der den Vorzug des Chriſtenthums vor anderen Religionen nur in der„beſſern“ Moral erkennt, ſo eifrig für die kirchliche Lehre gegenüber den naturaliſtiſchen Beſtrebungen des Reimarus und des berüchtigten Dr. Bahrdt auftreten, ja ſogar das von dem ganzen aufgeklärten Deutſchland mit ſo großer Entrüſtung aufgenommene Wöllner'ſche Edikt vom 9. Juli 1788 gutheißen ſehen.
1779 erſchien Semlers„Beantwortung der Fragmente eines Ungenannten“ und die„Antwort auf das Bahrdt'ſche Glaubensbekenntniß.“ Die Folge war, daß er von ſeinen nächſten Freunden der Doppelzüngigkeit beſchuldigt wurde, und daß ihm die Regierung die Leitung des theologiſch⸗pädagogiſchen Seminars entzog. In der That iſt es eine inkonſequente Auſchauungsweiſe, die Semler bezüglich des Verhältniſſes der Privatreligion des Chriſten zur öffentlich geltenden Kirchenlehre vertritt. Der Glaube des Einzelnen und der Glaube der Kirche ſollen ſich nicht etwa decken, ſondern ſollen gar nicht aneinander gebunden ſein, damit der Beſtand der Kirchenlehre um ſo geſicherter iſt*). Daher ſoll es dem einzelnen Chriſten freiſtehen, ſich unter den dogmatiſchen Ausdrücken„Rechtfertigung!,„Sohn Gottes“ ꝛc. dasjenige zu denken, was ihm vernünftig erſcheint.
Auf der einen Seite wird alſo die Kirchenlehre als öffentlich geltende Volksreligion behauptet, während der hiermit in Widerſpruch ſtehenden Privatreligion gleiches Recht zugeſtanden wird. Gelehrte theologiſche Unterſuchungen ſind darnach ſelbſtverſtändlich in das Gebiet der Privatreligion zu rechnen, denn„gelehrte Meinungen können niemalen die Lehrſätze der luth. Kirche umwerfen.“
Die Einheit der Anſchauung wird bei dieſer Auffaſſungsweiſe nur dadurch gewahrt, daß als Zweck der Kirchenlehre wie der Privatreligion die vielgeprieſene„moraliſche Ausbeſſerung“ angeſehen wird.
Auf dem Gebiet der Kirchengeſchichte hat Semler ſeine kritiſche Methode bekanntlich faſt aus⸗ ſchließlich auf die Geſchichte der erſten Jahrhunderte zur Anwendung gebracht. Aber wie hoch ſeine Verdienſte in gelehrter Detailforſchung auch angeſchlagen werden mögen, ſeine Auffaſſung der Geſchichte, in der er nur Veränderungen, aber keine ſich entfaltende Idee ſah, läßt uns an ihm ebenſo wie bei Thomaſius eine einheitliche, klarbewußte, alles beherrſchende Idee vermiſſen.
Der durch Semler einmal entzündete Trieb hiſtoriſch⸗bibliſcher Kritik fand auf den meiſten Hoch⸗ ſchulen mächtige Verbreitung. So ſehen wir eine ganze Reihe Männer dem Vorgang Sem ler's folgen; die bibliſche Kritik wurde gleichſam Modeſache. Wir erwähnen Joh. Dav. Michaelis, Griesbach, der zuerſt den Text des neuen Teſtaments auf Grund der Reſultate ſeiner Forſchungen drucken ließ, Erneſti, Henke, Eichhorn, Döderlein u. ſ. w., lauter Männer, welche die Reſultate ihrer hiſtoriſch⸗kritiſchen Unterſuchungen als Maßſtab zur Beurtheilung der kirchlichen Dogmen anlegten.
Die von Semler in Aufnahme gebrachte Methode, den Offenbarungsinhalt zu gewinnen durch Beſeitigung alles deſſen, was auf Accommodation beruht, hat zwar unzweifelhaft wichtige bleibende Reſultate erzielt, denen keine Theologie ſich mehr zu entziehen vermag, aber ſie hat zugleich auch den Beſtrebungen
*) Vergl. H. Schmid, die Theol. Semlers.


