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Im Widerſpruch hiermit ſteht es, wenn er neben dieſer hochgeprieſenen Vernunft eine durch die Erbſünde bewirkte„Depravation der Erkenntniß“ behauptet, und in dieſer Hinſicht iſt er ein deutliches Beiſpiel, wie das rationaliſtiſche Prinzip ſchon wirkſam ſein konnte, ehe es als ſolches klar erkannt war.
Noch deutlicher tritt der rationaliſtiſche Zug zu Tag in ſeiner Anſicht von der Kirche. Hier wandte er die von Pufendorf überkommene Erklärung des Staats als eines auf freier Ueber⸗ einkunft beruhenden Organismus direkt auf die Kirche an(de habitu religionis ad vitam civilem).
Wie ſehr auch dieſe durchaus auf dem Prinzip der freien Subjektivität ruhende Anſchauungsweiſe. beitragen mußte zur Zerſetzung des Begriffs der Kirche, ſo hat doch aus ihr Thomaſius die Forde⸗ rung der Toleranz abgeleitet, in deren Geltendmachung er ein bleibendes Verdienſt beſitzt.
„Zur Ruhe und zum Frieden im Gemeinweſen“, ſo ſagt er,„iſt es nicht nöthig, daß die Unter⸗ thanen einerlei Religion haben. Das ſicherſte Mittel zur Verhütung von Religionsſtreitigkeiten beſteht darin, daß man auch abweichende religiöſe Meinungen duldet. Die Pflicht des Fürſten geht lediglich auf Erhaltung des äußern Friedens in ſeinen Staaten, nicht auf die Sorge für die Seligkeit ſeiner Unter⸗ thanen.“ Durchaus inkonſequent erſcheint es nach dem Angeführten, wenn Thomaſius aus Haß gegen die Unduldſamkeit und Verfolgungsſucht der Geiſtlichkeit der weltlichen Macht des Fürſten doch das Recht einräumt, Kirchenzucht auszuüben und einen Ketzer aus dem Land zu weiſen,„nicht anders, wie ein Hausvater einem Knecht, der ihm nicht anſteht, weil er ſich in ſeinen Humor nicht ſchicket, den Dienſt aufſagen kann.“ Sein Toleranzintereſſe führte ihn auch zu der für das praktiſche Leben äußerſt wichtigen Unterſcheidung der„erzwingbaren Rechtspflichten“, ferner zur Bekämpfung der Ketzerverfolgungen und Hexenprozeſſe, während er die Abſchaffung der Folter nicht, wie es vielfach ausge⸗ ſprochen wird, befürwortet hat, weil die Abſchaffung der Folter größere Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung. 3
So hat Thomaſius den Geiſt ſeiner Zeit ſehr ſtark beeinflußt, theils zum Segen, theils freilich auch in unberechtigter Weiſe. Was uns jedoch durchaus keine beſondere Sympathie für dieſen Vorkämpfer geiſtiger Freiheit einzuflöſen vermag, iſt der Umſtand, daß ſeine geſammte literariſche Wirkſamkeit nicht von einer klarbewußten einheitlichen Idee getragen iſt.
Es liegt außer dem Bereich unſerer Aufgabe, näher auf die unbedeutenderen Vertreter der Grund⸗ ſätze des Thomaſius einzugehen; es genügt hier die Namen eines Gabriel Wagner und J. G. Zeidler zu nennen, von denen der erſtere die Natur und Vernunft als oberſten Maßſtab der Erkenntniß bezeichnet, denn der Vernunftſchein ſei Gottes Licht, der andere aber in ſeiner in widerwärtig rohem Tone abgefaßten Schrift:„Der wackelnde Pfaff und befeſtigte Lehrer“ ſich über alle objektiven Formen des kirchlichen Glaubens und Lebens hinwegſetzt.
Da die Vorzeichen eines allgemeinen Umſchwungs der überlieferten Anſchauungsweiſe ſich ſo deut⸗ lich einſtellten, erſcheint es begreiflich, daß um die Wende des 17. Jahrh. Beſtrebungen auftauchen, die darauf ausgehen, die Glaubenswahrheiten über allen Zweifel ſicherzuſtellen. Dieſe Beſtrebungen aber kennzeichnen die Zeit, aus der ſie hervorgegangen, gerade durch das Mittel, durch welches ſie die Sicher⸗ ſtellung der kirchlichen Dogmen erreichen wollen, nämlich durch mathematiſche Beweisführung. Gerade durch dieſe ſich auf das principium rationis sufficientis ſtützende Methode wurde dem rationa⸗ liſtiſchen Prinzip in der Theologie Eingang verſchafft. Der Mathematiker und Oberbaudirektor Eber⸗ hard Weigel in Jena(1625— 1699) hatte zuerſt die Trinität als mathematiſche Wahrheit darzuſtellen verſucht, was ihm jedoch von der Regierung ein Verbot, theologiſche Gegenſtände in den Bereich ſeiner Vorleſungen zu ziehen, eintrug. Dieſes Urtheil war von einem ſehr richtigen Motiv geleitet, denn war einmal der Vernunft das Recht zugeſtanden, die Offenbarungswahrheiten zu beweiſen, ſo mußte die Folge


